Große Anfrage 21der AfD-Fraktion vom 13.02.2020
Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung im Landeshaushalt NRW
Vorbemerkung
Ungesteuerte Massenzuwanderung nach Deutschland
Die Aufnahme und Versorgung hunderttausender Migranten aus Drittländern stellt nach Ansicht der Fragesteller das Land Nordrhein-Westfalen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Die grundlegende migrationspolitische Weichenstellung der Bundesregierung im Jahre 2015 wird von der Landesregierung NRW mitgetragen. Diese Feststellung gilt sowohl für die alte als auch für die aktuelle Landesregierung.
Bei der Gruppe der Asylbewerber ist auf Grund der Ablehnungsquoten erwiesen, dass die vorgebrachten Asyl- und Fluchtgründe nach genauer Prüfung häufig keinen Bestand haben. In diesen Fällen handelt es sich nach Ansicht der Fragesteller bei dem Motiv der Zuwanderer oftmals um das Streben nach besseren Lebensbedingungen. Auf Grund der großzügigen Sozialleistungen zieht es viele Migranten nach Deutschland.
Die Feststellung der Rechtmäßigkeit des Asyl- oder Flüchtlingsstatus dauert in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten sehr lange. Nach einer OECD-Umfrage im März 2017 wollen 85 Prozent der Flüchtlinge aus arabischen und muslimischen Ländern in Deutschland bleiben. Parteien, Kirchen, Wirtschaftsverbände und Medien haben nach Ansicht der Fragesteller bisher überwiegend den Eindruck erweckt, dass eine Rückkehr, auch bei Wegfall der Fluchtgründe, grundsätzlich nicht angestrebt wird. Die Landesregierung lässt bei Abschiebungen ebenfalls die notwendige Konsequenz vermissen. Auf Grund solcher Bekundungen und Signale dürfen Personen, denen in Deutschland ein Schutzstatus zuerkannt wurde, nach Ansicht der Fragesteller davon ausgehen, dass ihre Teilnahme an Sprachkursen oder erste Gehversuche auf dem Arbeitsmarkt mit dauerhaften Aufenthaltsrechten belohnt werden. Diese Haltung widerspricht nach Ansicht der Fragesteller aber sowohl Buchstaben und Geist des Grundrechts auf Asyl als auch der Genfer Flüchtlingskonvention und den europarechtlichen Vorschriften zum subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge. Ja, sie verkehrt sie nach Ansicht der Fragesteller sogar ins Gegenteil. Alle drei Rechtsgrundlagen sollen nämlich grundsätzlich nur vorübergehend Schutz gewähren, eben so lange, wie die Fluchtursachen (politische Verfolgung, Krieg etc.) vorliegen. Sie waren und sind niemals als Weg zur dauerhaften Einwanderung (auch aus irgendwelchen anderen Gründen) gedacht.
Deshalb ist das BAMF verpflichtet, bei jedem Schutzsuchenden spätestens nach drei Jahren zu prüfen, ob die Schutzgründe noch bestehen. Sind sie entfallen, muss die Behörde die Aufenthaltstitel widerrufen. Diese Prüfung wird auf jedem positiven Asylbescheid angekündigt. Bei subsidiär Schutzberechtigten beträgt die Bleibefrist zunächst sogar nur ein Jahr. Diesen geringeren Schutzstatus hat das BAMF nach Presseberichten 2018 immerhin 40 Prozent aller syrischen Geflüchteten zuerkannt. Solche Widerrufsprüfungen hat das BAMF – auch bedingt durch eine permanente Überlastung – bisher allerdings kaum durchgeführt. So ist es bisher nicht gelungen, die Zahl von ca. 16.000 offenen Asylverfahren in NRW spürbar zu reduzieren.
