Kleine Anfrage 3887des Abgeordneten Herbert Strotebeck vom 24.06.2020
Deutscher Kinderbonus auch für im Ausland lebende Kinder?
Die Bundesagentur für Arbeit meldete am 8. Juni: „Familien sollen mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Den Kinderbonus soll es für jedes Kind geben, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Ein Antrag ist nicht nötig.“1 Insgesamt sollen bundesweit 4,3 Milliarden Euro für den Kinderbonus zur Verfügung gestellt werden. Die Familien sollen durch die jeweilige Familienkasse über den Auszahlprozess informiert werden.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete im August 2018: „Für immer mehr im Ausland lebende Kinder wird in Deutschland Kindergeld gezahlt. Einige Städte befürchten Missbrauch der Sozialleistung. […] Der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge tritt gezielter Betrug im Zusammenhang mit dem Kindergeld vor allem in bestimmten Großstädten in Nordrhein-Westfalen auf. Hier gebe es konkrete Hinweise darauf, dass beispielsweise Geburtsurkunden für nicht existierende Kinder vorgelegt wurden, sagte ein BA-Sprecher der dpa.“2
Daher frage ich die Landesregierung:
- Für wie viele Kinder bzw. junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen bestünde ein Anspruch auf den Kinderbonus?
- Erhalten auch dauerhaft im Ausland lebende Kinder bzw. junge Erwachsene von in NRW gemeldeten Erziehungsberechtigten den Kinderbonus?
- Für wie viele im Ausland lebende Kinder bzw. junge Erwachsene mit Erziehungsberechtigten in NRW wurde 2019 Kindergeld gezahlt?
- Wie viele gefälschte Geburtsurkunden von nicht existierenden Kindern wurden 2019 in NRW aufgedeckt?
Herbert Strotebeck
1 https://www.arbeitsagentur.de/news/kinderbonus-als-unterstuetzung-fuer-familien
2 https://www.sueddeutsche.de/politik/kindergeld-fuer-auslands-kinder-es-geht-nicht-um-flaechendeckenden-betrug-1.4088113