Das Diensthundewesen des Landes Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 29.04.2021

Kleine Anfrage 5318der Abgeordneten Herbert Strotebeck, Markus Wagner und Andreas Keith vom 29.04.2021

 

Das Diensthundewesen des Landes Nordrhein-Westfalen

Hunde sind die treuesten Gefährten des Menschen. Auch bei der NRW-Landespolizei leisten 318 Hunde ihren Dienst. Ein Großteil dieser Hunde stammt aus der eigenen Zucht in Schloß Holte-Stukenbrock 1.

In der Vergangenheit machte das Schicksal des Welpen Kelloggs, der bei der Polizei Düsseldorf ausgebildet wurde, besonders auf die Diensthunde des Landes aufmerksam. Kelloggs konnte seine Ausbildung leider nicht erfolgreich abschließen. Grund hierfür waren die Folgen einer Bissverletzung durch einen anderen Hund, die er sich im Alter von neun Wochen beim Spazierengehen zugezogen hatte.2

Es ist unklar, in welchen Behörden außerhalb der Polizei das Land Nordrhein-Westfalen Diensthunde einsetzt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Diensthunde leisten Dienst beim Land Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststelle, Hunderasse, Geschlecht, Spezialisierung, Eigenzucht, Hund von einem Fremdzüchter. Hier bitte auch die Zahl der Zuchttiere aufführen)
  2. Wieviel Geld hat das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten vier Jahren und im laufenden Haushaltsjahr für seine Diensthunde aufgewendet? (Wir bitten um Nennung der Haushaltstitel und um Aufschlüsselung nach den Kosten der Eigenzucht, Tierarztkosten, Kauf von externen Züchtern einschließlich der Anzahl der Hunde, durchschnittliche Unterhaltskosten pro Diensthund, Futter, Ausrüstung, etc.)
  3. Wie viele Diensthunde sind in den letzten Jahren während ihres Dienstes körperlich versehrt worden? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Dienststelle, Art der Verletzung, Folgen – B. dauerhaftes Ausscheiden aus dem Dienst, Einschläferung – sowie um Beschreibung des Vorfalls)
  4. Wie oft haben Diensthunde in den letzten fünf Jahren Menschen gebissen? Diese Frage bezieht sich nicht auf Trainingsübungen. (Wir bitten um Aufschlüsselung nach beabsichtigtem Einsatz, fehlerhaftem Einsatz durch den Diensthundeführer und Unfall sowie Ort, Zeitpunkt und Umstände)
  5. Welche Versorgungs-/Verpflegungsansprüche haben die Diensthunde während ihrer Ausbildung, während ihrer aktiven Dienstzeit und nach Ende ihrer aktiven Dienstzeit?

Herbert Strotebeck
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 https://rp-online.de/nrw/panorama/mehr-als-300-hunde-sind-in-den-polizeibehoerden-in-nrw-im-einsatz_aid-56924865

2 https://www.facebook.com/1425666567681746/videos/366140937838298


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5318 mit Schreiben vom 1. Juni 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mit­gliedern der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Diensthunde (DH) werden ausschließlich in den nachgeordneten Bereichen des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizei Nordrhein-Westfalen) sowie des Ministe­riums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizvollzugsanstalten (JVA)) gehalten.

Für die Polizei Nordrhein-Westfalen (Polizei NRW) beantworte ich die Fragen auf Grundlage eines angeforderten Berichtes des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW). Für die JVA hat mir das Ministerium der Justiz einen Beitrag zur Verfügung gestellt.

  1. Wie viele Diensthunde leisten Dienst beim Land Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststelle, Hunderasse, Geschlecht, Spezialisierung, Eigen­zucht, Hund von einem Fremdzüchter. Hier bitte auch die Zahl der Zuchttiere auf­führen)

Bei der Polizei NRW werden aktuell insgesamt 483 DH vorgehalten. Von diesen sind 263 ein­satzfähig. Die DH verteilen sich auf alle 47 Kreispolizeibehörden (KPB) sowie das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW).

Bei nicht einsatzfähigen DH handelt es sich in der Regel um noch in der Ausbildung befindliche oder bereits mit Pflegevertrag zur Ruhe gesetzte DH.