Finanzielle Belastungen
Ungesteuerte Zuwanderung führt – im Gegensatz zu einer qualifizierten Zuwanderung nach kanadischem Vorbild (Punktesystem) – nach Ansicht der Fragesteller oftmals nicht zu einer ökonomischen und fiskalischen Rendite. Die Vorstellung, dass die „Flüchtlingsmigration“ nach Deutschland eine positive Dividende generiert, ist nach Ansicht der Fragesteller unrealistisch (Stiftung Marktwirtschaft; Dezember 2016; Die fiskalischen Auswirkungen ungesteuerter Zuwanderung). Die ungesteuerte Zuwanderung hat nach Ansicht der Fragesteller auch für Nordrhein-Westfalen immense finanzielle Belastungen zur Folge. Diese finanziellen Mittel stehen für andere öffentliche Aufgaben, aber auch für Steuerentlastungen nicht mehr zur Verfügung.
Allein die Verwaltungsgerichte fordern bundesweit 2.000 weitere Richter, um die Asyl-Klagewelle zu bewältigen, die sich seit dem Jahre 2015 auf 200.000 Widerspruchsverfahren vervierfacht hat.
Kaum ein Ökonom oder Manager behauptet inzwischen noch, dass die massenhafte, ungesteuerte Zuwanderung für den deutschen Staat aus wirtschaftlicher Sicht ein Gewinn sei.
Als ein Beispiel sei der Wohnungsmarkt angeführt. Die Folgen der Zuwanderungspolitik und das Ausmaß an finanziellen Belastungen werden nach Ansicht der Fragesteller besonders deutlich bei der aktuellen Wohnraumsituation in Deutschland. Die hohe Zuwanderung ist nach Ansicht der Fragesteller – neben hohen Immobilienpreisen auf Grund der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank – einer der Hauptgründe für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und für die hohe Zahl von wohnungslosen Menschen. In Deutschland geht man zum Beispiel für das Jahr 2018 von 1,206 Millionen Wohnungslosen aus; davon sind rd. 60 Prozent (686.000) anerkannte wohnungslose Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften leben (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. © Statista; 2019; Schätzung der Anzahl der Wohnungslosen in Deutschland von 1995 bis 2016 und Prognose bis zum Jahr 2018). Spätestens mit der Flüchtlingsanerkennung haben auch diese Zuwanderer die Möglichkeit, verfügbare Wohnungen zu beziehen, was die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt noch verschärft. Die öffentliche Hand übernimmt außerdem die Miete, solange kein eigenes Einkommen verdient wird, zudem ggf. die Wohnraumausstattung einschließlich der Möbel.
Anhaltende Zuwanderung – unzureichende Rückführungen – Wiedereinreisen
Die weiter anhaltende unkontrollierte Zuwanderung wird – im Gegensatz zur Zuwanderung von Fachkräften per Blauer Karte EU – nach Ansicht der Fragesteller in den nächsten Jahren die öffentlichen Haushalte zusätzlich belasten. Der Umfang der zusätzlichen Belastungen ist untrennbar mit der Frage verbunden, ob und in wieweit sich diejenigen Zuwanderer, die in Deutschland bleiben, in den Arbeitsmarkt integrieren lassen, und zusätzlich mit derjenigen, ob und in wieweit nicht bleibeberechtigte Drittausländer tatsächlich in ihre Heimatländer zurückkehren.
„Derzeit leben in Deutschland etwa 250 000 Menschen, die nach Recht und Gesetz abgeschoben werden müssten (davon ca. 73.000 in NRW). Die Zahl der abgebrochenen Abschiebungen, etwa weil die Identität oder das Herkunftsland des Asylbewerbers nicht festgestellt werden konnte oder der Betroffene untergetaucht ist, übersteigt aktuell die Zahl der tatsächlichen Rückführungen“ (General-Anzeiger, Bonn; 15./16. Juni 2019; Immer noch 500 Flüchtlinge pro Tag).
