Dorsten: Erneut ein Kind im Bus belästigt – Mann stellt sich nach Fahndung wegen sexueller Belästigung

Kleine Anfrage
vom 28.02.2024

Kleine Anfrage 3406

der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD

Dorsten: Erneut ein Kind im Bus belästigt Mann stellt sich nach Fahndung wegen sexueller Belästigung

Bereits am 20. November 2023 kam es an der Bushaltestelle Lippetor nahe dem Dorstener Einkaufszentrum an der Bundesstraße 224 zu einem sexuellen Übergriff auf ein 11-jähriges Mädchen. Gegen 14:10 Uhr sei das Opfer dort in einen Bus der Linie 274 in Richtung Hervest Dorfstraße gestiegen.1 Dieser sei zu dem Zeitpunkt so voll gewesen, dass das junge Mädchen im Bereich der Hintertür stehen musste. Im Gedränge soll ein 54-jähriger Fahrgast, der vermutlich an derselben Haltestelle wie das Mädchen eingestiegen war, die unübersichtliche Situation ausgenutzt und dem Kind in den Schritt gefasst haben. Erst als andere Passagiere aus dem Bus ausstiegen, gelang es dem Mädchen, Abstand zu dem Unbekannten zu nehmen, „sodass die Belästigungen aufhörten“.2 Nach zwei weiteren Stationen habe der Mann den Bus dann an der Haltestelle „Im Harsewinkel“ verlassen. Als die 11-Jährige zu Hause ankam, erzählte sie ihrer Mutter von dem Vorfall, woraufhin noch am Nachmittag Anzeige erstattet wurde. Sofort wurden Ermittlungen und auch ein Zeugenaufruf gestartet. Diese führten allerdings nicht zur Identifizierung des Täters. Aus diesem Grund wurde vor Kurzem vom zuständigen Amtsgericht die Veröffentlichung des Materials der Videokamera im Bus, die den Vorfall aufzeichnete, genehmigt und die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Täter gestartet. Dieser soll sich nur wenige Stunden nach Veröffentlichung selbst gestellt haben. Der Mann sei 54 Jahre alt und bereits polizeibekannt.3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW zu sexuellen Übergriffen auf Minderjährige in der Öffentlichkeit? (Bitte nach Ort und Anzahl der Täter aufschlüllen.)
  3. Welches Alter haben die für die in Frage 2 abgefragten sexuellen Übergriffe verantwortlichen Tatverdächtigen?
  4. Welches Geschlecht haben die für die in Frage 2 abgefragten sexuellen Übergriffe verantwortlichen Tatverdächtigen?
  5. Welche Nationalität haben die für die in Frage 2 abgefragten sexuellen Übergriffe verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner
Klaus Esser

 

MMD18-8288

 

1 https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/ruhrgebiet-aktuell/linienbus-in-dorsten-mann-bei-uebergriff-auf-maedchen-11-gefilmt-86693338.bildMobile.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3406 mit Schreiben vom 12. April 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Der in der Polizeilichen Kriminalstatistik genutzte Begriff des „sexuellen Übergriffs“ bezieht sich nur auf den § 177 Strafgesetzbuch (StGB), welcher lediglich bei volljährigen Opfern An­wendung findet. Daher kann dieser Begriff für die Beantwortung der vorliegenden Frage nicht genutzt werden. Zur Darstellung der Entwicklung der Sexualstraftaten mit mindestens einem minderjährigen Opfer wurden daher die §§ 176 – 176e, 182, 183 StGB sowie § 184i StGB ausgewertet. Mit Blick auf den der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem zwischen dem kindlichen Opfer und dem erwachsenen Täter keine persönliche Vorbeziehung bestand, wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auch nur solche Fälle betrachtet, in denen Täter und Opfer ebenfalls in keiner Beziehung zueinander standen.

Auswertungen zu detaillierten Tatörtlichkeiten sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik erst ab dem Berichtsjahr 2018 möglich. Die Tatörtlichkeit „Öffentlicher Raum“ ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht definiert. Sie kann lediglich hilfsweise in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen auf Grundlage vordefinierter Katalogwerte differenziert ausgewiesen werden.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 08.03.2024 u. a. berichtet, bei ihrer Behörde sei ein Ermittlungsverfahren gegen einen 54­jährigen libanesischen Staatsangehörigen wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung geführt worden, in welchem am 05.02.2024 Anklage vor dem Amtsgericht Dorsten erhoben worden sei. Ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls sei mangels Vorliegens von Haftgründen nicht gestellt worden. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens sei bislang nicht bekannt geworden. Der Angeschuldigte sei mehrfach – zum Teil auch wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – vorbestraft.

Zum Tathergang hat sie im Wesentlichen mitgeteilt, dass sich die elfjährige Geschädigte nach dem Ergebnis der Ermittlungen am 20.11.2023 in einem Linienbus befunden habe. Der Ange­schuldigte habe die an einer Tür stehende Zeugin mit der Hand in sexuell bestimmter Weise für einige Sekunden oberhalb der Kleidung berührt, bevor sich die Tür an der nächsten Halte­stelle geöffnet habe und es der Zeugin gelungen sei, sich der Situation zu entziehen. Nachdem das Amtsgericht Essen die Veröffentlichung von Abbildungen des – bis dahin unbekannten – Angeschuldigten zum Zwecke der Identifizierung angeordnet habe, habe dieser sich bei der Polizei gestellt.

Von einer näheren Aufschlüsselung der Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentari­schen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Angeschuldig­ten und der Unschuldsvermutung abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW zu sexuellen Übergriffen auf
    Minderjährige in der Öffentlichkeit? (Bitte nach Ort und Anzahl der Täter aufschlül-len.)

Der folgenden Tabelle bitte ich die Fallzahlen zu entnehmen.

Berichtsjahr Fälle
2018 833
2019 741
2020 595
2021 498
2022 864
2023 923

 

  1. Welches Alter haben die für die in Frage 2 abgefragten sexuellen Übergriffe ver­antwortlichen Tatverdächtigen?

Der folgenden Tabelle bitte ich die Altersgruppen zu entnehmen.

Jahr insgesamt Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene
2018 463 24 74 48 317
2019 406 24 57 28 297
2020 328 24 39 38 227
2021 262 15 27 18 202
2022 524 31 66 42 385
2023 581 34 72 31 444

 

  1. Welches Geschlecht haben die für die in Frage 2 abgefragten sexuellen Übergriffe verantwortlichen Tatverdächtigen?

Der folgenden Tabelle bitte ich das Geschlecht der Tatverdächtigen zu entnehmen.

Jahr insgesamt männlich weiblich
2018 463 457 6
2019 406 405 1
2020 328 320 8
2021 262 259 3
2022 524 521 3
2023 581 571 10

 

  1. Welche Nationalität haben die für die in Frage 2 abgefragten sexuellen Übergriffe verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen eine Mehrfachstaatsan­gehörigkeit extra ausweisen.)

Der Anlage 1 bitte ich die ermittelten Tatverdächtigen im Sinne der Frage, aufgegliedert nach Nation der Staatsangehörigkeit und Berichtsjahr, zu entnehmen.

 

MMD18-8824