Die Kontakte der SPD zu türkischen Rechtsextremisten reißen nicht ab – Was treibt den SPD-Chef in NRW, Marc Herter, sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Hamm, zur Geburtstagsfeier eines Mannes, der offen mit türkischen Rechtsextremisten sympathisiert? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 24.10.2023

Kleine Anfrage 2779

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Die Kontakte der SPD zu türkischen Rechtsextremisten reißen nicht ab Was treibt den SPD-Chef in NRW, Marc Herter, sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Hamm, zur Geburtstagsfeier eines Mannes, der offen mit türkischen Rechtsextremisten sympathisiert? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 14. September 2023, Drucksache 18/5920, auf meine Kleine Anfrage vom 10. August 2023, Drucksache 18/5356, wurde Frage 1

„Wie bewertet die Landesregierung die wiederholte Nähe hoher SPD-Funktionäre zu türkischen Nationalisten bzw. Rechtsextremisten?“1

wie folgt beantwortet:

„Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Handlungen von Einzelpersonen im Sinne der Fragestellung zu bewerten.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beobachtet, fest, wen, also welche demokratischen Organisationen und Personen, diese versuchen zu beeinflussen?
  2. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beobachtet, fest, wen, also welche demokratischen Organisationen und Personen, diese versuchen zu vereinnahmen?
  3. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beobachtet, fest, welchen Erfolg die Beeinflussungsversuche auf die demokratischen Organisationen und Personen hatten?
  4. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beobachtet, fest, welchen Erfolg die Vereinnahmungsversuche auf die demokratischen Organisationen und Personen hatten?

Markus Wagner

 

MMD18-6497

 

1 Antwort der Landesregierung vom 14. September 2023, Drs. 18/5920.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2779 mit Schreiben vom 17. November 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beo­bachtet, fest, wen, also welche demokratischen Organisationen und Personen, diese versuchen zu beeinflussen?
  2. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beo­bachtet, fest, wen, also welche demokratischen Organisationen und Personen, diese versuchen zu vereinnahmen?
  3. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beo­bachtet, fest, welchen Erfolg die Beeinflussungsversuche auf die demokratischen Organisationen und Personen hatten?
  4. Stellt der Verfassungsschutz dadurch, dass er türkische Rechtsextremisten beo­bachtet, fest, welchen Erfolg die Vereinnahmungsversuche auf die demokrati­schen Organisationen und Personen hatten?

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen hat die Ülkücü-Bewegung (sog. Graue Wölfe) eng im Blick und sensibilisiert regelmäßig die Öffentlichkeit. Darüber hinaus steht er als Früh­warnsystem im Rahmen der Extremismusprävention als Ansprechpartner und Ratgeber zur Verfügung.

Im Rahmen seines Beobachtungsauftrages sammelt der nordrhein-westfälische Verfassungs­schutz Informationen über das extremistische Personenpotenzial beobachteter Personenzu­sammenschlüsse. Aktivitäten, Strukturen und Personen von nicht extremistischen Organisati­onen sind nicht Gegenstand der Beobachtung.

Es liegt in der Natur legalistischer Gruppierungen sich nach außen als demokratische und den jeweiligen gesellschaftspolitischen Werten angepasste Organisation zu präsentieren. Sie sind um Aufrechterhaltung ihrer legalistischen Fassade bemüht und suchen einen möglichst breiten Zugang zu Organisationen und Personen im gesamten politischen und nicht politischen Spekt­rum, so auch die Anhänger des türkischen Rechtsextremismus.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 2325 (LT-Drs. 18/5920) und zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 665 (LT-Drs. 18/1852) verwiesen.

 

MMD18-6821

Beteiligte:
Markus Wagner