Dortmund: Brutaler Raubüberfall in der Innenstadt

Kleine Anfrage
vom 29.08.2024

Kleine Anfrage 4349

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Brutaler Raubüberfall in der Innenstadt

Am frühen Samstagmorgen, den 4. Mai 2024, wurden zwei Dortmunder im Alter von 20 und 25 Jahren mitten in der Dortmunder Innenstadt überfallen. Zunächst sei es im oberirdischen Bereich der Haltestelle Reinoldikirche zu verbalen Streitigkeiten mit den späteren Angreifern gekommen. Im weiteren Verlauf habe einer der mutmaßlichen Täter ein Messer gezogen, woraufhin der 20- und 25-Jährige versucht haben, sich zu entfernen. Allerdings sei es im Bereich der Kuckelke jedoch zu einem weiteren Angriff gekommen.1

Ein Tatverdächtiger habe dem Geschädigten mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Als dieser auf dem Boden lag, habe der zweite Tatverdächtige gegen Kopf und Rippen getreten. Anschließend entwendeten die mutmaßlichen Täter eine Armbanduhr und ein Feuerzeug. Das schwer verletzte Opfer musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach Angaben der Polizei konnten in der Nähe des Tatorts zwei Verdächtige im Alter von 21 und 22 Jahren vorläufig festgenommen werden. Auch ein Einhandmesser sei gefunden und sichergestellt worden.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  4. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  5. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?

Markus Wagner

 

MMD18-10441

 

1 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/dortmund-raubueberfall-reinoldikirche-streit-messer-tritte-polizei-festnahme.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4349 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 03.09. und 30.10.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines wegen schweren Raubes geführten Ermittlungsverfahrens gegen zwei erwachsene Beschuldigte. Diese hätten nach derzeitigem Ermittlungsstand den Geschädigten zunächst um ein Feuerzeug gebeten und es anschließend nicht mehr zurückgegeben. Vielmehr habe einer der Beschuldigten ein Messer gezogen und dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Anschließend hätten beide Beschuldigten dem Geschädigten gegen den Oberkörper und den Kopf geschlagen und getreten, wobei einer der Beschuldigten dem Geschädigten eine Armbanduhr vom Handgelenk gerissen habe. Der Geschädigte habe u. a. eine Schädelprellung und eine Rippenfraktur erlitten. Die Beschuldigten seien zwecks Spurensicherung vorläufig festgenommen und im Anschluss durch die Polizei entlassen worden. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir hierzu berichtet, die Beschuldigten seien nicht vorbestraft.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Einer der Beschuldigten ist in der Vergangenheit bislang wegen des Verdachts der Bedrohung, einer Straftat nach dem Waffengesetz, Geldwäsche in zwei Fällen, einer Straftat nach dem Konsumcannabisgesetz und zwei Fällen von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz po­lizeilich in Erscheinung getreten.

Der zweite Beschuldigte ist in der Vergangenheit bislang wegen des Verdachts der einfachen Körperverletzung, der Bedrohung, des Computerbetrugs und einer Straftat nach dem Straßen­verkehrsgesetz polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Ein Beschuldigter besitzt die deutsche, die griechische und die türkische, der weitere Beschul­digte ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?

Der Beschuldigte mit mehreren Staatsangehörigkeiten besitzt die deutsche Staatsangehörig­keit seit seiner Geburt. Der weitere Tatverdächtige besitzt seit seiner Einbürgerung 2012 aus­schließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

MMD18-11482

Beteiligte:
Markus Wagner