Das immaterielle Kulturerbe Hundesport stärken – Gebrauchshundewesen erhalten – kein Verbot der Schutzhundeausbildung wie in Österreich.

Antrag
vom 15.05.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

Das immaterielle Kulturerbe Hundesport stärken Gebrauchshundewesen erhalten kein Verbot der Schutzhundeausbildung wie in Österreich.

I. Sachverhalt

Der Einsatz des besten Freunds des Menschen als sogenannter Gebrauchshund ist zum im­materiellen Kulturerbe ernannt worden. Die Kultusministerkonferenz hat den Antrag aus Sach­sen-Anhalt Ende März 2025 ins bundesweite Verzeichnis aufgenommen.1

So sind Hunde bei staatlichen Stellen wie Polizei, Zoll oder Katastrophenschutz wichtige Hel­fer, indem sie ihre natürlichen Fähigkeiten einsetzen, beispielsweise den hervorragenden Ge­ruchssinn als Spürhunde für Drogen, Sprengstoff, vermisste Personen und sogar für Daten­träger. Bei der Polizei kann ein Schutzhund abschreckende Wirkung bei potentiell gefährlichen Einsätzen haben, aber auch ein Mittel des robusten Zugriffs auf Verdächtige sein. Für Men­schen mit Behinderung sind Assistenzhunde eine wichtige Erleichterung im Alltag, etwa als Blindenhund, aber auch ein essenzieller Teil der Gesundheitssicherung, wie beim Diabetes-Warn-Hund. Daneben gibt es auch die weniger spezifische Begleithundeausbildung, die die Führigkeit von Hunden fördert und von einigen Bundesländern ebenfalls als Sachkundenach-weis anerkannt ist.

Die Ausbildung von Hunden in sehr speziellen Tätigkeitsfeldern für staatliche Stellen, aber auch für private Halter wird zu großen Teilen von Ehrenamtlern in Hundesportvereinen geleis­tet, ohne deren Engagement die professionelle Ausbildung von Hunden kaum zu stemmen wäre. Die Vorteile einer professionellen Hundeausbildung liegen dabei nicht nur in der Nutz­barmachung für staatliche Aufgaben oder der Erleichterung des Alltags, sondern auch in der allgemeinen Steigerung der Führigkeit von ausgebildeten Hunden und damit der Prävention von schadhaftem oder gefährlichem Verhalten der Hunde, auch bei privaten Haltern.

Darüber hinaus vermittelt „das Gebrauchshundewesen Wissen über Zucht und Ausbildung und basiert auf einem tierschutzgerechten Umgang mit Hunden. Durch klare ethische und fachliche Standards fördert das Gebrauchshundewesen eine verantwortungsbewusste Hun­dehaltung. Die Arbeit mit Hunden für den menschlichen Gebrauch stiftet Identität für zahlreiche Gemeinschaften und ist eine universelle Praxis, die in vielfältigen kulturellen Kontexten auf der ganzen Welt Anwendung findet.“2

Im krassen Gegensatz zur Anerkennung des Wertes des Gebrauchshundewesens hat in Ös­terreich der (mittlerweile aus dem Amt geschiedene) für Tierschutz zuständige Minister Johan­nes Rauch (Grüne) eine Novelle der Hundeausbildungsverordnung vorgelegt. Mit Wirkung zum 15.04.2025 soll damit die Schutzhundeausbildung durch Privatpersonen verboten wer­den. Seitens der österreichischen Grünen wird dies im martialischen Ton als Verbot des „Beiß-und Angriffstrainings“ tituliert.3

Jedoch stellt die Novellierung einen drastischen Eingriff in den Gebrauchshundesport und die Rechte von Hundesportlern dar. Den Weg hin zur sportfeindlichen Gesetzeserneuerung bahnte einerseits ein tragischer Fall einer durch Hunde getöteten Joggerin, andererseits eine Petition der Organisation Pfotenhilfe.

