Antragder AfD-Fraktion vom 11.05.2021
Die Zuständigkeit für die Neuansiedlung von Schutzsuchenden muss uneingeschränkt auf die Bundesebene verlagert werden
I. Ausgangslage
Wie das Nachrichtenmagazin Focus erfahren hat, plant die SPD-Bundestagsfraktion – auf dem Wege über eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes –, die Aufnahme von Migranten auch auf Landesebene zu erleichtern. Gemäß § 23 (1) AufenthG steht es den Bundesländern aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu, Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Allerdings ist in diesen Fällen die jeweilige Zustimmung des Bundesinnenministeriums notwendig. Bundesinnenminister Horst Seehofer lehnt ab, dass die Länder in dieser Frage in Eigenregie handeln. „Für nationale Alleingänge stehe ich nicht zur Verfügung“, so Seehofer.1
Die SPD plant genau dieses Vetorecht des Bundesinnenministeriums deutlich einzuschränken. In einem Positionspapier fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine Neuregelung des Paragrafen 23 im Aufenthaltsgesetz. Künftig soll es dort heißen:
„Das Einvernehmen gilt als erteilt, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht innerhalb von vier Wochen konkrete sicherheitspolitische oder außenpolitische Bedenken geltend macht.“
Da die in der Vergangenheit oftmals angestrebte „europäische Lösung“ daran scheitert, dass andere EU-Länder als souveräne Staaten legitimer Weise von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen und diese sogenannte europäische Lösung ablehnen, plant die SPD durch eine Gesetzesänderung den Ländern in der Frage der Aufnahme zusätzlicher Migranten erweiterte Befugnisse zu erteilen.
Laut SPD gebe es viele „aufnahme- und hilfsbereite Städte, Kommunen und Regionen“. Umso unverständlicher sei es, „dass verfügbare und von den Geflüchteten dringend benötigte Plätze nicht vergeben werden können.“
Damit spielt die SPD augenscheinlich auf das Bündnis „Seebrücke“ bzw. „Sichere Häfen“ an, bei dem auch in NRW zahlreiche Städte und Gemeinden eine – mangels Zuständigkeit – rechtlich wirkungslose Erklärung abgegeben haben. Die Zuständigkeit liegt in dieser Frage eindeutig beim Bund. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Kosten einer von den Städten und Gemeinden angestrebten, zusätzlichen Aufnahme von Migranten auch auf den Landeshaushalt auswirken werden, ist es erforderlich, die Zuständigkeiten noch deutlicher als bisher im Aufenthaltsgesetz zu regeln.
II. Der Landtag stellt fest:
- Erklärungen der Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Projekt „Seebrücke“ bzw. „Sichere Häfen“ sind mangels Zuständigkeit rechtlich unwirksam.
- Die Zuständigkeit über die freiwillige zusätzliche Aufnahme wird auf Bundesebene geregelt. Alleingänge der Länder oder gar der Städte und Gemeinden sind in dieser Frage nicht vorgesehen.
- Bei einer zusätzlichen freiwilligen Aufnahme von Migranten muss es sich zukünftig um begründete Einzelfälle (z.B. besonders vulnerable Personen) handeln. Vorrang hat die Hilfe vor Ort.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass
- die Zuständigkeiten im Rahmen der Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen sowie bei der Neuansiedlung von Schutzsuchenden dahingehend zu ändern sind, dass die Initiative gemäß § 23 (1) ausschließlich vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat auszugehen hat und die obersten Landesbehörden nur ins Benehmen zu setzen sind;
- die Verteilung, der gemäß § 23 (1) aufgenommenen Personen allein gemäß dem König-steiner Schlüssel durchgeführt wird;
- die weitere Verteilung auf die Kommunen in eigener Verantwortung der Bundesländer zu regeln ist;
- bei Aufnahmen gemäß § 23 AufenthG eine Begrenzung auf begründete Einzelfälle vorzusehen ist;
- die Möglichkeit der Aufnahme in Folge einer Verpflichtungsermächtigung gemäß § 68 Auf-enthG ersatzlos gestrichen wird und
- die Verwaltungsvorschrift zum AufenthG entsprechend angepasst wird.
Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion