Kleine Anfrage 4227
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Dortmund: Ausschreitungen nach Türkei-Aus bei der EM – Was ist die Bilanz für NRW?
Am Abend des Europameisterschaftsspiels, bei dem die türkische Nationalmannschaft aus dem Turnier ausschied, kam es zu gewaltigen Ausschreitungen in Dortmund. Die Ruhrnachrichten sprechen von „Jagdszenen“ zwischen zwei Gruppen von „Jugendlichen und jungen Männern“, wobei eine Gruppe mit kurdischen und syrischen Flaggen ausgestattet gewesen sein soll. Diese sollen bewusst provokativ auf die türkischen Fans eingewirkt haben. Infolgedessen sei es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen, wobei die Polizei des Öfteren eingreifen musste. Gegen etwa 01:00 Uhr in der Nacht soll es der Polizei dann gelungen sein die Gruppen voneinander zu trennen. An der Katharinentreppe nahe des Hauptbahnhofs sei die kurdische Gruppe dann eingekesselt und abgeführt worden.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Zu wie vielen gewalttätigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der diesjährigen EM kam es in NRW? (Bitte nach Delikten, Ort und Anzahl der Beteiligten aufschlüsseln.)
- Wie viele Festnahmen gab es aufgrund dieser Auseinandersetzungen?
- Wie viele Verletzte gab es aufgrund dieser Auseinandersetzungen? (Bitte nach zivilen und polizeilichen Verletzten differenzieren.)
- Auf welche Höhe belaufen sich die aufgrund dieser Auseinandersetzungen entstandenen Einsatzkosten? (Bitte für jeden Einsatz getrennt aufschlüsseln.)
- Wie viele Straftaten wurden im Zusammenhang mit der diesjährigen EM in NRW begangen? (Bitte nach Delikt und Ort aufschlüsseln.)
Markus Wagner
1 https://www.tiktok.com/@ruhrnachrichten/video/7388677457282354464?_r=1&_t=8nq06Q5LoA5.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4227 mit Schreiben vom 23. August 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Zu wie vielen gewalttätigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der diesjährigen EM kam es in NRW? (Bitte nach Delikten, Ort und Anzahl der Beteiligten aufschlüsseln.)
Der Begriff „gewalttätige Auseinandersetzungen“ ist polizeilich nicht definiert, eine entsprechende automatisierte Auswertung der polizeilichen Datensysteme kann insofern nicht erfolgen. Erfasst werden jedoch „gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen aus der Fußballszene“. Hierbei handelt es sich um Gewaltdelikte (Körperverletzungsdelikte und Landfriedensbruch) unter Beteiligung von mindestens drei Personen.
In Nordrhein-Westfalen kam es im Betrachtungszeitraum vom 12.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 anlässlich der UEFA EURO 2024 zu 23 „gewalttätigen Auseinandersetzungen“ in diesem Sinne.
- Wie viele Festnahmen gab es aufgrund dieser Auseinandersetzungen?
In dem oben genannten Zusammenhang kam es zu sieben vorläufigen Festnahmen und 83 Ingewahrsamnahmen.
- Wie viele Verletzte gab es aufgrund dieser Auseinandersetzungen? (Bitte nach zivilen und polizeilichen Verletzten differenzieren.)
Im Rahmen der oben genannten „gewalttätigen Auseinandersetzungen“ wurden 33 Personen verletzt. Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamte waren nicht darunter.
- Auf welche Höhe belaufen sich die aufgrund dieser Auseinandersetzungen entstandenen Einsatzkosten? (Bitte für jeden Einsatz getrennt aufschlüsseln.)
Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben.
- Wie viele Straftaten wurden im Zusammenhang mit der diesjährigen EM in NRW begangen? (Bitte nach Delikt und Ort aufschlüsseln.)
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Ein Bezug zur UEFA EURO 2024 wird sich jedoch nach Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2024 infolge diesbezüglich fehlender Erfassungsparameter nicht herstellen lassen.
Ausgewertet wurden daher hilfsweise die Eintragungen im Auskunftssystem der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Betrachtungszeitraum vom 12.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 wurden nach vorläufigem Stand durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden insgesamt 688 Straftaten im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 erfasst, die sich wie folgt aufteilen:
Bedrohung | 14 |
Beleidigung | 30 |
Diebstahl | 27 |
Erschleichen von Leistungen/Betrug | 16 |
Gefangenenbefreiung | 2 |
Hausfriedensbruch | 86 |
Körperverletzung | 153 |
Landfriedensbruch | 4 |
Nötigung | 1 |
Raub | 4 |
Sachbeschädigung | 25 |
sonstige Delikte | 41 |
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte | 5 |
Urkundenfälschung | 1 |
Verstoß Betäubungsmittelgesetz | 16 |
Verstoß Sprengstoffgesetz | 209 |
Verstoß Waffengesetz | 7 |
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | 6 |
Volksverhetzung | 10 |
Widerstand | 31 |
Im Rahmen der fortlaufenden polizeilichen Ermittlungen unterliegen diese Daten Veränderungen, die auch die strafrechtliche Einordnung eines Sachverhalts betreffen können.
Eine ortsbezogene Auswertung wäre nur im Rahmen einer händischen Einzelauswertung möglich, die im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.