Das Problem einer genauen Ausgabenerfassung für den Sektor „Staat“ in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in der föderalen Struktur Deutschlands mit der geteilten Zuständigkeit von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung begründet. An dieser Stelle muss auch die EU erwähnt werden, auch wenn sie kein Staat im gemeinten Sinne ist. Sie erhält jedoch nicht unerhebliche Gelder von Seiten Deutschlands. Flüchtlingsbezogene Belastungen sind weder in funktionaler noch in gruppierungsmäßiger Abgrenzung ein Merkmal im Landeshaushalt NRW, auf dessen Grundlage eine präzise Datenabfrage möglich wäre.
Relevant ist zudem das Problem illegaler Wiedereinreisen abgelehnter Asylbewerber nach bereits erfolgter Abschiebung. Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage aus Reihen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ergab, dass bundesweit 28.283 Asylbewerber, die seit dem Jahre 2012 eingereist sind und einen Antrag gestellt haben, dann aber abgeschoben wurden oder ausgereist sind, inzwischen wieder hier sind – und mindestens einen weiteren Antrag gestellt haben. In 4.916 Fällen handelt es sich bereits um den dritten, in 1.023 Fällen um den vierten entsprechenden Anlauf. 294 Personen sind inzwischen sogar bei fünf oder mehr Versuchen angekommen.
Transparenz der Ausgaben – Haushalts- und Finanzplanung
Die Belastungen werden im Landeshaushalt an vielerlei unterschiedlichen Stellen verbucht, was einer Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit abträglich ist. Die finanziellen Gesamtlasten der Zuwanderungspolitik wurden bisher gegenüber der Öffentlichkeit nicht konkret genannt; sie sind für die Steuerzahler, die diese Lasten letztendlich zu tragen haben, nicht transparent. Bisher gibt es nur grobe Schätzzahlen. Die Bürger und Steuerzahler haben das Recht, vollständig und transparent über die tatsächlichen Gesamtausgaben aufgeklärt zu werden, die durch die ungesteuerte Zuwanderung nach Deutschland anfallen. Nach Ansicht der Fragesteller wäre es für die Landesregierung zwischenzeitlich längst möglich und auch geboten gewesen, im Haushalt und für die Finanzplanung die Ausgaben für die Zuwanderung in funktionaler und gruppenmäßiger Abgrenzung darzustellen. Dies gilt übrigens auch für Gemeinden und Gemeindeverbände.
Der Grundsatz der Haushaltswahrheit fordert, die im betroffenen Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Einnahmen und die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln oder zu schätzen. Der Grundsatz der Haushaltsklarheit verlangt, den Haushaltsplan transparent und übersichtlich zu gestalten. Dies erfordert eine nach einem durchgängigen System klar gegliederte Struktur, die Einnahmen und Ausgaben systematisch aufbereitet und die anfallenden Beträge nach Entstehungsgrund, Zweckbestimmung und Höhe klar erkennen lässt (Bundesministerium der Finanzen; August 2015; Das System der öffentlichen Haushalte).
Nach den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit müssten die entsprechenden Zahlen vorliegen. Solange diese Zahlen nicht vorliegen, ist nach Ansicht der Fragesteller das Budgetrecht der Parlamente beeinträchtigt und eine seriöse Finanzplanung nicht möglich, da erhebliche Risiken für die finanzielle Stabilität Deutschlands in den Gesetzentwürfen und Vorlagen für die Parlamente nicht berücksichtigt sind und eine Folgenabschätzung nicht möglich ist.
Diese Große Anfrage gegenüber der Landesregierung dient dazu, Transparenz über die bisher angefallenen und die künftig anfallenden fiskalischen Lasten der Massenzuwanderung für das Land Nordrhein-Westfalen herzustellen. Hierzu wird der Zeitraum der Jahre von 2014 bis 2023 betrachtet.