Im Oktober 2023 wurde im oberösterreichischen Naarn eine 60-Jährige von drei Hunden an­gegangen, deren Halterin sie nicht unter Kontrolle hatte. Die 60-Jährige erlag ihren Verletzun­gen. In Österreich entbrannte daraufhin eine Debatte über die Verschärfung des Hundehal-tungsgesetzes. Schon 2023 pauschalisierte der damals zuständige Minister Rauch die Schutz-hundeausbildung als „Scharfmachen“. In diesem Zusammenhang traf sich eben dieser auch mit besagtem Verein Pfotenhilfe und nahm dessen Petition zum Verbot des Gebrauchshunde-sports an. Dies zeigt schon die einseitige Ausrichtung des bis dato grün geführten Ministeriums und die ideologische Schlagseite der Gesetzesänderung.4 Auch das wiederholte Framing der Schutzhundeausbildung als „Beiß- und Angriffstraining“ durch Grüne und Lobbyorganisatio-nen wie PETA weist auf die weltanschauliche Intention hin.

Doch die Ausbildung im Gebrauchshundesport ist eben kein Angriffstraining. Sie dient nicht dem Scharfmachen, sondern der Hund kann sein angeborenes Jagd- und Beutefangverhalten unter Kontrolle ausüben. Tatsächlich arbeitet jede Form der Hundeausbildung, von der Aus­bildung zum Hütehund bis zum Begleithund, stets mit dem angeborenen Beutetrieb des Hun­des. Der Schutzhundesport stellt eine der ältesten Hundesportarten dar. Er besteht aus den drei Teilen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst. Der Gebrauchshundesport soll auf die natürlichen Anlagen und Triebe des Hundes rekurrieren, beim Schutzdienst eben auf die Schutzneigung.

In der Praxis sieht der Schutzdienst so aus, dass der Hund angewiesen wird, nach einer Per­son zu suchen. Wurde diese gefunden, soll der Hund dies anzeigen, indem er sie stellt und verbellt. Sobald der Besitzer herantritt, soll er das Verbellen auf ein Zeichen beenden und nach weiteren Anweisungen arbeiten. Es folgt eine Abfolge von Situationen. Dies kann z. B. eine Flucht der Person sein, die der Hund verhindern muss. Oder der Gestellte greift den Besitzer an, worauf der Hund nach dessen Anweisungen zu reagieren hat. Der Gestellte trägt dabei einen Schutz um den Arm, um den er mit dem Hund spielerisch kämpft. Da mit dem Beute-fangverhalten des Hundes gearbeitet wird, dient dieser Schutzarm als Ersatzbeute und setzt den Reiz. Es handelt sich somit nicht um ein Beißtraining für Alltagssituationen, da in diesen der Beutereiz durch fehlenden Schutzarm gar nicht erst gesetzt würde. Ein Scharfmachen durch verantwortungslose Privatpersonen ist daher nicht gleichzusetzen mit der wichtigen Ar­beit von Hundesportlern.5

Ohnehin ist bei allen Varianten des Hundesports die Impulskontrolle und die Unterordnung unter den Hundeführer essentieller Bestandteil der Ausbildung, da sie der Führigkeit des Hun­des und dem Vermeiden von aggressivem Verhalten dient.

Ähnlich wie in Fällen des Waffenrechts zeigt sich bei der durch den tragischen Tod der Oberös­terreicherin ausgelösten Debatte um die Verschärfung der Gesetze zur Hundehaltung ein Mus­ter, nämlich ein legislativer Aktivismus, der massive Einschnitte für die Rechte der Bürger und den Traditionserhalt in Kauf nimmt. Während nach bedauernswerten Einzelfällen von durch legalen Waffenbesitzern Getöteten die Politik oftmals die überwiegend rechtschaffenen Waf­fenbesitzer ins Visier nimmt, deren Rechte weiter beschneidet und so erhaltenswerten Tradi­tionen wie der Jagd und dem Schützenwesen die Existenz zu nehmen versucht, werden im österreichischen Beispiel die Hundesportler abgestraft, die eine unverzichtbare Arbeit zum Zu­sammenspiel von Mensch und Tier und auch zum Erhalt der Hunderassen beitragen.

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), der größte Hundeverband des Landes mit ca. 500 angeschlossenen Vereinen, hat bereits seine entschiedene Kritik an diesem Vorgehen geäußert und darauf hingewiesen, wie essentiell der Gebrauchshundesport zur Zucht und Prü­fung einsatzfähiger, starker Gebrauchshunde für z. B. den Einsatz bei der Polizei oder der Rettung ist.6 Auch der Verein der Belgischen Schäferhunde in Österreich (VBSÖ) hat aufge­zeigt, dass ein Ende des Schutzdiensts im Gebrauchshundesport eine Minderauslastung der Hunde bedeutet, die ihren Trieben ansonsten unkontrolliert nachgehen und damit gefährlich werden könnten.

