Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung

Kleine Anfrage
vom 11.08.2023

Kleine Anfrage 2326

des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und beeinflusst mittlerweile zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens. Auch in den kommunalen Verwaltungen könnte KI vermehrt Anwendung finden und verspricht Effizienzsteigerungen sowie eine verbesserte Bürgerdienstleistung.

In den kommunalen Verwaltungen könnte KI dazu dienen, Prozesse zu optimieren, Zeit und Ressourcen zu sparen und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern. Ein Anwendungsbereich könnte die automatische Datenverarbeitung sein. KI-basierte Algorithmen könnten große Mengen an Informationen schneller und präziser verarbeiten als herkömmliche Methoden. So könnten beispielsweise Anträge und Formulare automatisiert geprüft und bearbeitet werden. Dadurch verkürzen sich die Bearbeitungszeiten und die Bürger erhalten schneller die gewünschten Auskünfte oder Genehmigungen.

Allerdings hat der Bundesrat erst kürzlich einen Vorschlag zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung abgelehnt: „Die Ausschüsse der Länderkammer hatten empfohlen, im neuen Onlinezugangsgesetz ‚die Zulässigkeit des Einsatzes algorithmenbasierter Entscheidungsfindung und -vorbereitung in der öffentlichen Verwaltung zu normieren‘, also Regeln für ihren Einsatz festzulegen. Diese Empfehlung verwarf das Parlament in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause.“1

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit plant die Landesregierung, mittelfristig den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, um Prozesse zu optimieren und Verwaltungsleistungen effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten?
  2. Welche Bedenken bzw. Herausforderungen sieht die Landesregierung in Bezug auf den Einsatz von algorithmenbasierter Entscheidungsfindung bzw. -vorbereitung in der Verwaltung?
  3. Inwieweit sind Initiativen bzw. Pilotprojekte in der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen geplant, bei denen künstliche Intelligenz eingesetzt wird?
  4. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz vorzubereiten und sie in den entsprechenden Technologien zu schulen?
  5. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung könnte sich die Landesregierung den Einsatz von künstlicher Intelligenz zukünftig vorstellen?

Sven W. Tritschler

 

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1 https:// www .zeit.de/digital/2023-07/bundesrat-kuenstliche-intelligenz-verwaltung?utm_referrer=https% 3A %2F%2Fwww.google.com%2F


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 2326 mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Inwieweit plant die Landesregierung, mittelfristig den Einsatz von künstlicher In­telligenz in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, um Prozesse zu optimieren und Verwaltungsleistungen effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten?

Der Einsatz künstlicher Intelligenz ist besonders für die Verarbeitung und Interpretation großer Datenmengen geeignet. Durch die zunehmende Verfügbarkeit von hoher Rechenleistung und das Aufkommen immer größerer Datenmengen eröffnen sich stetig mehr Möglichkeiten für ihren Einsatz.

In den Behörden kann künstliche Intelligenz Beschäftigte von Routinetätigkeiten entlasten und zugleich Zusammenhänge von Sachverhalten schneller erschließen, als dieses manuell möglich wäre. Spracherkennung, Sprachmittlung, Bilderkennung, Mustererkennung oder Prozessoptimierung sind wichtige Anwendungsgebiete. Bereiche mit großen Datenvolumina wie Geodäsie, Verkehr, Umwelt, Gesundheit, oder Finanzen sind ebenso wie unterstützende Prozesse – hier beispielsweise die Zuordnung von Schreiben oder die Auswertung und Analyse von Anträgen – für den Einsatz von KI geeignet.

Mit KI-basierten Assistenzsystemen können Anfrageprozesse und Bearbeitungsvorgänge transparenter und schneller gemacht werden. Die Landesregierung wird die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz konsequent nutzen, um die Qualität und Effizienz von Verwaltungsleistungen zu steigern.

  1. Welche Bedenken bzw. Herausforderungen sieht die Landesregierung in Bezug auf den Einsatz von algorithmenbasierter Entscheidungsfindung bzw. -vorberei-tung in der Verwaltung?

Algorithmenbasierte Entscheidungen sind menschliche Entscheidungen, die sich auf algorith-misch berechnete Informationen stützen. Ermessens- und Beurteilungsspielräume sollten da­bei durch Beschäftigte der Verwaltung und nicht durch die KI-Systeme ausgefüllt werden.