Fragenkatalog
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie setzte und setzt sich die ausländische Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen insgesamt zusammen, differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum 31. Dezember; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
2. Wie setzte und setzt sich die ausländische Bevölkerung mit Aufenthaltsstatus in Nordrhein-Westfalen zusammen, davon
a) Freizügigkeit nach EU-Recht,
b) unbefristeter Aufenthaltstitel (mit Fallgruppen),
c) befristeter Aufenthaltstitel (differenziert nach Titeln aus familiären Gründen; völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen; zum Zweck der Ausbildung; zum Zweck der Erwerbstätigkeit; besonderen Aufenthaltsrechten – mit weiterer Unterteilung),
d) Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt (mit Fallgruppen nach begehrten Aufenthaltstiteln),
e) Sonstige (z. B. heimatlose Ausländer, mit Nennung von Fallgruppen),
jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum 31. Dezember; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
3. Wie setzte und setzt sich die ausländische Bevölkerung ohne Aufenthaltsstatus in Nordrhein-Westfalen zusammen, davon
a) Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber, deren Entscheidung über den Antrag noch aussteht),
b) Duldung (mit Fallgruppen),
c) Sonstige (z. B. Ausreisepflichtige; Untergetauchte; mit Nennung von Fallgruppen),
jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum 31. Dezember; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
4. Wie setzt sich die Gruppe der Ausländer in Nordrhein-Westfalen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten (sogenannte Schutzsuchende) insgesamt zusammen,
differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum 31. Dezember; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
5. Wie setzt sich die Gruppe der Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus in Nordrhein-Westfalen zusammen, davon
a) Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen zur Durchführung eines Asylverfahrens mit ausstehender Entscheidung,
b) Personen, die lediglich über einen Ankunftsnachweis verfügen,
jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum 31. Dezember; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
6. Wie setzt sich die Gruppe der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus in Nordrhein-Westfalen zusammen, davon
a) befristet,
b) unbefristet,
jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum 31. Dezember; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
7. Wie setzt sich die Gruppe der Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus in Nordrhein-Westfalen zusammen, davon
a) geduldet ausreisepflichtig (differenziert aufgrund von fehlenden Ausweispapieren; aufgrund der Aufnahmeverweigerung des Zielstaats; aufgrund bevorstehender Operation des Ausreisepflichtigen; aus sonstigen Gründen – mit Fallgruppen),
b) vollziehbar ausreisepflichtig (mit rechtskräftiger Ausreisepflicht),
jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum 31. Dezember; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
8. Wie hoch waren und sind in Nordrhein-Westfalen die Fallzahlen der Zuwanderung (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Anzahl bei den jeweiligen Buchstaben) von
a) Asylsuchenden, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen, und die noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst sind,
b) Asylantragstellern, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist (mit Bearbeitungsdauern nach Fallgruppen bis einen Monat, bis zwei/drei/vier/fünf/sechs Monaten sowie länger als sechs Monate),
c) Schutzberechtigten und Bleibeberechtigten, Abgelehnten sowie in sonstiger Weise Verfahrenserledigten – (differenziert nach Personen mit Flüchtlingsschutz (§ 3 des Asylgesetzes) mit Ablehnungsquote; Asylberechtigung (Artikel 16a des Grundgesetzes) mit Ablehnungsquote; subsidiärem Schutz (§ 4 des Asylgesetzes) mit Ablehnungsquote; Abschiebungsverbot (§ 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes) mit Ablehnungsquote; Ablehnungen (unterschieden nach unbegründet; offensichtlich unbegründet; unzulässig); sonstigen Verfahrenserledigungen (unter Angabe von Fallgruppen),
d) privilegierten Familiennachzüglern, mit Ablehnungsquote (differenziert nach Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern; minderjährigen ledigen Kindern; personensorgeberechtigten Eltern von minderjährigen Ledigen; anderen erwachsenen Personen, die für minderjährige Ledige personensorgeberechtigt sind; minderjährigen ledigen Geschwistern von Minderjährigen),
e) Familiennachzüglern von subsidiär Schutzberechtigen, mit Ablehnungsquote (differenziert nach Fallgruppen),
f) Resettlement-Flüchtlingen nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (mit ergänzender Angabe von Verlängerungen; Niederlassungserlaubnissen; Rücknahmen),
g)Personen aus dem Relocation-Verfahren aus anderen EU-Mitgliedstaaten,
h) Ausreisepflichtigen nach § 50 des Aufenthaltsgesetzes,
i) vollziehbaren Ausreisepflichten nach § 58 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes,
j) Zurückgeschobenen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise),
k) illegal nach Deutschland eingereisten Personen, die untergetaucht sind bzw. sich vor den Behörden verstecken (Schätzwerte),
jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019; Bestandsfällen, Neufällen und Gesamtfällen; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18; 19 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); der Gesamtschutzquote in den jeweiligen Kategorien; den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
9. Wie hoch waren und sind in Nordrhein-Westfalen die Fallzahlen von unbegleiteten minderjährigen Zuwanderern mit einer Altersfeststellung aufgrund einer
a) ungeprüften Übernahme des Alters,
b) reinen Altersschätzung,
c) einfachen körperlichen Untersuchung,
d) umfassenden körperlichen Untersuchung (nach Fallgruppen: Zahnmedizin sowie Röntgendiagnostik; Computertomographie; Magnetresonanztomographie; sonstiges mit Bezeichnung),
jeweils differenziert nach Status und nach Fallgruppen zu den Fragen 8a bis 8k; den Kalenderjahren 2014 bis 2019; Bestandsfällen, Neufällen und Gesamtfällen; Herkunftsländern; Geschlechtern; Aufenthaltsdauer; Schulabschlüssen; Berufsabschlüssen; Studenten; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 17 bis 18 Jahre); dem Anteil von festgestellten Altersmanipulationen in den Altersgruppen; den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?
10. Wie hoch waren und sind in Nordrhein-Westfalen die Fallzahlen der im Ausländerzentralregister erfassten ausreisepflichtigen Ausländer, differenziert nach
a) den Kalenderjahren 2014 bis 2019 zum Jahresende,
b) Bestandsfällen; Neufällen; Gesamtfällen,
c) Herkunftsländern,
d) Geschlechtern,
e) Aufenthaltsdauer,
f) dem Anteil von Personen (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Anzahl bei der jeweiligen Fallgruppe), bei denen die Identität nicht geklärt ist; das Herkunftsland nicht geklärt ist; die in Deutschland straffällig geworden sind; die im Ausland straffällig geworden sind; die minderjährig sind; die trotz einer Unterstützung durch Rückkehrförderprogramme erneut eingereist sind?
11. Wie sind in Nordrhein-Westfalen die Asylverfahren ausgegangen (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Anzahl bei den jeweiligen Buchstaben), nach Fallzahlen mit
a) einer Erteilung/Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis,
b) einer Erteilung/Ablehnung einer Duldung – (differenziert nach Gründen, die eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ermöglichen; Abschiebungstopp; Ausbildungsduldung; Ermessensduldung; sonstigen Gründen – mit Angabe von Fallgruppen),
c) einem Widerrufs- und Rücknahmeverfahren,
d) einer Aufenthaltsbeendigung,
e) Einreise- und Aufenthaltsverboten,
f) einer versuchten bzw. abgebrochenen Abschiebung (mit den Gründen für das Scheitern),
g) einer tatsächlichen Abschiebung (mit ergänzender Nennung der Anzahl von Personen, die wieder eingereist sind, differenziert nach dem weiteren Vorgehen in diesen Fällen),
jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2019; Bestandsfällen, Neufällen und Gesamtfällen; Bundesländern; nach Herkunftsländern getrennt; nach Geschlechtern; nach Altersgruppen; nach Erst-, Folge- und Zweitanträgen?