Behörde/KPB Anzahl DH Behörde/KPB Anzahl DH
Aachen 13 Lippe 5
Bielefeld 15 Märk. Kreis 4
Bochum 11 Mettmann 7
Bonn 21 Minden-Lübbeke 9
Borken 6 Mönchengladbach 15
Coesfeld 5 Münster 10
Dortmund 19 Oberbergischer K. 5
Duisburg 16 Oberhausen 4
Düren 6 Olpe 6
Düsseldorf 22 Paderborn 7
Ennepe-Ruhr-Kr. 4 Recklinghausen 14
Essen 22 Rhein-Berg.-Kr. 2
Euskirchen 6 Rhein-Erft-Kr. 13
Gelsenkirchen 7 Rhein-Kreis Neuss 10
Gütersloh 6 Rhein-Sieg-Kr. 4
Hagen 10 Siegen-Wittgenstein 5
Hamm 2 Soest 6
Heinsberg 8 Steinfurt 6
Herford 3 Unna 3
Hochsauerlandkr. 3 Viersen 5
Höxter 3 Warendorf 6
Kleve 10 Wesel 6
Köln 32 Wuppertal 12
Krefeld 11 LAFP NRW 58

 

Als DH bei der Polizei NRW werden folgende Hunderassen eingesetzt:

Rasse Anzahl Rasse Anzahl
Malinios 363 Rottweiler 6
Herder 46 Mischlinge a. d. Rassen 7
Dt. Schäferhund 46 Jagdhunde 10
Schweißhunde 5

 

Insgesamt befinden sich 195 Hündinnen und 288 Rüden im Dienst der Polizei NRW. Die Spezialisierung der einsatzfähigen DH unterscheidet sich in

  • Schutzhunde (DH-E),
  • Rauschgiftspürhunde (DH-RG),
  • Sprengstoffspürhunde (DH-S),
  • Personenspürhunde (DH-P),
  • Datenspeicherspürhunde (DH-DS),
  • Banknotenspürhunde (DH-BN),
  • Diensthunde für besondere Einsatzlagen (DH-SEK),
  • Mantrailingspürhunde (DH-MT),
  • Brandmittelspürhunde (DH-BM),
  • Leichenspürhunde (DH-L)

Bei den Rauschgift-, Sprengstoff-, Personenspür-, Datenspeicher- und Banknotenspürhunden handelt es sich immer auch um ausgebildete Schutzhunde. Einige Hunde sind dreifach, also als doppelte Spürhunde (z.B. Rauschgift- und Personen- oder Datenspeicherspürhund) aus­gebildet.

Mantrailing-, Brandmittel- und Leichenspürhunde sind reine Spürhunde. Darüber hinaus wer­den noch Zuchthunde (DH-Z) sowie „inaktive“ Aufzuchthunde (DH-I-AZ), Diensthunde mit Pfle­gevertrag (DH-I-PV), Diensthunde auf Probe (DH-I-AP) und temporär nicht einsatzfähige Diensthunde (DH-I-oE) vorgehalten.

DH Anzahl DH Anzahl DH Anzahl
DH-E 98 DH-P 24 DH-DS 7
DH-RG 82 DH-RG/P 4 DH RG/DS 5
DH-S 34 DH-BN 9 DH-SEK ./.*
DH-MT 7 DH-L 7 DH-Z 5
DH-BM 3 DH-I-oE 31 DH-I-AZ 32
DH-I-PV 125 DH-I-AP 7

* Die Anzahl der DH-SEK wird aus einsatztaktischen Gründen nicht genannt.

Die DH werden entweder aus der landeseigenen Zucht generiert (141 DH) oder von externen Züchtern angekauft (329 DH). Insgesamt hält die Polizei NRW fünf Zuchthündinnen beim LAFP NRW vor.

Für den Bereich des Justizvollzuges ergibt sich folgende Übersicht:

Nr. Dienststelle Hunde-rasse Ge-schlecht Spezia- lisie- rung Landes- zucht Polizei NRW Fremd­zucht
1 JVA Aachen Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Weiblich Rausch- gift Daten-speicher x
2 JVA Aachen Belg. Schäfer- hund (Ma-linois) Weiblich In    Aus-

bildung

x
3 JVA Bielefeld- Brackwede Holländ. Schäfer- hund (Her- der) Männlich Rausch- gift Daten-speicher x
4 JVA Castrop – Rauxel Holländ. Schäfer- hund (Her- der) Weiblich Rausch- gift Daten-speicher x
5 JVA Castrop – Rauxel Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Weiblich Rausch- gift Daten-speicher x
6 JVA Geldern Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Weiblich Rausch- gift Daten-speicher x
7 JVA Geldern Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Männlich Rausch- gift Daten-speicher x
8 JVA Hamm Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Weiblich Rausch- gift Daten-speicher x
9 JVA Hamm Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Männlich Rausch- gift Daten-speicher x
10 JVA Köln Rottweiler Männlich Rausch- gift Daten­speicher x
11 JVA Köln Belg. Schäfer- hund (Ma-linois) Weiblich In    Aus-

