Die Zuständigkeit für die Neuansiedlung von Schutzsuchenden muss uneingeschränkt auf die Bundesebene verlagert werden

Antrag
vom 11.05.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 11.05.2021

 

Die Zuständigkeit für die Neuansiedlung von Schutzsuchenden muss uneingeschränkt auf die Bundesebene verlagert werden

I. Ausgangslage

Wie das Nachrichtenmagazin Focus erfahren hat, plant die SPD-Bundestagsfraktion – auf dem Wege über eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes –, die Aufnahme von Migranten auch auf Landesebene zu erleichtern. Gemäß § 23 (1) AufenthG steht es den Bundesländern aus völ­kerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bun­desrepublik Deutschland zu, Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise be­stimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Allerdings ist in diesen Fällen die jeweilige Zustimmung des Bundesinnenministeriums not­wendig. Bundesinnenminister Horst Seehofer lehnt ab, dass die Länder in dieser Frage in Ei­genregie handeln. „Für nationale Alleingänge stehe ich nicht zur Verfügung“, so Seehofer.1

Die SPD plant genau dieses Vetorecht des Bundesinnenministeriums deutlich einzuschrän­ken. In einem Positionspapier fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine Neuregelung des Pa­ragrafen 23 im Aufenthaltsgesetz. Künftig soll es dort heißen:

„Das Einvernehmen gilt als erteilt, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei­mat nicht innerhalb von vier Wochen konkrete sicherheitspolitische oder außenpolitische Be­denken geltend macht.“

Da die in der Vergangenheit oftmals angestrebte „europäische Lösung“ daran scheitert, dass andere EU-Länder als souveräne Staaten legitimer Weise von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen und diese sogenannte europäische Lösung ablehnen, plant die SPD durch eine Gesetzesänderung den Ländern in der Frage der Aufnahme zusätzlicher Migranten er­weiterte Befugnisse zu erteilen.

Laut SPD gebe es viele „aufnahme- und hilfsbereite Städte, Kommunen und Regionen“. Umso unverständlicher sei es, „dass verfügbare und von den Geflüchteten dringend benötigte Plätze nicht vergeben werden können.“

Damit spielt die SPD augenscheinlich auf das Bündnis „Seebrücke“ bzw. „Sichere Häfen“ an, bei dem auch in NRW zahlreiche Städte und Gemeinden eine – mangels Zuständigkeit – rechtlich wirkungslose Erklärung abgegeben haben. Die Zuständigkeit liegt in dieser Frage eindeutig beim Bund. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Kosten einer von den Städten und Gemeinden angestrebten, zusätzlichen Aufnahme von Migranten auch auf den Landes­haushalt auswirken werden, ist es erforderlich, die Zuständigkeiten noch deutlicher als bisher im Aufenthaltsgesetz zu regeln.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Erklärungen der Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Projekt „Seebrücke“ bzw. „Sichere Häfen“ sind mangels Zuständigkeit rechtlich unwirksam.
  • Die Zuständigkeit über die freiwillige zusätzliche Aufnahme wird auf Bundesebene gere­gelt. Alleingänge der Länder oder gar der Städte und Gemeinden sind in dieser Frage nicht vorgesehen.
  • Bei einer zusätzlichen freiwilligen Aufnahme von Migranten muss es sich zukünftig um begründete Einzelfälle (z.B. besonders vulnerable Personen) handeln. Vorrang hat die Hilfe vor Ort.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsini­tiative dafür einzusetzen, dass

  • die Zuständigkeiten im Rahmen der Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Inte­ressen sowie bei der Neuansiedlung von Schutzsuchenden dahingehend zu ändern sind, dass die Initiative gemäß § 23 (1) ausschließlich vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat auszugehen hat und die obersten Landesbehörden nur ins Benehmen zu setzen sind;
  • die Verteilung, der gemäß § 23 (1) aufgenommenen Personen allein gemäß dem König-steiner Schlüssel durchgeführt wird;
  • die weitere Verteilung auf die Kommunen in eigener Verantwortung der Bundesländer zu regeln ist;
  • bei Aufnahmen gemäß § 23 AufenthG eine Begrenzung auf begründete Einzelfälle vorzu­sehen ist;
  • die Möglichkeit der Aufnahme in Folge einer Verpflichtungsermächtigung gemäß § 68 Auf-enthG ersatzlos gestrichen wird und
  • die Verwaltungsvorschrift zum AufenthG entsprechend angepasst wird.

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 Vgl. https://m.focus.de/politik/konsequenz-aus-moria-katastrophe-kampfansage-an-horst-seehofer-spd-will-mehr-fluechtlinge-nach-deutschland-holen_id_13016083.html