Döner Kebab – oder etwa doch „Hackfleischdrehspieß vom Rind, Fleischanteil zum Teil fein zerkleinert“?

Kleine Anfrage
vom 09.08.2024

Kleine Anfrage 4290

des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD

Döner Kebab – oder etwa doch „Hackfleischdrehspieß vom Rind, Fleischanteil zum Teil fein zerkleinert“?

In diesem Jahr intensivierte sich die mediale Debatte um das Fleischgericht Döner, nachdem öffentliche Forderungen nach einer „Dönerpreisbremse“ aus dem Jungwählermilieu vernommen wurden1 und der türkische Staat einen Antrag an das europäische Parlament stellte, die Handelsbezeichnung nach seinen Vorstellungen schützen zu lassen.2

Ein solcher Schutz besteht in Deutschland bereits und wird in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse aufgeschlüsselt. Die daraus abgeleitete Verkehrsauffassung besagt grundsätzlich, dass ein Döner Kebab bzw. Döner aus Fleischscheiben besteht, die dünn geschichtet auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Ein Döner hat aus Lamm-, Schaf-, Kalb-oder Rindfleisch zu bestehen. Neben Salz, Gewürzen, Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt sind im Döner Kebab keine weiteren Zutaten gestattet.3

Auch der Verarbeitungsgrad des Fleisches ist für die Verkehrsbezeichnung maßgeblich. Sobald etwa der Hackfleischanteil höher als 60% liegt oder Paniermehl beigemengt wurde, ist die Verkehrsbezeichnung Döner Kebab unzutreffend und daher irreführend. Ist beides der Fall, muss das Erzeugnis dann bereits auf der Speisekarte als „Drehspieß aus fein zerkleinertem Rindfleisch“ oder „Hackfleischdrehspieß vom Rind, Fleischanteil zum Teil fein zerkleinert“ denotiert werden.

Ebenso ist die umschreibende Kennzeichnung einer Speise mit Döner Kebab Art für Drehspieße, die der Zusammensetzung von Döner Kebab nicht entsprechen, explizit unzulässig.

Mit fast 700 Imbissen4 spielt der Döner Kebab insbesondere in der nordrhein-westfälischen Gastronomielandschaft eine wesentliche Rolle. Um die Verbraucher dieses Landes vor irreführenden Bezeichnungen zu schützen und Transparenz über die Zusammensetzung von Speisen zu gewährleisten, ist es erforderlich, Imbisse auf die Einhaltung der Lebensmittelverordnungen zu kontrollieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wie viele nordrhein-westfälische Lokale wurden in den vergangenen 5 Jahren auf die Zusammensetzung ihrer Erzeugnisse, welche unter der Verkehrsbezeichnung Döner (Kebab) verkauft werden, überprüft? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Datum)
  2. Bei wie vielen dieser Prüfungen in den letzten 5 Jahren wurden Verstöße gegen die Kennzeichnungsrichtlinie hinsichtlich der Verkehrsbezeichnung Döner (Kebab) aufgedeckt? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Sachverhalt des Verstoßes)
  3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der erlassenen Ordnungs- bzw. Strafgelder für diese Verstöße gegen die Kennzeichnungsrichtlinie?
  4. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Richtlinie zur korrekten Kennzeichnung von Hackfleischdrehspießgerichten eingehalten wird?
  5. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund den von der Türkei am 24. April 2024 gestellten Antrag an das Europäische Parlament, welcher einen EU-weiten Schutz der Bezeichnung Döner sowie dessen Zubereitungsweise vorsieht? (AZ: C/2024/2873)

Zacharias Schalley

 

MMD18-10254

 

1 ZDFtivi: »Was mit Dönerpreisbremse gemeint ist«

2 Amtsblatt der Europäischen Union, C/2024/2873

3 Ziffer 2.511.7 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

4 WDR, Hoferichter & Jacobs: »Wir sind 18 Millionen – Und so ernähren wir uns«


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4290 mit Schreiben vom 4. September 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele nordrhein-westfälische Lokale wurden in den vergangenen 5 Jahren auf die Zusammensetzung ihrer Erzeugnisse, welche unter der Verkehrsbezeichnung Döner (Kebab) verkauft werden, überprüft? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Da­tum)

Die Durchführung der Kontrollen liegt in Nordrhein-Westfalen in der Zuständigkeit der Lebens-mittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Im Rahmen der Dokumenta­tion der Kontrollen wird die Betriebsart erfasst. Im Bereich der Gastronomie- und Imbissbe­triebe wird jedoch nicht weiter nach verkauften Produkten (z.B. Döner) differenziert. Daher liegen der Landesregierung hierzu keine differenzierten Daten vor.

Aufgrund der Aktualität des Themas wurde bereits unabhängig von der Diskussion auf politi­scher Ebene ein Überwachungsprogramm zum Thema „Döner“ konzipiert, das durch die Kreise und kreisfreien Städte umgesetzt werden soll. Hierbei stehen die Kontrollergebnisse aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Vordergrund. Mit ersten Ergebnissen wird im Frühjahr 2025 gerechnet.

  1. Bei wie vielen dieser Prüfungen in den letzten 5 Jahren wurden Verstöße gegen die Kennzeichnungsrichtlinie hinsichtlich der Verkehrsbezeichnung Döner (Ke­bab) aufgedeckt? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Sachverhalt des Versto­ßes)

Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der erlassenen Ordnungs- bzw. Strafgelder für diese Verstöße gegen die Kennzeichnungsrichtlinie?

Es wird keine entsprechende Statistik geführt.

  1. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Richtli­nie zur korrekten Kennzeichnung von Hackfleischdrehspießgerichten eingehalten wird?

Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben stellt eine der Kernaufgaben der kommunalen Lebensmittelüberwachung dar und erfolgt durch risikoorientierte Kontrollen und Probenent-nahmen in den in Frage kommenden Gastronomie- und Imbissbetrieben.

  1. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund den von der Türkei am 24. April 2024 gestellten Antrag an das Europäische Parlament, welcher einen EU-weiten Schutz der Bezeichnung Döner sowie dessen Zubereitungsweise vorsieht? (AZ: C/2024/2873)

Das Verfahren eröffnet den Marktbeteiligten die Möglichkeit, die Produktion und Qualität des Produktes zu sichern. Inwiefern die dargestellte Produktionsart im Rahmen einer industriellen Drehspießproduktion anwendbar ist, ist durch die Wirtschaftsbeteiligten zu klären.

 

MMD18-10557