Die Verwaltung muss in der Lage sein, dabei eine Risikoabschätzung für die verwendeten KI-Komponenten vorzunehmen sowie die verwendeten Algorithmen zu verstehen und deren Er­gebnis nachvollziehen zu können. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit sind wichtige Aspekte der Nutzung.

Ebenso ist das Erkennen und Vermeiden von Diskriminierungseffekten von großer Bedeutung. In der 30. Sitzung hat sich die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und – minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder mit der Diskriminierung durch Algorithmen befasst und Beschlüsse2 hierzu gefasst, die unverändert Gültigkeit und ebenso Relevanz für den Einsatz von algorithmenbasierter Entscheidungsfindung bzw. -vorbereitung in der Verwal­tung besitzen. Diesem Beschluss voraus gegangen war eine Antragsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen.

Eine weitere Herausforderung stellt der Schutz von personenbezogenen Daten dar, wenn diese mit einer KI-Anwendung bearbeitet werden. Hier muss sichergestellt werden, dass kei­nerlei Datenabfluss an Dritte erfolgt. Die Unabhängigkeit von Drittanbieter-Plattformen ist grundsätzlich anzustreben.

Für Bürgerinnen und Bürger muss transparent und nachvollziehbar sein, bei welchen Verwal­tungsvorgängen KI-Systeme eingesetzt werden, insbesondere dann, wenn KI-Systeme in der entscheidungsvorbereitenden oder der Entscheidungsphase angewendet werden.

Der Einsatz algorithmenbasierter Entscheidungen bedarf eingehender Forschung und Prü­fung. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen Erfahrungen gesammelt werden, um Wirkmecha­nismen, etwaige Gefährdungspotentiale und Bedenken bzw. Herausforderungen beim Einsatz in der Verwaltung zu bewerten. Dabei gilt, dass beim Training der KI-Systeme die Qualität der Trainingsdaten einen maßgebenden Einfluss auf die späteren Ergebnisse im produktiven Ein­satz hat. Insofern bestehen hohe Anforderungen an die Daten für das Training der KI-Systeme.

  1. Inwieweit sind Initiativen bzw. Pilotprojekte in der öffentlichen Verwaltung in Nord­rhein-Westfalen geplant, bei denen künstliche Intelligenz eingesetzt wird?

Es wird auf die Anlage verwiesen. Die Beantwortung in der Anlage erfolgt ausschließlich für die Landesministerien und –behörden, da die Landesregierung keine mit der Frage verbundenen Informationen aus den Kommunen und Hochschulen vorliegen hat.

  1. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Mitarbeiter der öffentli­chen Verwaltung auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz vorzubereiten und sie in den entsprechenden Technologien zu schulen?

IT.NRW, der zentrale IT-Dienstleister des Landes, bietet seit geraumer Zeit Fortbildungsange­bote zum Thema künstliche Intelligenz an, die auch den Kommunen des Landes offenstehen. Das beim Landesdienstleister angesiedelte KI-Kompetenzzentrum hat darüber hinaus bereits mehrere Veranstaltungen zum Thema künstliche Intelligenz durchgeführt. In den Fortbildun­gen und Veranstaltungen werden auch die jeweils aktuellen rechtlichen Grundlagen gewürdigt. Des Weiteren wird die HSPV NRW den „Tag der Lehre“ der Thematik widmen und in hoch­schuldidaktischen Fortbildungen für Lehrende zum Umgang mit KI anbieten. Ferner befinden sich in verschiedenen Ressorts Arbeitsgruppen zum Thema in Vorbereitung bzw. im Einsatz. Weitere Fortbildungsangebote und Veranstaltungen zu diesem Thema sind avisiert.

  1. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung könnte sich die Landesregie­rung den Einsatz von künstlicher Intelligenz zukünftig vorstellen?

Es wird auf die Anlage verwiesen. Mit KI-basierten Assistenzsystemen können Anfrageprozesse und Bearbeitungsvorgänge transparenter und schneller gemacht werden. Die Landesregierung wird die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz konsequent nutzen, um die Qualität und Effizienz von Verwaltungsleistungen zu steigern.

 

MMD18-6273

Beteiligte:
Sven Tritschler