Antrag
der Fraktion der AfD
Demokratie geht nicht ohne Meinungs- und Informationsfreiheit. NRW muss sich in Deutschland und Europa stärker für die Bewahrung essentieller Grundrechte stark machen!
I. Ausgangslage
Die Meinungs- und Pressefreiheit im digitalen Raum als fundamentale Grundlage demokratischer Gesellschaften ist zunehmend bedroht. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass ein Zusammenspiel aus staatlicher Regulierung, EU-Vorgaben und der wachsenden Kontrolle durch große Technologieunternehmen zu einer besorgniserregenden Einschränkung dieser Freiheiten führt. Die Einführung staatlich unterstützter Überwachungsmaßnahmen wie der Meldestelle „REspect“ und der KI-Anwendung „KIVI“ verdeutlicht,1 dass nicht nur rechtswidrige Inhalte, sondern auch legitime Meinungsäußerungen unter staatliche Kontrolle bzw. Reglementierung geraten. Besonders problematisch ist dabei die erweiterte Erfassung sogenannter ‚Hassrede‘, selbst wenn diese unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegt, was verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.
Die Meinungs- und Informationsfreiheit, die in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist, bilden das Rückgrat einer funktionierenden Demokratie. Sie ermöglicht den Wettbewerb von Ideen, den Fortschritt in Wissenschaft und Gesellschaft und das Recht auf Kritik an Regierungen und Machtstrukturen. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet einst dieses Recht nicht ohne Grund als „konstitutiv“ für die Demokratie.2
Im digitalen Zeitalter hat das Internet, insbesondere die sozialen Medien, eine Schlüsselrolle im Meinungs- und Informationsaustausch eingenommen. Plattformen, die aufgrund ihrer Netzwerkeffekte Monopolstellungen innehaben, agieren dabei als strategische Infrastruktur der öffentlichen Kommunikation. Doch diese Unternehmen zeigen sich, teils unter staatlichem Druck, zunehmend bereit, Inhalte zu zensieren, Reichweiten einzuschränken oder Nutzerkonten auszuschließen, die nicht mit dem aktuellen gesellschaftlichen oder politischen Konsens übereinstimmen.
Mit der Umsetzung des Digital Services Act und weiterer EU-Regulierungen droht eine massive Ausweitung dieser Zensurstrukturen. Die EU hat sogar die Blockierung ganzer Plattformen in Aussicht gestellt, falls diese sich staatlichen Vorgaben nicht unterwerfen. Gleichzeitig hat die Ende 2022 veröffentlichte Free Speech Initiative des ehemaligen US-Präsidenten Trump eine internationale Debatte über den Schutz der Meinungsfreiheit angestoßen. Mit der Nominierung von Brandon Carr durch den erneut zum Präsidenten der USA gewählten Donald Trump wird ein Verfechter der freien Rede zum Vorsitzenden der Federal Communications Commission (FCC) und die Umsetzung dieses Programms beschleunigt.3 Diese Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf den Konflikt zwischen den restriktiven Vorgaben der EU und den amerikanischen Prinzipien der Redefreiheit.
Es besteht die Gefahr, dass Plattformen, die zentrale digitale Kommunikationsräume der Gesellschaft bilden, sich aus dem europäischen Markt zurückziehen könnten, was gravierende Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt hätte. Deutschland und die EU laufen damit Gefahr, sich in eine Reihe von Staaten einzureihen, die den Zugang zu zentralen Kommunikationsplattformen blockieren.4 Angesichts dieser Herausforderungen ist es dringend notwendig, dass sowohl die Länderparlamente als auch der Deutsche Bundestag die Initiative ergreifen, um die Meinungs- und Informationsfreiheit im digitalen Raum glaubwürdig zu schützen und damit die demokratischen Grundwerte in Deutschland und der EU zu bewahren.
II. Der Landtag stellt fest:
- Jede Einschränkung der Meinungsfreiheit durch unbestimmte Begriffe wie ‚Hassrede‘, ‚Hass und Hetze‘, ‚Desinformation‘, ‚Delegitimierung des Staates‘ und dergleichen wird abgelehnt. Grenzen setzen hauptsächlich das Strafgesetzbuch, der Jugendschutz und das Recht auf Privatsphäre.
- Insbesondere Kritik von Medienvertretern und Bürgern an der Regierung und an einzelnen Politikern muss in einer freiheitlichen Demokratie einen besonders hohen Stellenwert genießen. Politiker müssen auch scharf formulierte Kritik und Satire aushalten, welche auch nicht als ‚Delegitimierung‘ des Staates gelten oder gar kriminalisiert werden dürfen.
- Große Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube und X (ehem. Twitter) sind digitale Infrastruktur mit großem Einfluss auf den Informationsaustausch und die Meinungsbildung in der Gesellschaft. Sie müssen allen Bürgern gleichen Zugang und gleichberechtigte Nutzung gewähren.
- Schon heute drohen Plattformanbietern, die bestimmte Inhalte nicht in kurzer Zeit entfernen, hohe Bußgelder. Um das daraus folgende übermäßige und willkürliche Löschen (Overblocking) zu verhindern, müssen die Betreiber zukünftig auch für unberechtigte Entfernungen oder Sperrungen zur Rechenschaft gezogen werden. Löschungen müssen klar und eindeutig begründet werden. Den Nutzern muss eine funktionierende und kostenlose Beschwerdeinstanz zur Verfügung stehen.
- Die Plattformanbieter müssen transparent machen, welche Inhalte sie wie auffindbar machen. Die Benachteiligung von Inhalten und/oder Nutzern ohne Mitteilung (sog. Sha-dow Banning) muss verboten werden. Umgekehrt muss klar erkennbar sein, wenn Inhalte besonders privilegiert dargestellt werden.5
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Sich im Sinne der vorgenannten Punkte auf allen Ebenen für Meinungs- und Informationsfreiheit stark zu machen.
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
1 https://www.medienanstalt-nrw.de/kivi.html
2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidun-
gen/DE/1958/01/rs19580115_1bvr040051.html
5 Vgl. https://www.afd-landtag.bayern/wp-content/uploads/2024/11/Arbeitspapier_Freiheit_im_Netz.pdf