Kleine Anfrage 2590des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 03.06.2019
Dienstreisen per Flugzeug
Zwei bis drei Prozent der weltweiten CO2-Emmissionen entfallen auf den Flugverkehr.1 Gleichzeitig wird Flugbenzin innerhalb der Europäischen Union nicht besteuert.
Die „Spitzenkandidaten“ der „Europäischen Volkspartei“ und der „Sozialdemokratischen Partei Europas“ erklärten im Rahmen des vergangenen Europawahlkampfes, dass sie die Einführung einer EU-weiten Steuer auf Flugbenzin befürworten.2
Ministerpräsident Laschet wollte im Rahmen des Wahlkampfes zumindest nicht ausschließen, dass es zu einer höheren steuerlichen Belastung von CO2-Emmissionen kommen wird („CO2-Steuer“). Es müsse Anreize geben für diejenigen, die CO2 reduzierten – auch in den Bereichen Wohnen und Verkehr.3
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Dienstreisen wurden von den Mitgliedern der Landesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ganz oder teilweise per Flugzeug durchgeführt? (Bitte nach Regierungsmitgliedern und Jahre aufschlüsseln.)
2. An welchen Flughäfen begannen und endeten die Flugreisen jeweils?
3. Wieviel Kohlenstoffdioxid wurde jeweils durch die Flugreise emittiert?
4. In welcher Buchungsklasse wurde jeweils geflogen?
5. Welche Kosten musste die Landeskasse jeweils tragen?
Sven W. Tritschler
1 https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/zunahme-des-luftverkehrs-geht-mit-steigendem-co2-ausstoss-einher-16083665.html – abgerufen am 3. Juni 2019
2 https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-05/europawahl-manfred-weber-frans-timmermans-fliegen-kerosin-co2-steuer – abgerufen am 3. Juni 2019
3 https://www.welt.de/regionales/nrw/article192950755/Laschet-Differenzierte-Auseinandersetzung-ueber-CO2-Steuer.html – abgerufen am 3. Juni 2019
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 03.07.2019
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2590 mit Schreiben vom 3. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Dienstreisen wurden von den Mitgliedern der Landesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ganz oder teilweise per Flugzeug durchgeführt? (Bitte nach Regierungsmitgliedern und Jahre aufschlüsseln.)
2. An welchen Flughäfen begannen und endeten die Flugreisen jeweils?
3. Wieviel Kohlenstoffdioxid wurde jeweils durch die Flugreise emittiert?
4. In welcher Buchungsklasse wurde jeweils geflogen?
5. Welche Kosten musste die Landeskasse jeweils tragen?
Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Eine Beantwortung der Kleinen Anfrage ist aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich bzw. zulässig.
Soweit Informationen über Flugreisen der Mitglieder der Landesregierung unter der Führung von Frau Ministerpräsidentin a. D. Kraft begehrt werden, liegen diese der Landesregierung der laufenden Legislaturperiode nicht bzw. nicht vollständig vor. Eine flächendeckende einzelfallbezogene Auskunft über sämtliche Flüge widerspricht ferner den berechtigten Sicherheitsinteressen der Mitglieder der Landesregierung, da diese Auskünfte Rückschlüsse auf ein Bewegungsprofil zulassen. Das Buchungsverhalten gehorchte im Übrigen den Grundsätzen der haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Schlussendlich liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse über die CO2- Emissionen der genutzten Flugzeuge vor.