„Die Falken“ – Finanzierung durch die Landesregierung

Kleine Anfrage
vom 12.07.2019

Kleine Anfrage 2746der Abgeordneten Herbert Strotebeck und Markus Wagner vom 11.07.2019

 

„Die Falken“ – Finanzierung durch die Landesregierung

Für die „SJD – Die Falken“ sind im Rahmen des Kinder- Jugendförderplans im Einzelplan 07 „Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration“ Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen i. H. v. 2.309.177,00 Euro im Jahr 2019 vorgesehen. Darüber hinaus soll das „Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW e.V.“ Haushaltsmittel i. H. v. 240.637,00 Euro im Jahr 2019 erhalten. Das ergibt die Beilage 2 zum Einzelplan 07.

„Die Falken“ haben in der Vergangenheit immer wieder an linken Störungsversuchen gegen politische Gegner teilgenommen, z.B. bei der Störung einer AfD-Veranstaltung und auch beim Versuch einer Attacke auf Teilnehmer nach einer AfD- Veranstaltung am 7. April 2019 in Köln-Kalk.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. In welchem Umfang haben „Die Falken“ und mit ihnen assoziierte Organisationen, z.B. Bildungswerke, Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 erhalten? Bitte nach Haushaltsplänen und -titeln aufschlüsseln.

2. Welche Projekte sind damit genau gefördert worden? Bitte nach Jahr und Ort in NRW aufschlüsseln.

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Haushaltsmittel für Projekte eingesetzt werden, die mit den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind?

4. Welche Verbindungen haben „Die Falken“ zu vom Verfassungsschutz beobachteten Personen, Organisationen und Parteien?

5. In welchem Umfang werden einzelne Vertreter oder Organisationseinheiten von „Die Falken“ bzw. wird die Organisation als Ganzes in NRW vom Verfassungsschutz beobachtet?

Herbert Strotebeck
Markus Wagner

 

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1 https://www.deutschlandfunk.de/europawahlkampf-der-afd-streit-um-die-meinungsfreiheit.862.de.html?dram:article_id=445983


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 14.08.2019

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2746 mit Schreiben vom 14. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie dem Minister des Innern beantwortet.

1. In welchem Umfang haben „Die Falken“ und mit ihnen assoziierte Organisationen, z.B. Bildungswerke, Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 erhalten? Bitte nach Haushaltsplänen und -titeln aufschlüsseln.

Detaillierte Informationen zur Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans Nordrhein-Westfalen (Einzelplan 07, Kapitel 07 040, TG 61) von Trägern, die dem Jugendverband „SJD – Die Falken“ organisatorisch zuzuordnen sind, soweit diese Zuordnung den Bewilligungsbehörden möglich ist, sind der Anlage 1 zu entnehmen.

2. Welche Projekte sind damit genau gefördert worden? Bitte nach Jahr und Ort in NRW aufschlüsseln.

Detaillierte Informationen zur Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans Nordrhein-Westfalen (Einzelplan 07, Kapitel 07 040, TG 61) von Trägern, die dem Jugendverband „SJD – Die Falken“ organisatorisch zuzuordnen sind, soweit diese Zuordnung den Bewilligungsbehörden möglich ist, sind der Anlage 1 zu entnehmen.

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Haushaltsmittel für Projekte eingesetzt werden, die mit den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind?

Eine Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans Nordrhein-Westfalen setzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und somit die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit voraus. Dies beinhaltet das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Darüber hinaus wird die zweckmäßige Verwendung von Mitteln durch die Landesjugendämter geprüft.

4. Welche Verbindungen haben „Die Falken“ zu vom Verfassungsschutz beobachteten Personen, Organisationen und Parteien?

Der Landesregierung sind keine organisatorischen Verbindungen von „SJD – Die Falken“ zu vom Verfassungsschutz beobachteten Personen, Organisationen oder Parteien bekannt. Berührungspunkte ergeben sich allenfalls im Zusammenhang mit der Teilnahme von SJD-Angehörigen an Versammlungen und Veranstaltungen zu Themenfeldern, die auch für extremistische Akteure von politischer Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere Versammlungen und Veranstaltungen zu den Themen Antifaschismus, Antirassismus und Antirepression.

5. In welchem Umfang werden einzelne Vertreter oder Organisationseinheiten von „Die Falken“ bzw. wird die Organisation als Ganzes in NRW vom Verfassungsschutz beobachtet?

Der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beobachtet weder Organisationseinheiten der Gruppierung „SJD – Die Falken“ noch die Organisation als Ganzes. Eine Mitgliedschaft in der Organisation begründet deshalb auch keine Beobachtung einzelner Personen durch den Verfassungsschutz.

 

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