Antrag
der Fraktion der AfD
Das Landeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – NRW“ als Datenbasis für Opfervermeidung.
I. Ausgangslage
Bereits seit dem Berichtsjahr 2015 wird das Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung erstellt. Dieses beschreibt und bewertet die Auswirkungen der Fluchtmigration auf die Kriminalitätsentwicklung für die Bereiche Allgemeinkriminalität, Organisierte Kriminalität sowie Politisch motivierte Kriminalität. Dabei betrachtet das Bundeslagebild das sogenannte Hellfeld, also die polizeilich bekannt gewordene Kriminalität. Allerdings lassen sich aus den statistischen Daten des Bundeslagebildes keine Aussagen zu Art und Umfang eines möglichen Dunkelfeldes ableiten.1
Geflüchtete im Sinne des Bundeslagebildes sind zugewanderte Personen, die sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes haben oder sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland aufhalten. Im Hinblick auf tatverdächtige Zuwanderer führt das Bundeslagebild 2023 dazu aus:
„Als tatverdächtige Zuwanderinnen/Zuwanderer (tvZ) sind analog zu den Festlegungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in diesem Bundeslagebild zugewanderte Personen zu verstehen, die mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber/-in“, „Schutzberechtigte/-r und Asylberechtigte/-r, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden. Diese Kategorisierung trifft ebenfalls für Zuwanderinnen/Zuwanderer als Opfer zu.“2
Aussagen zur Politisch motivierten Kriminalität basieren auf den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität und bildet als Statistik im Gegensatz zur PKS eine Eingangsstatistik ab. Das bedeutet, dass hier die Straftaten mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst.3
Beginnend mit dem Bundeslagebild 2019 hat die AfD-Fraktion NRW eine Kleine Anfrage gestellt mit dem Titel „BKA-Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ und um eine halbjährliche Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen gebeten. Diese wurden bis einschließlich des 2. Halbjahrs 2021 im Sinne der Fragestellung beantwortet. Allerdings änderte sich dies mit der Kleinen Anfrage „BKA-Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ – Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2022“, Drucksache 18/372, da nun fortan die Fragen nicht mehr vollständig von der Landesregierung beantwortet wurden. Diesen Umstand nahm die AfD-Fraktion zum Anlass, mit der Kleinen Anfrage vom 22. September 2022, Drucksache 18/1024 nach den Gründen zu fragen und verwies dabei auf Folgendes:
„Anders als bei vorherigen Kleinen Anfragen in diesem Themenbereich wollte die Landesregierung auf zahlreiche Fragen bzw. Unterfragen im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 248 nicht eingehen. Da es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Anfrage handelt, sind wir diesbezüglich irritiert.
Frage 2 lautete: „Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der aufgeführten Opferzahlen aus dem „Lagebild im Kontext mit Zuwanderung“ des BKA für Nordrhein-Westfalen für das 1. Halbjahr 2022? (Bitte auflisten nach Opfer gesamt, Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den beiden Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“; bitte Übersicht analog zu der Antwort auf die Kleine Anfrage 6368 erstellen)“
Diese Frage wurde bei früherer Gelegenheit im Sinne der Fragesteller mit allen aufgeführten Unterpunkten beantwortet. Das Ergebnis wurde übersichtlich in tabellarischer Form aufbereitet. Die Frage beinhaltet zwei Täter-Opfer-Konstellationen („Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“) sowie mehrere Möglichkeiten, Opfer einer Straftat zu werden (Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung)
In der Antwort heißt es dagegen nur: „Im ersten Halbjahr 2022 wurden 6.886 Zuwanderer als Opfer von Straftaten erfasst.“ Hiermit wurde die Frage, anders als bei vorherigen Anfragen, ganz offensichtlich nur unzureichend beantwortet. Die Landesregierung konnte bzw. wollte zudem nicht begründen, warum die Frage nicht korrekt beantwortet wurde.