Aus Sicht der AfD sollte sich die Landesregierung kein Beispiel am österreichischen Vorgehen nehmen, auch, da die hiesige Rechtslage absolut ausreichend ist. So verbietet das Landes-hundegesetz eindeutig Hunde auf Menschen zu hetzen und sie zu gesteigerter Aggressivität auszubilden. Auch ist die Zucht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität verboten, ebenso der Missbrauch der Schutzdienstausbildung.

Trotz dieser existierenden sinnvollen und ausgewogenen Gesetzgebung fordern Organisatio­nen wie PETA, dass die deutsche Bundesregierung sich ein Beispiel am österreichischen Vor­gehen nehmen soll.7 Jedem Schritt in eine solche Richtung sollte sich die Landesregierung entschieden entgegenstellen und auf dem bestehenden Recht beharren, um die positiven Vor­züge des Gebrauchshundesports zum Gemeinwohl zu nutzen und deren Verankerung in der Geschichte des Hundesports zu erhalten.

Das Gebrauchshundewesen hat eine lange Tradition und hält wichtige gesellschaftliche Auf­gaben aufrecht. Die UNESCO-Anerkennung als immaterielles Weltkulturerbe, der eine um­fangreiche Prüfung vorausgegangen ist, würdigt nun die kulturelle und gesellschaftliche Be­deutung dieser Hundeausbildung. Nordrhein-Westfalen sollte sich an dieser Würdigung durch die UNESCO beteiligen.

II. Der Landtag stellt fest,

  1. dass die Anerkennung des Gebrauchshundewesens als immaterielles Weltkulturerbe ein wichtiges Signal zur Anerkennung der Leistungen der Ehrenamtler im Gebrauchs-hundewesen ist;
  2. dass der Gebrauchshundesport unersetzbar für die Förderung, Prüfung und Zucht ge­eigneter Gebrauchshunde ist;
  3. dass der Schutzdienst ein ebenso elementarer Bestandteil des Gebrauchshundesports wie Fährtenarbeit und Unterordnung ist;
  4. dass der Schutzdienst nicht mit einem Scharfmachen des Hundes gleichzusetzen ist;
  5. dass von professionell ausgebildeten Hunden eine geringere Gefahr ausgeht.

III. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  1. einen runden Tisch mit den betroffenen Verbänden und Vereinen zu initiieren, um die Bedarfe des Gebrauchshundewesens zu ermitteln;
  2. Mittel zur Förderung des Gebrauchshundesports bereitzustellen bzw. zu erhöhen;
  3. Maßnahmen zu ergreifen, um die professionelle Ausbildung von Hunden für Halter at­traktiver zu machen;
  4. Hunde mit abgeschlossenen Gebrauchs-, Schutz-, Jagd-, sowie anderen anerkannten Hundeausbildungen von der Hundesteuer zu befreien;
  5. Rufen nach einem Verbot der Schutzhundeausbildung keine Folge zu leisten;
  6. das Strafmaß für Verstöße gegen § 2 Abs. 3 LHundG NRW anzuheben;
  7. bei Verstößen gegen Vorschriften des Landeshundegesetzes, des Landesjagdgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes sowie des Landesforstgesetzes durch Hunde zu erfas­sen, ob diese eine abgeschlossene Ausbildung haben.

Zacharias Schalley
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose

und Fraktion

 

MMD18-13824

 

1 https://www.unesco.de/staette/gebrauchshundewesen/

2 https://www.unesco.de/staette/gebrauchshundewesen/

3 https://burgenland.gruene.at/news/grune-begrusen-verbot-des-beis-und-angriffstrainings-fur-hunde/

4 https://www.derstandard.at/story/3000000194333/rauch-will-rasches-verbot-von-angriffstrai-ning-bei-hunden

5 https://www.meinbezirk.at/st-poelten/c-lokales/was-hat-es-mit-gebrauchshundesport-auf-sich_a6433165

6 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250228_OTS0130/oekv-gruene-allmachts-verordnung-sofort-bekaempfen?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR3blIYoisdvqLrrvEhN-FdmL-KYozxtp6OdLtnCcWSTa-KNbR51eGnygzIU_aem_CDaanDEB6SKgyO5jQeFB2Q

7 https://presseportal.peta.de/verbot-von-beiss-und-angriffstraining-oesterreich-setzt-wichti-ges-zeichen-fuer-mehr-tierschutz/