bildung

x
12 JVA      Rhein-

bach

Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Männlich Rausch- gift Daten-speicher x
13 JVA      Rhein-

bach

Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Weiblich Rausch- gift Daten-speicher x
14 JVA Wupper- tal- Ronsdorf Belg. Schäfer- hund (Ma- linois) Weiblich Rausch- gift Daten-speicher x
15 JVA Wupper- tal- Ronsdorf Belg. Schäfer- hund (Ma-linois) Weiblich In    Aus-

bildung

x

 

  1. Wieviel Geld hat das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten vier Jahren und im laufenden Haushaltsjahr für seine Diensthunde aufgewendet? (Wir bitten um Nen­nung der Haushaltstitel und um Aufschlüsselung nach den Kosten der Eigen­zucht, Tierarztkosten, Kauf von externen Züchtern einschließlich der Anzahl der Hunde, durchschnittliche Unterhaltskosten pro Diensthund, Futter, Ausrüstung, etc.)

Insgesamt wurden in den letzten vier Jahren 2.803.346 Euro für die DH aufgewendet. Einzel­heiten ergeben sich aus Anlage 1.

Für den Ankauf von Hunden externer Züchter wurden in den letzten vier Jahren zusätzlich 658.654 Euro (Durchschnittlich ca. 2.000 Euro pro DH) ausgegeben.

Hinsichtlich der Kosten für die landeseigene Zucht und die DH beim LAFP NRW wurden in den Jahren 2018 bis 2021 folgende Gesamtkosten aufgewendet:

2018 196.965,19 EUR
2019 289.670,94 EUR
2020 332.568,18 EUR
2021 (bis 21.05.) 88.282,13 EUR

 

Diese Kosten umfassen beim LAFP NRW beispielhaft die nachfolgenden Bereiche:

  • Verkauf von Welpen,
  • Kauf und Verkauf von DH,
  • Kauf von Schutzbekleidung im Rahmen der Hundeausbildung,
  • Kauf von Hundetransportboxen,
  • Kauf von Zubehör für DH (Hundehütten, Zwinger, Hundezwinger, Futtermaschinen),
  • Kauf von Futter für DH, Welpenfutter, Transponder Welpenkennzeichnung, Hygiene-Spray für Hundezwinger, etc.,
  • Kauf von Zubehör für DH (Maulkorb, Beißkorb, Leinen, Halsband, Hundeführgeschirr, Suchleine),
  • Kauf von sonstigem Verbrauchsmaterial für DH ohne direkte Anlagenzuordnung (Ze-ckenschutzmittel, Medikamentenvorräte, Sattelseife, Lecksteine, Lederöl zur Pflege, Beißkissen, Dressurhalsband, Griff-Technikkissen, Hundekotbeutel, Flexleine, Hun­denapf, Futterbeutel),
  • Tierarztkosten für Hunde im aktiven Dienst (Hunde im Bereich Einsatzunterstützung),
  • Tierarztkosten für Welpen (Arzneimittel, Laboruntersuchungen, Ärztliche Behandlung, Impfungen),
  • Kosten für Deckrüden, Tierpflegevertrag, Pflegepauschale, Hundepensionsaufenthalt,
  • sonstige Kosten für landeseigene Zucht.

Die Kosten werden beim LAFP NRW auf die Kostenstellen

  • 1310141400 – Dezernat 14 – Diensthundwesen
  • 1310171410 – 14.1 – Fortbildungs-Stelle Diensthundwesen
  • 1310171420 – 14.2 – Einsatzunterstützung mit Diensthund, Ankauf, Zucht, Administra­tion
  • 1310171430 – ehem. Sachgebiet 14.3 – Ankauf, Zucht, Administration

Für eine darüber hinaus gehende einzelne Aufschlüsselung wäre die händische Auswertung von bis zu 100.000 Belegen zur Beantwortung der Frage erforderlich. Dies ist weder mit ver­tretbarem Aufwand, noch innerhalb der gegebenen Fristsetzung möglich.

