Die nordrhein-westfälische Polizei erreicht ihre Schmerzgrenze – Kann die Polizei noch adäquat für Sicherheit sorgen?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2029

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Die nordrhein-westfälische Polizei erreicht ihre Schmerzgrenze Kann die Polizei noch adäquat für Sicherheit sorgen?

Aufgabe der Polizei ist es, das Gewaltmonopol unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats nach innen, also gegenüber den Bürgern des Staates und für sie durchzusetzen. Obwohl der Beruf bei der Polizei weiterhin als abwechslungsreich, attraktiv und krisensicher gilt, hält der raue Alltag immer mehr Menschen davon ab, sich um eine Polizeiausbildung zu bewerben. Die Tätigkeit bei der Polizei stellt nämlich den Einzelnen im Berufsalltag vor besondere und schwierige Herausforderungen. Er ist unberechenbarer und gewalttätiger geworden. Insbesondere in Städten und Ballungsgebieten sind die Beamten physisch wie auch psychisch bis aufs Äußerste gefordert. Immer mehr Polizisten werden im Dienst angegriffen oder beleidigt und sind gerade an Wochenenden stark gefordert. Viele Polizeibeamte vermissen dabei den Rückhalt und die Unterstützung der Politik und fühlen sich darob alleingelassen. Aber vor allem mangelnder oder nicht vorhandener Rückhalt von Seiten der Vorgesetzten führt noch deutlicher dazu, dass eine Resignation einsetzt und daraus ein Quittieren des Dienstes bei den Polizeibeamten resultieren kann.

Ein sich verschlechterndes Arbeitsklima und eine spürbare Personalknappheit führen irgendwann automatisch dazu, dass die Wahrnehmung und Umsetzung polizeilicher Aufgaben darunter leiden. Eine zusätzliche Frustration unter den Polizeikollegen sowie eine zunehmende inakzeptable Ineffizienz beeinträchtigen die Polizeiarbeit immens. Es droht somit die Gefahr, dass z. B. der Umgang mit Strafanzeigen, die von Bürgern gestellt werden, nicht vorschriftsmäßig vollzogen wird. Die Polizeibehörde mutiert ohnehin beinahe zu einer reinen Verwaltungsbehörde, die kaum noch Zeit für die eigentlich vorgesehenen Aufgaben hat. Die ohnehin angespannte Situation wird durch Freistellungsgesuche bis hin zu Kündigungen zusätzlich verschärft.

Neben den sich verschlechternden Arbeitsbedingungen trägt auch der Umstand, dass Täter eher selten ermittelt werden können, dazu bei, dass die Frustration am Arbeitsplatz steigt. Und wenn es den Polizeibeamten schon möglich ist, einen mutmaßlichen Täter festzunehmen, so werden sie Zeugen einer heillos überforderten Justiz. Bis es zu einer Anklage beziehungsweise einem Gerichtsverfahren kommt, vergehen Monate. Darüber hinaus fallen die Urteile in den meisten Fällen zu milde aus und zeugen von einem schwachen und lethargischen Staat. Durch diese Praxis kann keine Motivation bei den Polizeibeamten geschaffen werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Polizeibeamte haben in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute um eine Freistellung gebeten? (Bitte nach Jahr und Polizeipräsidium aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Polizeibeamte haben in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute eine Kündigung eingereicht? (Bitte nach Jahr und Polizeipräsidium aufschlüsseln.)
  3. Wie viele Polizeibeamte haben in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute auf eine psychologische Unterstützung zurückgegriffen, die durch eine Arbeitsbelastung nötig wurde? (Bitte nach Jahr und Polizeipräsidium aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2029 mit Schreiben vom 8. August 2023 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Polizeibeamte haben in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute um eine Freistellung gebeten? (Bitte nach Jahr und Polizeipräsidium aufschlüsseln.)

Die nachgefragten Informationen werden nicht zentral erfasst oder vorgehalten. Eine Abfrage und Einzelauswertung ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Ver­fügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. Wie viele Polizeibeamte haben in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute eine Kündigung eingereicht? (Bitte nach Jahr und Polizeipräsidium aufschlüsseln.)

Wie in der Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 18/1293) auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 481 (LT-Drs. 18/1025) erläutert, liegen zu den konkreten Abgangsgründen keine aus­sagekräftigen Informationen vor. Die Anzahl der Kündigungen kann daher auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen nicht ermittelt werden.

  1. Wie viele Polizeibeamte haben in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute auf eine psychologische Unterstützung zurückgegriffen, die durch eine Arbeitsbelastung nötig wurde? (Bitte nach Jahr und Polizeipräsidium aufschlüsseln.)

Eine detaillierte Aufschlüsselung zur Inanspruchnahme einer psychologischen Unterstützung wird erst seit dem 01.01.2023 durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Perso­nalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) erhoben.

Die nachstehende Tabelle beinhaltet die Anzahl der durch die Zentralstelle für psychosoziale Unterstützung (ZPSU) des LAFP NRW durchgeführten Einzeltermine für Einzelberatungsmaß-nahmen (Supervision, Beratung, Coaching) im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Die nach­folgend berichteten Daten beziehen sich nicht auf Beratungsfälle, sondern auf Beratungskon­takte. Ein Beratungsprozess (bzw. -fall) umfasst in der Regel mehrere Kontakte. Eine Auf­schlüsselung pro Behörde ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Beratungskontakte

mit Bezug zur Arbeitsbelastung

– PVB –
2023

(1. Quartal)

34
2023

(2. Quartal)

24
Gesamt 58

 

Für die Jahre von 2015 bis 2022 liegen keine differenzierten Daten zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen mit Bezug zur Arbeitsbelastung vor.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner