Datenleck bei Türkei-Konsulat – Steckt der türkische Staat dahinter? – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 25.09.2023

Kleine Anfrage 2622

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Datenleck bei Türkei-Konsulat Steckt der türkische Staat dahinter? zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2023, Drucksache 18/5180, auf meine Kleine Anfrage vom 29. Juni 2023, Drucksache 18/4847, wurde meine Frage 3

„Welche der aufgeführten Veranstaltungen sind weswegen verfassungsschutzrelevant?“1 wie folgt beantwortet:

„Verfassungsschutzrechtliche Relevanz können Veranstaltungen der Union Internationaler Demokraten (UID) und der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e. V. bzw. Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu (ADÜTDF) entfalten:

Die UID ist die Vorfeld- und Lobbyorganisation der türkischen Regierungspartei AKP und damit die wichtigste Einflussnahmeorganisation der türkischen Diaspora-Politik in Nordrhein-Westfalen. 2004 wurde der Dachverband in Köln gegründet und verfügt über eine Vielzahl an Regional- und Ortsvereinen in ganz Deutschland. Mit Aktivitäten der UID können im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht einhergehen.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen seiner Tätigkeit die türkisch-rechtsextremistische „Ülkücu-Bewegung“, die sog. „Grauen Wölfe“. Die ADÜTDF wird der Ülkücü-Bewegung zugeordnet. Dazu gehören neben den einzelnen Ortsvereinen, in denen die „Grauen Wölfe“ organisiert sind, auch die jeweiligen Moscheen der Ortsvereine. Die heterogene türkisch-rechtsextremistische Ülkücü-Bewegung zeichnet sich durch ihr turanistisches Weltbild aus. Grundlage ihrer Ideologie ist die Idealisierung der eigenen türkischen Identität bei gleichzeitiger Herabwürdigung anderer Volksgruppen und politischer Gegner. Diese Ideologie richtet sich u.a. gegen die Gedanken der Völkerverständigung. Infolgedessen sind Aktivitäten und Veranstaltungen dieser Vereine Gegenstand der Beobachtung.“2

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Warum nimmt die Landesregierung bei der Beantwortung der oben genannten Frage nur Bezug auf die „Grauen Wölfe“?
  2. Welche Aktivitäten von Linksextremisten beziehungsweise linksextremistischen Gruppierungen sind der Landesregierung bekannt?
  3. Welche Aktivitäten von Islamisten beziehungsweise islamistischen Gruppierungen sind der Landesregierung bekannt?
  4. Welche Aktivitäten anderer türkischer politischer Akteure in Nordrhein-Westfalen sind der Landesregierung bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-6038

 

1 Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2023, Drs. 18/5180.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2622 mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Warum nimmt die Landesregierung bei der Beantwortung der oben genannten Frage nur Bezug auf die „Grauen Wölfe“?

Im Rahmen der Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 2026 „Datenleck bei Türkei-Konsulat – Steckt der türkische Staat dahinter? – Nachfrage“, (LT Drs. 18/5180) wurde über verfassungsschutzrechtlich relevante Aktivitäten in Bezug auf die betreffenden Veranstaltun­gen berichtet. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.

  1. Welche Aktivitäten von Linksextremisten beziehungsweise linksextremistischen Gruppierungen sind der Landesregierung bekannt?

Dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse über Aktivitäten linksextremistischer Akteure bzw. linksextremistischer Gruppierungen in Bezug auf die betref­fenden Veranstaltungen vor.

  1. Welche Aktivitäten von Islamisten beziehungsweise islamistischen Gruppierun­gen sind der Landesregierung bekannt?

Dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse über Aktivitäten von Islamisten bzw. islamistischer Gruppierungen in Bezug auf die betreffenden Veranstaltun­gen vor.

  1. Welche Aktivitäten anderer türkischer politischer Akteure in Nordrhein-Westfalen sind der Landesregierung bekannt?

Der Landesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse über Aktivitäten anderer tür­kischer politischer Akteure in Bezug auf die betreffenden Veranstaltungen vor.

 

MMD18-6576

Beteiligte:
Markus Wagner