Die „Partyszene“ wütet in Münster und Köln

Kleine Anfrage
vom 23.06.2021

Kleine Anfrage 5628des Abgeordneten Markus Wagner vom 23.06.2021

 

Die „Partyszene“ wütet in Münster und Köln

Am Wochenende des 12. und 13. Juni 2021 kam es im Rahmen öffentlicher (illegaler) Feiern in Köln am Aachener Weiher und am Münsteraner Aasee zu Ausschreitungen und Angriffen auf Einsatzkräfte. Mehrere Polizisten sind verletzt worden. Die Randalierer zündeten Pyrotechnik und warfen mit Flaschen. Auch der Brüsseler Platz in Köln musste geräumt werden.1

Vergleichbare gruppendynamische Prozesse zeigen sich auch bundesweit:

„Schon vor einer Woche war es in einigen Städten zu Auseinandersetzungen zwischen Polizeibeamten und Feiernden gekommen. In Hamburg und Stuttgart musste die Polizei größere Partys auf den Straßen auflösen, auch in Düsseldorf stieß die Polizei auf große feiernde Gruppen, die sich nicht an Regeln hielten.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den Ausschreitungen an dem Wochenende 11./12./13. Juni in Köln und Münster?
  2. Wie viele Störer und Tatverdächtige sind im Rahmen der Polizeieinsätze am Aachener Weiher, am Münsteraner Aasee und am Brüsseler Platz in Köln an diesem Wochenende identifiziert worden?
  3. Was ist über die identifizierten Störer bzw. Tatverdächtigen bekannt geworden (insb.: das Alter, das Geschlecht, die Staatsbürgerschaften und etwaige Migrationshintergründe)?
  4. Welche Erkenntnisse (Einsatzlagen, Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaften und etwaige Migrationshintergründe der identifizierten Störer und Tatverdächtigen, Motive der Randalierer, etc.) über vergleichbare Ausschreitungen in anderen Bundesländern hat die Landesregierung im Rahmen des Austausches mit anderen Landespolizeien und den Polizeibehörden auf Bundesebene gewinnen können?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Westdeutscher Rundfunk (2021): Party-Randale in Köln und Münster: Polizei zieht Konsequenzen; online im Internet: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-party-aachener-weiher-polizei-100.html.

2 Ebd..


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5628 mit Schreiben vom 19. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den Ausschreitungen an dem Wochenende 11./12./13. Juni in Köln und Müns­ter?
  2. Wie viele Störer und Tatverdächtige sind im Rahmen der Polizeieinsätze am Aachener Weiher, am Münsteraner Aasee und am Brüsseler Platz in Köln an die­sem Wochenende identifiziert worden?
  3. Was ist über die identifizierten Störer bzw. Tatverdächtigen bekannt geworden (insb.: das Alter, das Geschlecht, die Staatsbürgerschaften und etwaige Migrati-onshintergründe)?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen hat mir der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 06.07.2021 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Soweit durch die Fragen 1 bis 3 der o. g. Kleinen Anfrage der Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts in Köln betroffen ist, kann ich zu deren Beantwortung nichts bei­tragen. Der Generalstaatsanwalt in Köln hat mir hierzu unter dem 02.07.2021 Folgen­des mitgeteilt:

‚In der vorbezeichneten Angelegenheit hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln am 02.07.2021 berichtet, das Verfahren sei dort noch nicht anhängig geworden. Die Vorgänge befänden sich noch bei der Polizei in Köln, nach deren Auskunft die Ermittlungen andauerten.‘

Soweit der Geschäftsbereich der Generalstaatsanwältin in Hamm betroffen ist, kann ich zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 folgende Berichtsausführungen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Münster beitragen:

‚In der Kürze der Berichtsfrist konnten hier nur drei Ermittlungsverfahren identi­fiziert werden.

Das erste Ermittlungsverfahren hat den Vorwurf des versuchten Totschlags zum Gegenstand. Ihm liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am Abend des 11.06.2021 kam es am Aasee in Münster gegen 21.45 Uhr zu einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung zweier im Wesentlichen aus Jugendli­chen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen bestehender Personen­gruppen, in deren Verlauf es zu Beleidigungen gekommen sein soll. Der Grund für die Auseinandersetzung ist noch nicht bekannt. Zumindest einige der Betei­ligten waren alkoholisiert.

Bei einem weiteren Zusammentreffen der Personengruppen gegen 22.12 Uhr am Aasee in Höhe der Torminbrücke kam es zu körperlichen Übergriffen. Dabei verletzte ein zunächst unbekannter Täter der einen Gruppe eine 20-jährige männliche Person der anderen Gruppe durch drei Stiche in die Lunge, den Bauch und die Leber lebensgefährlich und zwei weitere Personen (23 und 18 Jahre alt) jeweils im Bereich des Oberkörpers leicht (Hautabschürfungen und Schnitte).

