Kleine Anfrage 4326
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Dortmund: Mann brutal niedergeschlagen und ausgeraubt – Wie gefährlich ist Dortmund?
In der Nacht vom 19. auf den 20. Juli 2024 ereignete sich ein schwerer Raubüberfall in der Dortmunder Innenstadt. Laut einer Pressemitteilung der Polizei Dortmund vom 22. Juli trafen vier junge Männer im Alter von 17, 18, 20 und 21 Jahren gegen 03:40 Uhr auf der Lütge Brückstraße, Ecke Hansastraße auf einen 31-Jährigen und seinen 45-jährigen Begleiter. Das Quartett attackierte den jüngeren Mann sofort und stahl dessen Rucksack. Als dieser versuchte, seinen Rucksack festzuhalten, wurde er mit einem unbekannten Gegenstand geschlagen und mit Pfefferspray besprüht. Die Täter flohen anschließend in Richtung Hauptbahnhof Dortmund.1
Der verletzte 31-Jährige wurde von einem Rettungsteam versorgt. Die Polizei Dortmund konnte in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei die vier Verdächtigen auf der Flucht festnehmen. Der 17-Jährige wurde nach Rücksprache mit dem Jugendamt entlassen. Der 18-und der 20-Jährige wurden zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen, während der 21-Jährige aufgrund eines medizinischen Notfalls ins Krankenhaus gebracht werden musste. Der gestohlene Rucksack wurde auf dem Fluchtweg gefunden. Gegen die vier Verdächtigen wird nun ein Strafverfahren wegen schweren Raubs eingeleitet.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4326 mit Schreiben vom 19. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang und Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 04.09.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gegen einen jugendlichen, zwei heranwachsende und einen erwachsenen Beschuldigten wegen des Verdachts des schweren Raubes.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hätten die Beschuldigten den Geschädigten am frühen Morgen des 20.07.2024 unvermittelt angegriffen und mit Fäusten in das Gesicht geschlagen. Einer der Beschuldigten habe versucht, den Geschädigten mit einer Flasche zu schlagen. Die Beschuldigten hätten dem Geschädigten den Rucksack entrissen und Pfefferspray gegen ihn eingesetzt, als er versucht habe, seinen Rucksack zurückzuerlangen. Der Geschädigte habe Verletzungen, insbesondere im Gesicht, erlitten.
Die Ermittlungen – insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Tatbeiträge der Beschuldigten – dauerten an.
- Über welche Nationalität verfügt der Täter?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ausweislich des vorbezeichneten Berichts sind drei der Beschuldigten ausschließlich spanische Staatsangehörige; der weitere Beschuldigte ausschließlich marokkanischer Staatsangehöriger.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen sind bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Dies vorausgeschickt sind zu den Beschuldigten folgende polizeiliche Erkenntnisse bekannt:
Der zur Tatzeit erwachsene Beschuldigte ist wegen des Verdachts der Vergewaltigung, der sexuellen Belästigung, mehrerer Raub-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten, der Urkundenfälschung, der Sachbeschädigung, der Beleidigung, des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht und mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten.
Einer der heranwachsenden Tatverdächtigen ist wegen des Verdachts mehrerer Körperverlet-zungs- und Diebstahlsdelikte sowie mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten.
Der weitere heranwachsende Tatverdächtige ist wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts, eines Raubes, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, mehrerer Kör-perverletzungs- und Diebstahlsdelikte, der Bedrohung in zwei Fällen, des Betrugs in zwei Fällen, einer Beleidigung sowie mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten.
Der zum Tatzeitpunkt jugendliche Tatverdächtige ist in der Vergangenheit wegen des Verdachts der Begehung von mehreren Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten.
- Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir hierzu unter dem 30.10.2024 berichtet, einer der Heranwachsenden sei am 16.10.2024 in das Intensivtäterkonzept im Dortmunder Haus des Jugendrechts aufgenommen worden.
Der erwachsene Beschuldigte wird polizeilich als Mehrfach- und Intensivtäter geführt.