Auch die Fragen 4 und 5 wurden nicht in angemessener Weise beantwortet. Eine entsprechende Vorlage findet sich – wie auch bei Frage 2 – beispielsweise in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6368 vom 28.01.2022 (Lt.-Drucksache 17/16642). Wir bitten daher um eine entsprechende Nacharbeit der Landesregierung in Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 248 (Lt.-Drucksache 18/870), in der die Daten für das erste Halbjahr 2022 abgefragt wurden.“4
Auf die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen 1 und 2:
„Aus welchen Gründen wurde die Kleine Anfrage nicht korrekt bzw. nicht vollständig beantwortet?
Inwiefern hat sich der Informationsstand der Landesregierung im abgefragten Themenbereich seit der Beantwortung vorheriger, ähnlich gelagerter Anfragen in der letzten Legislaturperiode verändert?“
erhielten wir von der Landesregierung nachstehende Antwort:
„Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 248, LT-Drs. 18/870, hat die Landesregierung die konkreten Fragen beantwortet.
Die ergänzend erbetenen Informationen werden in den Übersichten zu den Fragen 3 bis 5 mitgeteilt.“5
Mit der Kleinen Anfrage vom 5. Januar 2023, Drucksache 18/2385, haben wir um eine Einzelauswertung für Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022 gebeten und von der Landesregierung die Antwort erhalten, dass als Datenbasis zur Beantwortung unserer Fragen die Polizeiliche Kriminalstatistik dient. Diese „wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten – auch im Zusammenhang mit Zuwanderung – für das Jahr 2022 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor. Die Daten können regelmäßig nach der Pressekonferenz zur Polizeilichen Kriminalstatistik für das zurückliegende Jahr abgefragt werden.“6
Am 19. Oktober 2023 griff die AfD-Fraktion NRW erneut die Thematik durch eine Kleine Anfrage auf, bezog sich dabei explizit auf die Antwort der Landesregierung vom 8. Februar 2023, Drucksache 2887, die wir zuvor auf die Kleinen Anfrage vom 5. Januar 2023, Drucksache 18/2385, erhalten haben und duplizierte die Fragen. Die Antwort der Landesregierung lautete diesmal:
„Die Beantwortung der Fragen wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen möglich, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.“7
Zum einen ist nicht nachvollziehbar, dass Fragen, die in der Vergangenheit von der Landesregierung beantwortet werden konnten, plötzlich nicht mehr beantwortet werden können. Zum anderen ist es sehr irritierend, dass das Landeskriminalamt über Daten verfügt, die an das Bundeskriminalamt zur Erstellung eines bundesweiten Lagebildes geschickt werden, die Landesregierung aber kein eigenes Lagebild in Auftrag gibt. Daher hat die AfD-Fraktion im April 2024 diesen nicht zufriedenstellenden Umstand erneut zum Anlass genommen und diesmal einen schriftlichen Bericht für die Sitzung des Innenausschusses am 2. Mai 2024 beantragt. Auf der Seite des Bundeskriminalamts wird nämlich darauf hingewiesen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland vom Bundeskriminalamt (BKA) auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt werde. Weiter heißt es, dass die PKS die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten enthalte, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und einer Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.8 Die Tatsache, dass das BKA neue Zahlen zum Täter-Opfer-Verhältnis zwischen Deutschen und Ausländern bei verschiedenen Gewaltdelikten veröffentlicht hat, nahmen wir von der AfD-Frak-tion zum Anlass, diesbezügliche Zahlen für Nordrhein-Westfalen abzufragen. Mit Antwort der Landesregierung vom 28. März 2024, Drucksache 18/8659, auf die Kleine Anfrage vom 16. Februar 2024, Drucksache 18/8068, wurde allerdings zu den Fragen 2 bis 5 aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam darauf hingewiesen, dass
„die Beantwortung der Fragen […] nur durch umfangreiche Sonderauswertungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen möglich [wäre], die in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich sind.“9
In der Antwort des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen auf unseren Berichtswunsch wird darauf hingewiesen, dass zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für die Bundesrepublik Deutschland vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen an das Bundeskriminalamt übermittelt werden. Eine Löschung der übermittelten Daten erfolgt durch das Landeskriminalamt nicht, allerdings handelt es sich bei diesen Daten um Rohdatensätze. Die anschließende Aufbereitung zur Analyse und deren Darstellung im Lagebild des Bundeskriminalamts „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ erfolgt durch das Bundeskriminalamt. Darüber hinaus wies das Ministerium in seiner Antwort auf Folgendes hin:
„Die mit der Kleinen Anfrage 3345 für Nordrhein-Westfalen angefragten Daten hätten zur Beantwortung analog zum Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes über eine aufwändige Sonderauswertung ausgewertet werden müssen. Diese Auswertung ist in der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Einer zum Lagebild des Bundeskriminalamtes „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ analogen Sonderauswertung bedarf es für Nordrhein-Westfalen derzeit nicht, da auf Grundlage der Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2023 zu nichtdeutschen Tatverdächtigen hinreichende Erkenntnisse auch zur Kriminalitätsbelastung im Kontext mit Zuwanderung vorliegen.“10
In der Sitzung des Innenausschusses am 2. Mai 2024 merkte Markus Wagner (AfD) an, dass die AfD-Fraktion im Kontext der Veröffentlichung des Lagebilds „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ durch das Bundeskriminalamt in Kleinen Anfragen das Täter-Opfer-Verhältnis bezogen auf Deutsche und Ausländer bei unterschiedlichen Gewaltdelikten für Nordrhein-Westfalen erfragt, jedoch keine Antwort erhalten habe. Das Landeskriminalamt übermittle die einschlägigen Rohdatensätze an das BKA zwecks Aufbereitung, Analyse und Darstellung der Ergebnisse in besagtem Lagebild. Ihn interessiere, warum das LKA die eigenen Rohdaten nicht entsprechend aufbereiten und darstellen könne. Der Landeskriminaldirektor Peter Mosch entgegnete, dass das BKA über Software bzw. Analysetools und Auswertmöglichkeiten verfüge, die dem LKA nicht zur Verfügung stünden. Daraus folge jedoch nicht, wie sein Vorredner möglicherweise insinuieren wolle, dass eine Auswertung durch das LKA prinzipiell unmöglich sei; an keiner Stelle habe das Innenministerium dies verlauten lassen. Vielmehr sei deutlich gemacht worden, dass weder die Zeit zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage noch die Vorbereitungszeit auf die aktuelle Innenausschusssitzung ausreiche, um die gewünschte Auswertung durchzuführen. Auf erneute Nachfrage habe das LKA mitgeteilt, hierfür mindestens acht Wochen Zeit zu benötigen und dabei alle anderen Sonderauswertungen hintanstellen zu müs-sen.11
Die aktuelle Kriminalstatistik hat gezeigt, dass Tatverdächtige ohne deutschen Pass überrepräsentiert sind. In diesem Zusammenhang musste Herbert Reul einräumen, dass die Politik die „Hausaufgaben bei der Integration nicht gemacht“ hat. Gleichzeitig räumte er ein, dass er lange überlegt habe, wie er den heiklen Punkt in der Kriminalstatistik ansprechen soll. Es sei ein „Thema, das immer mehr drängt“ und „womit ich mich auch schon lange rumquäle, wie geht man damit um“.12 Es zeigt sich, dass die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen überfällig ist. Genauso notwendig und dringend ist die Einführung eines Lagebildes Kriminalität im Kontext von Zuwanderung von Nordrhein-Westfalen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt über Datensätze verfügt, die es an das Bundeskriminalamt schickt, selbst aber technisch nicht in der Lage ist, diese Datensätze adäquat auszuwerten. Bei der Erstellung eines solchen Lagebildes ist es darüber hinaus von Wichtigkeit, die Tatverdächtigen separat auszuweisen, die über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit verfügen.