Der 20-jährige schwer verletzte Geschädigte wurde im Universitätsklinikum in Münster notoperiert und einige Tage nach der Tat aus dem Krankenhaus ent­lassen. Die Verletzungen der weiteren Geschädigten erforderten lediglich eine ambulante Versorgung.

Die Ermittlungen durch die eingerichtete Mordkommission führten zur Identifi­zierung dreier Tatverdächtiger. Gegen den 20-jährigen türkischen, in Deutsch­land geborenen Haupttäter wurde durch das Amtsgericht Münster Untersu­chungshaft angeordnet. Zwei 17 und 20 Jahre alte, ebenfalls männliche deutsche Tatverdächtige wurden nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern an.

Das zweite Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen 21 Jahre alten, männ­lichen deutschen Staatsangehörigen und hat den Vorwurf der Beleidigung zum Gegenstand. Das Verfahren ist hier mit einem Antrag auf Erlass eines Strafbe­fehls am 01.07.2021 abgeschlossen worden.

Das dritte Ermittlungsverfahren richtet sich ebenfalls gegen einen 21 Jahre al­ten, männlichen Beschuldigten. Dieser ist im Besitz der deutschen und der tür­kischen Staatsangehörigkeit. Das Verfahren, das den Tatvorwurf der Beleidi­gung zum Gegenstand hat, ist hier mit einem Antrag auf Erlass eines Strafbe­fehls am heutigen Tage abgeschlossen worden.‘

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz mit Bericht vom 05.07.2021 Folgendes mitgeteilt:

‚Gegen die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Münster habe ich auf der Grundlage der Berichterstattung keine Bedenken.‘“

Über den Beitrag des Ministers der Justiz hinausgehend kann ich zu den Fragen 1 bis 3 Fol­gendes berichten:

Kreispolizeibehörde Köln

Am 11.06.2021 hielten sich über 1.000 Personen im Hiroshima-Nagasaki-Park auf, die zwei Musikanlagen mit großer Lautstärke nutzten. Das Ordnungsamt der Stadt Köln bat die Polizei Köln um Amtshilfe zur Auflösung der Menschenansammlung und Sicherstellung der Musikan­lagen.

Insgesamt liegen neun Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung, ge­fährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung vor. Die Ermittlungen dauern an.

Kreispolizeibehörde Münster

Vom 11.06.2021 auf den 12.06.2021 kam es zu einer Tumultlage im Bereich des Münsteraner Aasees. Nachdem sich dort gegen 23:00 Uhr zunächst insgesamt circa 1.000 Personen fried­lich aufhielten, konnten gegen 23:50 Uhr erste kleinere Auseinandersetzungen festgestellt werden. Unter Einsatz von starken Polizeikräften wurde letztlich mit der Räumung der Aasee-wiesen (Bereich der Aaseekugeln) begonnen. Die Personengruppen entfernten sich zunächst in Richtung Münsteraner Innenstadt und wurden von den Einsatzkräften begleitet. Gegen 03:00 Uhr lösten sie sich letztlich auf.

Es wurden für den Tatzeitraum, neben den drei durch das Ministerium der Justiz bereits dar­gestellten Ermittlungsverfahren, 20 weitere Straftaten erfasst. Die Kreispolizeibehörde Müns­ter ermittelt wegen Widerstand, Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, versuchter Gefangenenbefreiung, Beleidigung, Landfriedensbruch, Dieb­stahl und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Bei 15 der 20 angeführten Straftaten wur­den die Tatverdächtigen vor Ort festgestellt und namentlich identifiziert, beziehungsweise konnten im Nachgang namentlich ermittelt werden. Bei den übrigen Sachverhalten dauern die Ermittlungen zur Identifizierung der unbekannten Tatverdächtigen an oder es konnten bisher keine Tatverdächtigen ermittelt werden.

Bei der überwiegenden Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen handelte es sich um männliche deutsche Heranwachsende bzw. junge Erwachsene aus dem regionalen Umfeld der Stadt Münster.

  1. Welche Erkenntnisse (Einsatzlagen, Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaften und etwaige Migrationshintergründe der identifizierten Störer und Tatverdächtigen, Motive der Randalierer, etc.) über vergleichbare Ausschreitungen in anderen Bun­desländern hat die Landesregierung im Rahmen des Austausches mit anderen Landespolizeien und den Polizeibehörden auf Bundesebene gewinnen können?

Zu vergleichbaren Ausschreitungen in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine validen Informationen vor.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner