Dortmund: Frau touchiert Kind mit ihrem Fahrzeug und wird von einem Mob attackiert – Eine Bereicherung des Lebens durch neue Mitbürger?

Kleine Anfrage
vom 25.04.2025

Kleine Anfrage 5475

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Frau touchiert Kind mit ihrem Fahrzeug und wird von einem Mob attackiert Eine Bereicherung des Lebens durch neue Mitbürger?

Am Montagabend, den 31. März 2025, erfasste eine 47 Jahre alte Autofahrerin in Dortmund gegen 19:15 Uhr einen vierjährigen Jungen, als dieser zwischen parkenden Wagen unvorhersehbar auf die Straße lief. Obwohl die Autofahrerin noch stark abbremste, konnte sie einen Zusammenstoß nicht verhindern, bei dem der Junge leicht verletzt wurde. Direkt nach dem Unfall wurde das Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit von einer bis zu 30 Personen starken Gruppe umstellt, die später auf rund 100 anwuchs. Im Zuge dessen kam es zu Beschädigungen und die Mutter des Kindes griff den Beifahrer an. Da mehrere Personen auf das Fahrzeug eintraten und einschlugen, schloss sich die 47-Jährige zusammen mit ihrem Beifahrer im Auto ein. Nach Informationen der Polizei beschädigten die Umstehenden das Fahrzeug unter anderem durch einen Flaschenwurf an der Heck- und Frontscheibe. Darüber hinaus wurde ein Außenspiegel abgetreten und die Karosserie durch Schläge beschädigt.1

Der Mutter des Kindes gelang es, die Beifahrertür zu öffnen. Anschließend trat sie auf den 20 Jahre alten Beifahrer ein und versuchte, ihn aus dem Auto zu zerren. Um die Lage zu beruhigen, waren mehrere Polizeiteams im Einsatz und verständigten den Rettungsdienst für das Kind, da dies bis dahin noch nicht geschehen war. Der Vierjährige wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
  4. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
  5. Wurde der oben beschriebene Vorfall als sogenannte Tumultlage bewertet?

Markus Wagner

 

MMD18-13570

 

1 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article255838578/Dortmund-Frau-faehrt-vierjaehriges-Kind-an-100-Personen-umstellen-Auto-Mutter-tritt-auf-Beifahrer-ein.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5475 mit Schreiben vom 20. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 30.04.2025 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand andauern­der Ermittlungen, die sich gegen eine erwachsene Beschuldigte sowie gegen Unbekannt we­gen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der gemeinschaftlichen Sachbeschädi­gung, der Bedrohung, der versuchten Nötigung und des Landfriedensbruchs richteten. Dem Ermittlungsverfahren liege zugrunde, dass eine Pkw-Fahrerin am Abend des 31.03.2025 in Dortmund mit ihrem Fahrzeug trotz Notbremsung ein vierjähriges Kind erfasst habe, das plötzlich auf die Straße gelaufen sei. Das Kind sei nach dem Zusammenstoß selbständig aufgestanden und zur Seite gegangen. In der Folge sei eine große Anzahl von Personen auf das Fahrzeug zugelaufen und habe auf dieses eingeschlagen und -getreten sowie einen Au­ßenspiegel abgerissen. Die Beschuldigte, Mutter des am Unfall beteiligten Kindes, habe mehr­fach die Beifahrertür geöffnet und versucht, den Beifahrer aus dem Fahrzeug zu ziehen. Sie habe diesen zudem mehrfach gegen Hüfte und Oberschenkel getreten und ihn bedroht, indem sie sich mit dem Finger über den Hals gestrichen habe. Die Menschenmenge habe sich bei Eintreffen der Polizei bis auf die Beschuldigte entfernt. Die Personalien weiterer Personen hätten nicht festgestellt werden können.

Dem Ministerium des Innern liegen keine über die bereits in das Ermittlungsverfahren einge­flossenen Erkenntnisse hinausgehenden Informationen vor.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die tatverdächtige Mutter des beim Verkehrsunfall verletzten Kindes ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwei Fällen wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungs­pflicht,
  • in einem Fall wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls,
  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung.
  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?

Hierzu hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund berichtet, die Beschuldigte sei ru­mänische Staatsangehörige.

  1. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?

Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.

  1. Wurde der oben beschriebene Vorgang als sogenannte Tumultlage bewertet?

Der Vorfall wurde nicht als Tumultlage klassifiziert.

 

MMD18-13907

Beteiligte:
Markus Wagner