Die CDU will das Waffenrecht verschärfen; doch sind wirklich Legalwaffenbesitzer das Problem?

Kleine Anfrage
vom 17.10.2019

Kleine Anfrage 3054des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 17.10.2019

 

Die CDU will das Waffenrecht verschärfen; doch sind wirklich Legalwaffenbesitzer das Problem?

Im Nachgang zum Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 fordert die CDU laut Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland1 in einem Positionspapier des Bundesvorstands eine Verschärfung des Waffenrechts.

Der Täter von Halle hatte seine Waffen nach bisherigen Erkenntnissen allerdings nicht legal erworben, sondern diese offenbar selbst konstruiert, bzw. illegal über das Internet bezogen.2

Er ist dabei keine Ausnahme. Im Rahmen der nur noch sporadisch stattfindenden Kontrollen der deutschen Außengrenzen (z.B. anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg) stößt die Polizei neben erheblichen Drogenmengen und einer Vielzahl illegaler Migranten immer wieder auch auf Waffen.

Gleichzeitig bietet das Internet Unbefugten neue Möglichkeiten, sich zu bewaffnen: Waffen können im „Dark Web“ bestellt oder mittels digitaler Bauanleitungen und 3D-Druckern selbst konstruiert werden.

Der legale Erwerb von Waffen ist in Deutschland dagegen an sehr strenge Auflagen gebunden, die in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft wurden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen sind Inhaber eines gültigen Waffenscheins oder einer gültigen Waffenbesitzkarte und demnach zum Erwerb, bzw. zum Führen von Schusswaffen berechtigt. (Bitte aufschlüsseln nach Art der Berechtigung, Anlass der Berechtigung, Kreisen und Regierungsbezirken.)

2. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung legal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)

3. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung illegal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)

4. In wie vielen Fällen war die Verwendung von Schusswaffen in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 durch § 32ff StGB (Notwehr, Nothilfe, Notstand) gerechtfertigt? (Bitte aufschlüsseln nach rechtfertigendem Straftatbestand, Jahr, Kreis.)

5. Wie viele Fälle von illegalem Waffenbesitz wurden in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Waffe, Bezugsquelle, Kreis und Regierungsbezirk.)

Sven W. Tritschler

 

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1 https://www.rnd.de/politik/reaktion-auf-halle-cdu-will-waffenrecht-verscharfen-und-uberwachung-im-internet-erleichtern-S5UYTC7EPFHCNIWRN77G6U2KPQ.html?fbclid=IwAR0H3e4OhdkbsL3bzQsonwupeel7KCUes50A8 b-IuzCH8qWCWFDI2cJ vgw – abgerufen am 17. Oktober 2019

2 https://www.tagesschau.de/inland/halle-attentaeter-101.html – abgerufen am 17. Oktober 2019


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 12.11.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3054 mit Schreiben vom 12. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen sind Inhaber eines gültigen Waffenscheins oder einer gültigen Waffenbesitzkarte und demnach zum Erwerb, bzw. zum Führen von Schusswaffen berechtigt. (Bitte aufschlüsseln nach Art der Berechtigung, Anlass der Berechtigung, Kreisen und Regierungsbezirken.)

Insgesamt sind 314.432 natürliche Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen – Waffenregister gespeichert. Dabei kann eine Person auch mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen.

153.962 Personen sind gespeichert, die sowohl eine waffenrechtliche Erlaubnis, als auch eine Waffe oder ein Waffenteil besitzen.

Nachfolgend sind die Anzahl der im Nationalen-Waffenregister gespeicherten, aktuell gültigen Erlaubnisse nach Erlaubnistyp aufgelistet:

Standard-Waffenbesitzkarte 278.547
Sportschützen-WBK (ab 01.04.2003) 15.652
Waffenbesitzkarte für Sammler 1.479
Waffenbesitzkarte für Sachverständige 44
Waffenbesitzkarte für Vereine 2.698
Mitbenutzererlaubnis zur gemeinsamen WBK 3.496
Munitionserwerbsschein 965
Kleiner Waffenschein 164.395
Waffenschein 4.359
Waffenhandelserlaubnis 490
Stellvertretererlaubnis Waffenhandel 154
gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis 112
Stellvertretererlaubnis Waffenherstellung 7
private Waffenherstellungserlaubnis 12
Ausnahmegenehmigung verbotene Waffe/Munition 12
Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen 407
Schießerlaubnis 427
Waffentrageberechtigung 3.915
Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes 123
Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat 559

Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat

73
Europäischer Feuerwaffenpass 15.629
Mitnahmeerlaubnis 6
Sportschützen-WBK (bis 31.03.2003) 12.298

 

Daten aufgeschlüsselt nach Kreisen und Regierungsbezirken liegen nicht vor.

2. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung legal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)

3. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung illegal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.)

4. In wie vielen Fällen war die Verwendung von Schusswaffen in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 durch § 32ff StGB (Notwehr, Nothilfe, Notstand) gerechtfertigt? (Bitte aufschlüsseln nach rechtfertigendem Straftatbestand, Jahr, Kreis.)

5. Wie viele Fälle von illegalem Waffenbesitz wurden in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Waffe, Bezugsquelle, Kreis und Regierungsbezirk.)

Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Es liegen weder justizielle noch polizeiliche Daten zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 vor.

Eine Beantwortung der Fragen würde eine Durchsicht aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Dies ist mit einem vertretbaren Aufwand in der zur Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

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Beteiligte:
Sven Tritschler