Kleine Anfrage 3054des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 17.10.2019
Die CDU will das Waffenrecht verschärfen; doch sind wirklich Legalwaffenbesitzer das Problem?
Im Nachgang zum Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 fordert die CDU laut Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland1 in einem Positionspapier des Bundesvorstands eine Verschärfung des Waffenrechts.
Der Täter von Halle hatte seine Waffen nach bisherigen Erkenntnissen allerdings nicht legal erworben, sondern diese offenbar selbst konstruiert, bzw. illegal über das Internet bezogen.2
Er ist dabei keine Ausnahme. Im Rahmen der nur noch sporadisch stattfindenden Kontrollen der deutschen Außengrenzen (z.B. anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg) stößt die Polizei neben erheblichen Drogenmengen und einer Vielzahl illegaler Migranten immer wieder auch auf Waffen.
Gleichzeitig bietet das Internet Unbefugten neue Möglichkeiten, sich zu bewaffnen: Waffen können im „Dark Web“ bestellt oder mittels digitaler Bauanleitungen und 3D-Druckern selbst konstruiert werden.
Der legale Erwerb von Waffen ist in Deutschland dagegen an sehr strenge Auflagen gebunden, die in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen sind Inhaber eines gültigen Waffenscheins oder einer gültigen Waffenbesitzkarte und demnach zum Erwerb, bzw. zum Führen von Schusswaffen berechtigt. (Bitte aufschlüsseln nach Art der Berechtigung, Anlass der Berechtigung, Kreisen und Regierungsbezirken.)
2. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung legal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)
3. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung illegal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)
4. In wie vielen Fällen war die Verwendung von Schusswaffen in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 durch § 32ff StGB (Notwehr, Nothilfe, Notstand) gerechtfertigt? (Bitte aufschlüsseln nach rechtfertigendem Straftatbestand, Jahr, Kreis.)
5. Wie viele Fälle von illegalem Waffenbesitz wurden in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Waffe, Bezugsquelle, Kreis und Regierungsbezirk.)
Sven W. Tritschler
1 https://www.rnd.de/politik/reaktion-auf-halle-cdu-will-waffenrecht-verscharfen-und-uberwachung-im-internet-erleichtern-S5UYTC7EPFHCNIWRN77G6U2KPQ.html?fbclid=IwAR0H3e4OhdkbsL3bzQsonwupeel7KCUes50A8 b-IuzCH8qWCWFDI2cJ vgw – abgerufen am 17. Oktober 2019
2 https://www.tagesschau.de/inland/halle-attentaeter-101.html – abgerufen am 17. Oktober 2019
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 12.11.2019
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3054 mit Schreiben vom 12. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen sind Inhaber eines gültigen Waffenscheins oder einer gültigen Waffenbesitzkarte und demnach zum Erwerb, bzw. zum Führen von Schusswaffen berechtigt. (Bitte aufschlüsseln nach Art der Berechtigung, Anlass der Berechtigung, Kreisen und Regierungsbezirken.)
Insgesamt sind 314.432 natürliche Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen – Waffenregister gespeichert. Dabei kann eine Person auch mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen.
153.962 Personen sind gespeichert, die sowohl eine waffenrechtliche Erlaubnis, als auch eine Waffe oder ein Waffenteil besitzen.
Nachfolgend sind die Anzahl der im Nationalen-Waffenregister gespeicherten, aktuell gültigen Erlaubnisse nach Erlaubnistyp aufgelistet:
Standard-Waffenbesitzkarte | 278.547 |
Sportschützen-WBK (ab 01.04.2003) | 15.652 |
Waffenbesitzkarte für Sammler | 1.479 |
Waffenbesitzkarte für Sachverständige | 44 |
Waffenbesitzkarte für Vereine | 2.698 |
Mitbenutzererlaubnis zur gemeinsamen WBK | 3.496 |
Munitionserwerbsschein | 965 |
Kleiner Waffenschein | 164.395 |
Waffenschein | 4.359 |
Waffenhandelserlaubnis | 490 |
Stellvertretererlaubnis Waffenhandel | 154 |
gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis | 112 |
Stellvertretererlaubnis Waffenherstellung | 7 |
private Waffenherstellungserlaubnis | 12 |
Ausnahmegenehmigung verbotene Waffe/Munition | 12 |
Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen | 407 |
Schießerlaubnis | 427 |
Waffentrageberechtigung | 3.915 |
Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes | 123 |
Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat | 559 |
Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat |
73 |
Europäischer Feuerwaffenpass | 15.629 |
Mitnahmeerlaubnis | 6 |
Sportschützen-WBK (bis 31.03.2003) | 12.298 |
Daten aufgeschlüsselt nach Kreisen und Regierungsbezirken liegen nicht vor.
2. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung legal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)
3. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung illegal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)
4. In wie vielen Fällen war die Verwendung von Schusswaffen in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 durch § 32ff StGB (Notwehr, Nothilfe, Notstand) gerechtfertigt? (Bitte aufschlüsseln nach rechtfertigendem Straftatbestand, Jahr, Kreis.)
5. Wie viele Fälle von illegalem Waffenbesitz wurden in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Waffe, Bezugsquelle, Kreis und Regierungsbezirk.)
Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Es liegen weder justizielle noch polizeiliche Daten zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 vor.
Eine Beantwortung der Fragen würde eine Durchsicht aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Dies ist mit einem vertretbaren Aufwand in der zur Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.