Dortmund: Baseballschläger-Angriff am Bahnhof – Opfer schwer verletzt

Kleine Anfrage
vom 29.10.2024

Kleine Anfrage 4684

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Baseballschläger-Angriff am Bahnhof Opfer schwer verletzt

Angebliche Ehre, Eifersucht und eine Frau waren mutmaßlich Auslöser und Anlass für einen brutalen Angriff am Samstag, 10. August 2024, am Bahnhof Dortmund-Mengede. Gegen 13:30 Uhr soll ein 18 Jahre alter Syrer, bewaffnet mit einem Baseballschläger, zum Haltepunkt im Nordwesten der Stadt gekommen sein, um sich an seinem Widersacher wegen einer Frau zu rächen. Im Fußgängertunnel zu den Gleisen traf der Angreifer auf den 19 Jahre alten Deutsch-Türken. Dort stürzte sich der mutmaßliche Täter auf sein Opfer und schlug auf Kopf, Arme und Oberkörper. Nach Mitteilung der Polizei erlitt der 19-Jährige mehrere Frakturen an den Armen und am Schädel. Unmittelbar nach der Tat trafen Polizeikräfte am Tatort ein, und im Rahmen der Fahndung konnte der Tatverdächtige ermittelt und vorläufig festgenommen werden. Das schwerverletzte Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht und musste sofort operiert werden.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
  3. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  5. Welche langfristigen Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Gewaltkriminalität an Bahnhöfen und allgemein im öffentlichen Raum in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren?

Markus Wagner

 

MMD18-11231

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/opfer-in-dortmund-schwer-verletzt-baseballschlaeger-angriff-am-bahnhof-66b86e8956b3740ce4d96aec.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4684 mit Schreiben vom 22. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 04.11.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen einen Heranwachsenden wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nach derzeitigem Ermittlungsstand habe der Beschuldigte unvermittelt mehrfach von hinten mit einem Baseballschläger und anschließend – nachdem es dem Geschädigten gelungen sei, diesen zu entreißen – mit den Fäusten auf den Geschädigten eingeschlagen. Von ihm habe der Beschuldigte erst nach Eingreifen mehrerer Zeugen abgelassen und sei geflüchtet. Er habe in unmittelbarer Tatortnähe vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt werden können, aus dem er ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen worden sei. Bei der Durchsuchung seiner Person habe ein Einhandmesser aufgefunden werden können. Der Geschädigte habe infolge der Schläge unter anderem Prellungen und einen Bruch des Unterarms erlitten. Lebensgefahr habe nicht bestanden. Anlass für die Tat sei nach derzeitigem Stand der Ermittlungen eine Kontaktaufnahme des Geschädigten zu der Freundin des Beschuldigten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtigen? Der Beschuldigte verfügt ausschließlich über die syrische Staatsangehörigkeit.
  2. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Vorsätzliche Körperverletzung,
  • Gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen,
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen,
  • Beleidigung auf sexueller Grundlage,
  • Diebstahl,
  • Sachbeschädigung,
  • Bedrohung,
  • Verstoß gegen das Waffengesetz und
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
  1. Welche langfristigen Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Gewaltkriminalität an Bahnhöfen und allgemein im öffentlichen Raum in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren?

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4390 (LT-Drs. 18/11037) zu den dortigen Fragen 2 und 3 verwiesen.

Darüber hinaus informiert die Polizei im Rahmen verhaltensorientierter Beratung über Erscheinungsformen der Gewaltkriminalität, Gefährdungseinschätzungen, Opferrisiken sowie tatbegünstigendes Verhalten. Die Polizei weist zudem auf Beratungsangebote und Hilfeeinrichtungen mit speziellen Anlaufstellen hin, bei denen Menschen in Konfliktsituationen Unterstützung und Beratung erhalten können. Sie arbeitet im Weiteren eng mit Schulen zusammen, um Workshops und Informationsveranstaltungen zu Themen wie Gewaltprävention, Toleranz und Respekt durchzuführen. Die Polizei beteiligt sich zudem an spezifischen kommunalen Gremien und Netzwerken und kooperiert mit verschiedenen sozialen und kulturellen Organisationen, um gemeinsam präventive Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinschaften eingehen. Die Landesregierung fördert ergänzend die Projektarbeit von Runden Tischen oder anderen Kooperationsformaten, wie etwa Arbeitskreisen, Kriminalpräventiven Räten sowie örtlichen und regionalen Kooperationen gegen Gewalt an Frauen. Hierbei steht die Professionalisierung sowie der Aufbau von Vernetzungsstrukturen im Vordergrund.

Auf der Themenseite Kriminalprävention des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen werden Merkblätter und Broschüren sowie Informationen zu Neuerungen im Kontext „Gewalt im öffentlichen Raum“ bereitgestellt. Als Reaktion auf die Zunahme von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Präventionshinweise für Bürgerinnen und Bürger

  • zu Gewalt im öffentlichen Raum
  • zu Kriminalitätsphänomenen im öffentlichen Raum
  • für Festivalbesucher
  • für Personen des öffentlichen Lebens
  • zu Gefahren durch Messerangriffe

entwickelt. Die Präventionshinweise liegen in zehn weiteren Sprachen (Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Farsi, Kurdisch-Badini, Kurdisch-Kurmanci, Polnisch, Russisch, Ukrainisch) vor. Auf der Internetseite polizei-beratung.de sind zudem weitere umfangreiche Hinweise zur Gewaltprävention für Bürgerinnen und Bürger eingestellt wie

  • Sicher im öffentlichen Raum unterwegs
  • Sicher unterwegs mit Auto, Bus und Bahn oder zu Fuß
  • Wie kann ich mich gegen einen Angriff schützen.

 

MMD18-11559

Beteiligte:
Markus Wagner