Für den Bereich des Justizvollzuges ergibt sich folgende Übersicht:

Kostenart Summe Bemerkungen
Kosten     der     Eigen-

zucht

keine
Tierarztkosten 32.084 € keine
Kauf von Diensthun- den 17.568 € Gesamtsumme für 9 Diensthunde. Zwei wei­tere wurden ohne Kos­tenaufwand von der Poli­zei NRW übernommen.

Die übrigen 4 aktiven
Diensthunde wurden vor 2017 beschafft.

Unterhaltskosten
(inkl. Futter)
71.691 € keine
Ausrüstung 60.929 € keine
Gesamtsumme 182.272 € Die Kosten wurden aus den Haushaltstiteln 0441051101, 0441081210 sowie
0441051903 beglichen.

 

  1. Wie viele Diensthunde sind in den letzten Jahren während ihres Dienstes körper­lich versehrt worden? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Dienststelle, Art der Verletzung, Folgen – z.B. dauerhaftes Ausscheiden aus dem Dienst, Einschläfe-rung – sowie um Beschreibung des Vorfalls)

In den letzten vier Jahren wurden insgesamt 15 DH während ihres Dienstes körperlich ver­sehrt. Weitere sieben DH verletzten sich außerhalb des Dienstes oder beim Training. Die ge­nauen Verletzungen sowie die Folgen sind der beigefügten Tabelle (Anlage 2) zu entnehmen.

Für den Bereich des Justizvollzuges ergibt sich folgende Übersicht:

Nr. Dienst- stelle Art der Verletzung Folgen_______ Beschreibung des Vorfalls
1 JVA Köln Kreuzbandriss Operation, danach wieder volle
Dienstfähigkeit
Der Hund hatte sich beim Training den rechten Hinterlauf
verdreht.

 

  1. Wie oft haben Diensthunde in den letzten fünf Jahren Menschen gebissen? Diese Frage bezieht sich nicht auf Trainingsübungen. (Wir bitten um Aufschlüsselung nach beabsichtigtem Einsatz, fehlerhaftem Einsatz durch den Diensthundeführer und Unfall sowie Ort, Zeitpunkt und Umstände)

Die beigefügte Auswertung (Anlage 3) ergibt eine Anzahl von insgesamt 335 Bissen durch DH in den letzten fünf Jahren. 300 dieser Bisse resultierten aus einem beabsichtigten Einsatz des DH durch den Diensthundführer. In zwei Fällen setzte der Diensthundführer den DH fehlerhaft ein und in 33 Fällen kam es zu Unfällen im Zusammenhang mit DH.

Im Bereich des Justizvollzuges kam es zu keinem derartigen Vorfall. Hierbei ist festzuhalten, dass es sich bei den DH der Justiz nicht um ausgebildete Schutzhunde handelt.

  1. Welche Versorgungs-/Verpflegungsansprüche haben die Diensthunde während ihrer Ausbildung, während ihrer aktiven Dienstzeit und nach Ende ihrer aktiven Dienstzeit?

Diensthundführer und besonders beauftragte Personen (z. B. Tierpfleger) haben für jeden DH (Ausnahme zur Ruhe gesetzte DH mit Pflegevertrag) Anspruch auf die Gewährung einer Auf­wandsentschädigung. Diese beträgt 120,- Euro monatlich.

Die Tierarztkosten sowie die entstandenen Kosten bei einer Pflege durch Dritte (bspw. Pen­sion während Urlaubszeit) werden von der jeweiligen Behörde übernommen. Die Hundesteuer entfällt. Darüber hinaus werden die Kosten für die Anschaffung und den Aufbau eines Zwin­gers durch die Behörde übernommen.

Für zur Ruhe gesetzte DH mit Pflegevertrag erhalten aktive oder ehemalige Beschäftigte der Polizei NRW einen vertraglich vereinbarten Pflegekostenzuschuss in Höhe von 50,- Euro. Ebenso werden die Kosten für erforderliche tierärztliche Behandlungen sowie die „Einschläfe-rung“ übernommen, wenn diese erforderlich werden sollte.

Die Versorgungspauschale für Diensthundeführer/innen im Bereich des Justizvollzuges be­trägt pro DH während dessen Ausbildung sowie aktiven Diensts monatlich 120,- Euro, nach Ende der aktiven Dienstzeit monatlich 50,- Euro. Darüber hinaus werden die Kosten für tier­ärztliche Behandlungen übernommen.

 

Antwort samt Anlage als PDF