Kleine Anfrage 1927
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert auch für NRW-Städte höhere Parkgebühren – Was sagt die Landesregierung dazu?
Die DUH kritisiert nach einer bundesweiten Abfrage unter 104 Städten das kostenfreie Parken und insgesamt zu günstige Parkgebühren.1 In 73 der abgefragten Städte sei Parken selbst in kostenpflichtigen Parkzonen für 1 Euro oder weniger pro Stunde möglich. Nur Heidelberg und Osnabrück verlangten in ihren Parkzonen konsequent Parkgebühren von mindestens 3 Euro pro Stunde. In 27 der 104 abgefragten Städte sei kostenloses Parken selbst in bewirtschafteten Zonen für kurze Zeit möglich. Die DUH skandalisiert diesen Umstand und plädiert für eine Verteuerung im Sinne einer „Mobilitätswende“, die sich so immer deutlicher als sozial ungerechte Maßnahme gegen den Pkw-Individualverkehr richtet und primär Geringverdiener und Mittelstand schröpft. Da ein verändertes Verkehrsnutzungsverhalten nicht in größeren Umfang erkennbar ist2, wird die Frage von Parkgebühren auch für Gewerbestandorte und Einzelhandel in Zukunft eine stärkere Rolle spielen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- In welchen Städten in NRW ist kostenfreies Parken möglich?
- In welchen Städten in NRW ist Parken in kostenpflichten Parkzonen für weniger als 1 Euro möglich? (Bitte Städte auflisten und jeweilige Stundengebühr)
- Wie gestalten sich Parkgebühren 2023 in den NRW-Städten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Stadt sowie Parkgebührenstaffelung)
- Inwiefern sollen steigende Parkgebühren in NRW-Innenstadtlagen zur Verbesserung der krisenhaften Geschäftslage vieler Einzelhändler beitragen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der DUH nach höheren Parkgebühren?
Klaus Esser
2 siehe https:// www .vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenverkehr/Daten_und_Fakten/index.php oder https:// rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-ist-nrw-stauhauptstadt-verkehr-hat-deutlich-zugenommen_aid-64482637
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1927 mit Schreiben vom 11. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für He3imat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- In welchen Städten in NRW ist kostenfreies Parken möglich?
- In welchen Städten in NRW ist Parken in kostenpflichten Parkzonen für weniger als 1 Euro möglich? (Bitte Städte auflisten und jeweilige Stundengebühr)
- Wie gestalten sich Parkgebühren 2023 in den NRW-Städten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Stadt sowie Parkgebührenstaffelung)
- Inwiefern sollen steigende Parkgebühren in NRW-Innenstadtlagen zur Verbesserung der krisenhaften Geschäftslage vieler Einzelhändler beitragen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der DUH nach höheren Parkgebühren?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist den Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden gemäß § 4 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung i. V. m. § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 Straßenverkehrsgesetz übertragen worden. In diesem Rahmen obliegt es den Gemeinden, diese Gebühren selbst festzulegen.
Die eigenverantwortliche Steuerung des öffentlichen Parkens stellt ein wesentliches Steuerungsmittel der kommunalen Mobilitätspolitik dar und berücksichtigt die im Rahmen der nach Artikel 28 Grundgesetz (GG) und Artikel 78 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährleistete kommunale Selbstverwaltung.
Eine dezidierte Auflistung der Parkgebühren in den nordrhein-westfälischen Kommunen liegt der Landesregierung nicht vor. Insofern kann auch keine Bewertung der Auswirkung von Parkgebühren auf die wirtschaftliche Situation des nordrhein-westfälischen Einzelhandels oder der Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach höheren Parkgebühren erfolgen.