Dorsten: Bewaffneter Mann nach Mordversuch auf der Flucht

Kleine Anfrage
vom 05.11.2024

Kleine Anfrage 4722

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dorsten: Bewaffneter Mann nach Mordversuch auf der Flucht

Am Samstag, den 12. Oktober 2024, fand in Dorsten ein hinterhältiger Mordversuch an einer Wohnungstür statt. Gegen 15:50 Uhr lauerte der mutmaßliche Täter, der 32 Jahre alte Syrer H., seinem Opfer an dessen Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus auf. Als das Opfer seine Wohnung verlassen wollte, feuerte der Gesuchte mit einer Pistole. Nach Mitteilung der Polizei traf der Syrer seinen Kontrahenten in den Brustkorb. Das Opfer kam schwer verletzt in eine Klinik und schwebte kurze Zeit sogar in Lebensgefahr. Der Schütze flüchtete nach der Tat. Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, sollten Zeugen den Beschuldigten nicht ansprechen und sofort den Notruf wählen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
  4. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  5. Mit welchem Aufenthaltstitel befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?

Markus Wagner

 

MMD18-11282

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/fahndung-in-nrw-mann-nach-mordversuch-mit-pistole-auf-der-flucht-67161c2ea0e636753eda6949.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4722 mit Schreiben vom 29. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 13.11.2024 im Wesentlichen be­richtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Ver­stoßes gegen das Waffengesetz. Nach dem bisherigen Ergebnis der noch andauernden Er­mittlungen sei der Beschuldigte verdächtig, sich am 12.10.2024 Zutritt zu einem Mehrfamilien­haus in Dorsten verschafft, an der Wohnungstür des Nachbarn des Geschädigten gewartet und in Richtung des Geschädigten geschossen zu haben, nachdem dieser die Wohnung ver­lassen habe. Der Geschädigte habe eine oberflächlich blutende Hautverletzung erlitten. Der Beschuldigte habe mit seinem PKW die Flucht angetreten und über soziale Medien angekün­digt, seine Tat zu Ende zu bringen. Nach am 29.10.2024 in Großbritannien erfolgter Festnahme sei seine Auslieferung beantragt worden.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten in Nordrhein-Westfalen polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in drei Fällen wegen Bedrohung und
  • wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatver­dächtigen nennen.)

Der Beschuldigte ist syrischer Staatsangehöriger.

  1. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
    Der Beschuldigte ist seit 2015 im Bundesgebiet aufhältig.
  2. Mit welchem Aufenthaltstitel befindet sich der Tatverdächtigte in Deutschland? Der Beschuldigte ist derzeit im Besitz eines humanitären Aufenthaltstitels.

 

MMD18-12002

Beteiligte:
Markus Wagner