Dortmund: Iraker mit Maschinenpistole nach Verfolgungsjagd festgenommen

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5238

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Iraker mit Maschinenpistole nach Verfolgungsjagd festgenommen

Am Sonntagabend, den 2. Februar 2025, haben Zeugen den Notruf um 19:49 Uhr alarmiert, weil mehrere Männer nach einem Verkehrsunfall auf einer Kreuzung in Dortmund mit einem Ford geflüchtet waren. Die Verfolgungsfahrt mit hoher Geschwindigkeit mit der Polizei endete zunächst in einer Sackgasse vor einer Baustelle. Als die Polizisten den Wagen blockierten, sprangen drei Männer aus dem Fahrzeug und rannten weg. Allerdings war es den Polizeibeamten möglich, zwei Männer festzunehmen. Dem Fahrer des Ford gelang es, trotz des Einsatzes eines Spürhundes, zu entkommen. Seine Identität ist der Polizei jedoch mittlerweile bekannt. Einer der Beteiligten, ein mehrfach vorbestrafter 34 Jahre alter Iraker, warf während seiner Flucht eine geladene Maschinenpistole weg und trug zudem eine schusssichere Weste. Darüber hinaus stellte die Polizei ein Messer, Mobiltelefone sowie Tüten mit weißem Pulver, mutmaßlich Rauschgift, und das Auto sicher.1

Der Besitzer der Maschinenpistole sitzt mittlerweile wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Untersuchungshaft. Zudem gestand er bei der Polizei, vorher Kokain konsumiert zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er sich damit möglicherweise vor einer gewalttätigen Auseinandersetzung aufputschen wollte. Allerdings sei es bislang noch unklar, wohin er mit seinen Komplizen und der Schusswaffe wollte und auf wen er möglicherweise beabsichtigte zu schießen. Auch wer die möglichen Kontrahenten gewesen wären, ist nicht bekannt.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Maschinenpistole zugeordnet werden?
  5. Welche Bezüge gibt es zur Organisierten Kriminalität?

Markus Wagner

 

MMD18-13047

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/dortmund/verfolgungsjagd-in-dortmund-iraker-mit-maschinenpistole-festgenommen-67a1abf6d72ca12c3499e144?t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5238 mit Schreiben vom 14. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Jus-tiz unter dem 20.03.2025 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen An­frage angesprochenen Sachverhalts ein noch andauerndes Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten, dem vorgeworfen werde, am Abend des 02.02.2025 in Dortmund einen Last­kraftwagen ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis geführt, mit diesem einen Verkehrsun­fall verursacht und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Ferner sei in einem gesonderten Verfahren gegen eine weitere Person, die sich als Beifahrer im Fahrzeug befun-den habe und sich seit dem 03.02.2025 in Untersuchungshaft befinde, am 20.02.2025 Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaf-fenkontrollgesetz erhoben worden. Ihm werde zur Last gelegt, eine gela-dene vollautomatische Maschinenpistole sowie Munition bei sich geführt zu haben. Ein weiteres gesondertes Ermittlungsverfahren gegen einen zweiten Fahrzeuginsassen sei hingegen eingestellt worden, da gegen diesen ein hinreichender Ver­dacht wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz nicht zu begründen ge­wesen sei.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatver-dächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts-

momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi-

nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig

keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis

der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer

rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf-

taten polizeilich in Erscheinung getreten:

* in drei Fällen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-gesetz

* in einem Fall wegen Vorteilsgewährung

* in einem Fall wegen schweren Raubes

* in einem Fall wegen Freiheitsberaubung

* in einem Fall wegen Bedrohung

* in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung

* in einem Fall wegen Freiheitsberaubung

* in zwei Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf-

taten polizeilich in Erscheinung getreten:

* in sechs Fällen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmit-telgesetz

* in zwei Fällen wegen vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung

* in zwei Fällen wegen Urkundenfälschung

* in einem Fall wegen Freiheitsberaubung

* in zwei Fällen wegen Bedrohung

* in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung

* in zwei Fällen wegen Beförderungserschleichung

* in zwei Fällen wegen Betrugs

* in einem Fall wegen Diebstahls

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf-

taten polizeilich in Erscheinung getreten:

* in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung

* in vier Fällen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-gesetz

  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deut­schen Tatverdächtigen nennen.)

Ein Tatverdächtiger besitzt die irakische Staatsangehörigkeit. Die beiden weiteren Tatverdäch­tigen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Maschinen-pistole zugeordnet wer­den?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge ist eine Zuordnung der sicher­gestellten Maschinenpistole zu anderen Straftaten bisher nicht möglich gewesen.

  1. Welche Bezüge gibt es zur Organisierten Kriminalität?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge haben sich solche Bezüge nicht ergeben.

 

MMD18-13552

Beteiligte:
Markus Wagner