12. Wie hoch waren und sind die Ausgaben in Nordrhein-Westfalen (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben)
a) insgesamt,
b) differenziert nach unmittelbaren und mittelbaren Ausgaben (auch anteilig zuordnen),
c) für gesetzliche Geld- und Sachleistungen mit Angabe der Rechtsgrundlagen,
d) für Geld- und Sachleistungen ohne gesetzliche Grundlage (mit Einzelaufschlüsselung),
e) für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen in getrennter Aufstellung,
f) für durch diese Ausgaben entstandene Zinsmehrausgaben für die Haushalte des Landes Nordrhein-Westfalen, von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung,
jeweils differenziert nach den Ebenen Land NRW, Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt – 2014 bis 2019 mit den Ist-Zahlen; (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung?
13. Wie hoch waren und sind die Ausgaben in Nordrhein-Westfalen (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben) im Besonderen für
a) Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
b) Sozialleistungen nach AsylbLG,
c) Arbeitslosengeld I,
d) Arbeitslosengeld II,
e) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII,
f) Leistungen bei längerer Krankheit nach dem Dritten Kapitel SGB XII,
g) Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 27 ff. SGB XII,
h) einmalige Beihilfen, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung,
i) Leistungen für Bildung und Teilhabe und zusätzliche Ausgaben (z. B. Musikunterricht, Nachhilfeunterricht, Ausflugsfahrten u. Ä.),
j) Ausgaben für die medizinische Versorgung einschließlich der Befreiung von Zuzahlungen,
k) Familienleistungen wie Kindergeld; Kinderzuschlag; Unterhaltsvorschuss; Elterngeld,
l) Deutschkurse (mit Angaben zu Art und Durchfallquoten),
m) sonstige Integrationskurse (insbesondere Jugendintegrationskurse; Elternintegrationskurse; Frauenintegrationskurse; Alphabetisierungskurse; Förderkurse bei einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf; spezielle Integrationskurse – mit Fallgruppen),
n) den Besuch von Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten; Kindergärten); Kindertagespflegen,
o) Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
p) Förderungsbeträge im Rahmen der Richtlinie „Garantiefonds Hochschule“,
q) Leistungen aus dem Deutschlandstipendium,
r) die Unterbringung, (unterteilt nach Erstunterkünften; Sammelunterkünften; Sozialwohnungen; Wohnungen; Häusern),
s) Leistungen für Reisen mit Angabe der Zielsetzung der Finanzierung,
t) sogenannte Fluchtursachenbekämpfung (mit Empfängern und Einzelaufschlüsselung),
u) soziale Wohnraumförderung,
v) freiwillige Rückkehrprogramme – mit Fallzahlen; dem Anteil endgültig Ausgereister; dem Anteil wieder Eingereister (unterteilt nach dem REAG/ GARP-Programm; der Förderung von freiwilligen Ausreisen nach Syrien durch die antragsübermittelnde Stelle – B. Ausländerbehörden –; dem Programm Starthilfe Plus; dem Projekt URA),
w) Illegale, z. B. von Sozialämtern, von städtischen Gesundheitsämtern usw. (nach Fallgruppen getrennt),
jeweils differenziert nach den Ebenen Land NRW, Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt – 2014 bis 2019 mit den Ist-Zahlen; (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung?
14. Wie hoch war und ist die Zahl an Beamten und Richtern (jeweils nach Planstellen mit Besoldungsstufen) und Arbeitnehmern (Stellen mit gesonderter Nennung befristeter Stellen und mit Eingruppierungen) in Nordrhein-Westfalen, die unmittelbar und mittelbar für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10, ganz oder zum Teil tätig werden, verbunden mit einer Umrechnung in Euro-Werte anhand der Personalkostensätze (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), aufgeschlüsselt
a) allgemein nach Einzelplänen des Haushalts und im Besonderen in den Bereichen
b) Bauwesen,
c) Bildungswesen,
d) Kultur
e) Gesundheitswesen,
f) Justiz,
g) Nachrichtendienste,
h) Polizei,
i) Sozialwesen,
j) Wohnungswesen,
k) lsonstige Verwaltung (aufschlüsseln),
l) sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln),
jeweils differenziert nach den Ebenen Land NRW, Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt – 2014 bis 2019 mit den Ist-Zahlen; (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]; nach dem Einsatz für Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben; nach dem Einsatz aufgrund gesetzlicher und ohne gesetzliche Grundlage?