II. Der Landtag stellt fest:
- Die Bürger Nordrhein-Westfalens haben ein Recht auf Innere Sicherheit.
- Die Kriminalität steigt seit dem Amtsantritt der schwarz-grünen Landesregierung rasant an.
- Viele Menschen ausländischer Herkunft haben sich gut integriert und assimiliert. Ihr guter Ruf wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen, dass
- der Anstieg der Kriminalität auch und insbesondere durch Personen mit ausländischen Staatsangehörigkeiten getrieben wird.
- Dabei fallen delinquente Personen aus der Untergruppe der Asyl-Zuwanderer noch einmal besonders überproportional, sprich: negativ auf.
- Gerade in dieser Gruppe befinden sich – politisch verantwortet – zu viele Personen, die nach Artikel 16a Absatz 2 unseres Grundgesetzes und § 18 des Asylgesetzes gar nicht im Land sein dürften und die
- durch die Landesregierung nur absolut unzureichend abgeschoben werden.
- Dadurch begünstigt die Landesregierung die Möglichkeit weiterer zusätzlicher Straftaten und mithin Opfer. Das ist nicht länger hinzunehmen.
- Kriminalität gehört als negative Option zum Menschen dazu, ganz gleich welcher Herkunft, Religion oder Hautfarbe er ist. Zusätzliche Kriminalität durch unkontrollierte und illegale Migration, die es bei Anwendung von Recht, Logik und gesundem Menschenverstand gar nicht im Land gäbe, ist aber weder recht noch logisch und schon gar nicht menschenfreundlich.
- Das Bundekriminalamt schafft daher zu Recht für den Bund eine Datenbasis, um Schwerpunkte und Häufigkeiten von Täter-Opfer-Relationen im Kontext von (Asyl-)Zuwanderung für Entscheidungsträger aufzubereiten.
- Das Land NRW liefert dazu Daten, die es aber selbst nicht für ein solches respektive eigenes Lagebild verwendet. Diese Lücke gilt es dringend zu schließen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- unverzüglich ein eigenes Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – NRW“ zu erstellen;
- dieses Lagebild jeweils jährlich fortzuschreiben, weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen;
- dazu jährlich im Nachgang ein eigenes Handlungskonzept für die Vermeidung von Straftaten und Opfern durch Kriminalität im Kontext von Zuwanderung zu erstellen, fortzuschreiben, weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen;
- sich bereits im Vorwege in die Lage zu versetzen, auf statistische Fragen nach jeweiligen Mehrfachstaatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen endlich antworten zu können;
- in das Lagebild Clankriminalität unverzüglich – über die libanesischstämmigen (Mhallami-)Clans hinaus – auch kriminelle Clans, Familien-, Stammes- und Herkunftsverbände aus Staaten wie beispielsweise dem Irak, Syrien, Nigeria und anderen Gebieten aufzunehmen und darzustellen;
- sich für einen dauerhaften intelligenten Schutz der NRW-Westgrenze einzusetzen, um Straftäter und Illegale gar nicht erst ins Land zu lassen;
- Straftäter und Illegale mit ausländischer Staatsangehörigkeit endlich konsequent abzuschieben.
Markus Wagner
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
1 Vgl. Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Bundeslagebild 2023.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Drucksache 18/1024, vom 22.09.2022.
5 Antwort der Landesregierung vom 27.10.2022, Drucksache 18/1399.
6 Antwort der Landesregierung vom 08.02.2023, Drucksache 18/2887.
7 Antwort der Landesregierung vom 19.10.2023, Drucksache 18/6452.
9 Antwort der Landesregierung vom 28. März 2024, Drucksache 18/8659.
10 Antwort des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/2523.
11 Ausschussprotokoll vom 02.05.2024, Drucksache 18/569.