Dortmund: Brutaler Raub auf Parkplatz – Tatverdächtiger stellt sich

Kleine Anfrage
vom 09.04.2025

Kleine Anfrage 5317

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Brutaler Raub auf Parkplatz Tatverdächtiger stellt sich

In der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ vom 12. Februar 2025 wurde ein Fall der Dortmunder Polizei aus dem Jahre 2023 behandelt, bei dem ein 28-Jähriger auf einem Parkplatz nahe dem BVB-Stadion brutal zusammengeschlagen und ausgeraubt wurde. Das Opfer des Raubes beabsichtigte sich eigentlich mit einer Frau zu treffen, die er zuvor online auf der Chatplattform Knuddels kennengelernt hatte. Der vereinbarte Treffpunkt lag im Bereich einer Kleingartenanlage unweit des Stadions. Gegen 22:15 Uhr erschienen allerdings mehrere junge Männer und griffen ihn an. „Nachdem die Täter unter anderem das Handy des 28­Jährigen gestohlen hatten, flüchteten sie.“ Als das Opfer ihnen folgte, wurde es erneut angegriffen. Dabei schlug einer der Täter dem Opfer mit einem Hammer mindestens zweimal derart brutalst auf den Kopf, dass sich dabei sogar ein Teil der Schädeldecke löste. Der junge Mann überlebte zwar den Angriff, trug aber bleibende Schäden davon. Zudem sei er stark traumatisiert und habe mit seinem sozialen Umfeld gebrochen.1

Nach der Sendung gingen zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung bei den Ermittlern ein, die zu mehreren Festnahmen führten. Außerdem stellte sich ein 18-Jähriger der Polizei. Die weiteren Ermittlungen führten anschließend zu drei weiteren Tatverdächtigen, die ebenfalls 18 Jahre alt sind und aus Dortmund stammen. „Die jungen Männer wurden festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Unter den Tatverdächtigen sei auch ein Kommissaranwärter in der Ausbildung bei der Polizei NRW“ die er „nur wenige Monate nach der Tat, im September 2023, begonnen“ habe.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wurden respektive werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  5. Wie viele Raubdelikte wurden in Dortmund 2024 im Vergleich zu 2023 auf öffentlichen Straßen und Plätzen registriert?

Markus Wagner

 

MMD18-13294

 

1 Vgl. https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/kommissar-anwaerter-polizei-brutaler-raub-auf-parkplatz-tatverdaechtiger-stellt-sich-nach-aktenzeichen-xy-dortmund-93573557.html.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5317 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 07.04.2025 u. a. berichtet, dort sei gegen die zur Tatzeit jugendlichen Beschuldigten 1 und 2 sowie die zur Tatzeit heranwachsenden Beschuldigten 3 und 4 ein Ermittlungsverfahren we­gen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sowie – soweit es den Beschuldigten 1 betreffe – wegen versuchten Mordes anhängig. Die Ermittlungen dauerten an.

Der Beschuldigte 2 habe sich auf einer Online-Datingplattform als junge Frau ausgegeben und den Geschädigten so am Abend des 06.07.2023 in eine Gartenanlage in Dortmund gelockt. Dort hätten die Beschuldigten den Geschädigten im gemeinsamen Zusammenwirken zu Bo­den gebracht und ihn am Boden liegend geschlagen und getreten. Der Beschuldigte 1 habe mittels eines mitgeführten Hammers mindestens zweimal gegen die Beine des Geschädigten geschlagen. Während der fortlaufenden Gewalteinwirkung hätten die Beschuldigten das Mo-biltelefon sowie die Geldbörse des Geschädigten an sich genommen und seien sodann zu Fuß vom Tatort geflüchtet. Nachdem der Beschuldigte 1 wahrgenommen habe, dass der Ge­schädigte ihnen folgte, habe er ihn hinter einer Straßenecke stehend erwartet und ihm – um eine weitere Verfolgung und Entdeckung zu verhindern – gezielt zweimal mit der spitzen Seite des Hammers gegen den Kopf geschlagen. Jedenfalls der zweite Schlag habe den Geschä­digten derart am Hinterkopf getroffen, dass er eine lebensgefährliche Impressionsfraktur erlit­ten habe und noch am Tatabend notoperiert worden sei.

Der Beschuldigte 1 sei sodann – wie auch die weiteren Beschuldigten – zunächst unerkannt geflüchtet. Nach Ausstrahlung der Fernsehsendung ‚Aktenzeichen XY… ungelöst‘ am 12.02.2025 habe sich der Beschuldigte 4 bei der Polizei in Dortmund gestellt; in der Folge hätten auch die weiteren Beschuldigten am 14.02.2025 festgenommen werden können.

Das Amtsgericht Dortmund habe zwischenzeitlich gegen die Beschuldigten 2 bis 4 Haftbefehl erlassen und diesen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Gegen den Beschuldigten 1 habe das Amtsgericht Dortmund einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuch­ten Mordes in Tatmehrheit mit besonders schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Kör­perverletzung erlassen, der seit dem 14.02.2025 vollzogen werde.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bis zu ei­ner rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Über das in Rede stehende Delikt hinaus ist der Beschuldigte 1 bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen sexueller Belästigung,
  • in zwei Fällen wegen Warenbetruges,
  • in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung,
  • in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Urkundenfälschung sowie
  • in einem Fall wegen Raubes.

Über das in Rede stehende Delikt hinaus ist der Beschuldigte 2 bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen vorsätzlicher einfache Körperverletzung.

Über das in Rede stehende Delikt hinaus ist der Beschuldigte 3 bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in acht Fällen wegen Warenbetruges,
  • in drei Fällen wegen Warenkreditbetruges,
  • in einem Fall wegen Tankbetruges,
  • in einem Fall wegen Raubes,
  • in einem Fall wegen räuberischen Diebstahls,
  • in einem Fall wegen einfachen Diebstahls an Kraftfahrzeugen,
  • in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Beleidigung,
  • in drei Fällen wegen grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fortbewegens zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit sowie
  • in einem Fall wegen sexueller Belästigung.

Über das in Rede stehende Delikt hinaus ist der Beschuldigte 4 bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen sexueller Belästigung,
  • in zwei Fällen wegen Warenbetruges,
  • in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung,
  • in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Urkundenfälschung sowie
  • in einem Fall wegen Raubes.
  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei ei­nem deutschen tatverdächtigen nennen.)

Die Beschuldigten besitzen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Wurden respektive werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?

Die Beschuldigten werden nicht als Intensivtäter geführt.

  1. Wie viele Raubdelikte wurden in Dortmund 2024 im Vergleich zu 2023 auf öffentli­chen Straßen und Plätzen registriert?

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen. Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt nach bun­des­ein­heitli­chen, jähr­lich abgestimmten Richtlinien. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine Ausgangs­statistik. Die statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwalt­schaft. Infolgedessen kann ein Fall in die Statistik eines Berichtsjahres eingehen, obwohl der Tatzeitraum ein oder mehrere Jahre zurückliegt. Darüber hinaus ist die Polizeiliche Kriminal­statistik eine Jahresstatistik.

Die Veränderung der Raubdelikte auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Dortmund für die Berichtsjahre 2023 und 2024 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

Raubdelikte auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Dortmund – Berichtsjahre 2023 bis 2024 –
Jahr Fälle
2023 320
2024 348

 

MMD18-13779

Beteiligte:
Markus Wagner