15. Wie hoch waren und sind die getätigten (anteiligen) Investitionen in Nordrhein-Westfalen (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), aufgeschlüsselt
a) allgemein nach Einzelplänen des Haushalts und im Besonderen in den Bereichen
b) Bauwesen,
c) Bildungswesen,
d) Kultur
e) Gesundheitswesen,
f) Justiz,
g) Nachrichtendienste,
h) Polizei,
i) Sozialwesen,
j) Wohnungswesen,
k) sonstige Verwaltung (aufschlüsseln),
l) Sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln),
jeweils differenziert nach den Ebenen Land NRW, Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2019 mit den Ist-Zahlen; (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]; nach dem Einsatz für Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben; nach dem Einsatz aufgrund gesetzlicher und ohne gesetzliche Grundlage?
16. Wie hoch waren und sind die Einnahmen und Erstattungen in Nordrhein-Westfalen (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), hinsichtlich der
a) Erstattungen des Bundes zur Entlastung von Ländern und Kommunen,
b) Erstattungen von anderen Bundesländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung mit den dazugehörigen Zahlungsempfängern,
c) Einnahmen nach Zahlenden mit Beträgen getrennt (z. B. Erstattungen von sonstigen Dritten mit jeweiliger Bezeichnung wie Rückflüssen aus Bürgschaften, die für den Zuzug von Flüchtlingen übernommen worden sind),
d) entgangenen Einnahmen (z. B. erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen) sowie den Verzicht auf Einnahmen (z. B. unterlassene oder niedergeschlagene Rückforderungen bei Personen mit Mehrfachidentitäten und Personen, die trotz Rückkehrförderung erneut eingereist sind),
e) Werte insgesamt, je Personenkreis und als Pro-Kopf-Wert je Personenkreis, weiterhin aufgegliedert mit spezieller Nennung der Bereiche Lebensunterhalt; Arbeitsmarktintegration; Bildung; Wohnungsbau; Verwaltung; Sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln),
differenziert nach den Ebenen Land NRW, Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2019 mit den Ist-Zahlen; (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]?
17. Wurden bzw. werden für die zuwanderungsbedingten Ausgaben in Nordrhein-Westfalen Rücklagen bzw. Sondervermögen gebildet (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), differenziert nach
a) den Ebenen Land NRW, Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung,
b) dem Verwendungszweck,
c) einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2019 mit den Zuführungen und den Ist-Beträgen zum Jahresende; 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen an Zuführungen und Jahresendständen für die Finanzplanung],
d) den bisherigen Verausgabungen/Entnahmen mit den jeweiligen Verwendungszwecken?
18. Wurden bzw. werden in Nordrhein-Westfalen im unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhang mit der Zuwanderung Steuervergünstigungen und Zuwendungen sowie Zuschüsse (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10, auch an Dritte, gewährt, (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), aufgeschlüsselt nach
a) der Höhe der Steuermindereinnahmen und Verwendungszweck,
b) der Höhe der Zuwendungen (aufgeteilt nach institutionellen Zuwendungen und Projektförderungen) und Verwendungszweck,
c) der Höhe der Zuschüsse und Verwendungszweck,
d) den Begünstigungsempfängern (nach Fallgruppen aufschlüsseln),
differenziert nach den Ebenen Land NRW, Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2019 mit den Ist-Zahlen; (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]?
19. Beabsichtigt die Landesregierung im Haushalt bzw. in der Finanzplanung des Landes NRW, die Ausgaben für die Zuwanderung in funktionaler, gruppenmäßiger oder sonstiger Abgrenzung darzustellen, und wenn ja, wie und bis wann?
Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion