Kleine Anfrage 4708
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Dortmund: Massenschlägerei nach Amateurfußballspiel
Am 13. Oktober 2024 wurde die Polizei gegen 14:20 Uhr zu einem Fußballplatz an der Schumannstraße gerufen. Dort hatten sich zahlreiche aufgebrachte Spieler und Zuschauer geprügelt. Die Polizeibeamten trennten die Beteiligten und forderten die Spieler auf, sich in die Kabinen zu begeben.1
Ersten Ermittlungen zufolge führte ein Foulspiel während des Spiels zu einem Streit zwischen einem 24-Jährigen aus Iserlohn und einem 29-Jährigen aus Dortmund. Daraufhin wurden beide vom Schiedsrichter des Platzes verwiesen. Nach Spielende trafen sie erneut aufeinander und es kam zu einer Prügelei. Als der 24-Jährige am Boden lag, trat der 29Jährige auf ihn ein. In der Folge entwickelte sich eine Auseinandersetzung, an der bis zu 30 Personen beteiligt waren. Der 52 Jahre alte Vater des 24-Jährigen stellte den 29-Jährigen zur Rede und schlug ihn. Dieser reagierte mit einem Faustschlag ins Gesicht des Vaters, der leicht verletzt wurde. In der Kabine beleidigte daraufhin die 48 Jahre alte Tante des 24-Jährigen den 29-Jährigen. Die Polizei erstattete Anzeigen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Zudem wurden auch mehrere Platzverweise ausgesprochen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Abreise der Gastmannschaft begleitet. Allerdings war damit der Einsatz noch nicht beendet, da gegen 16:10 Uhr der 24-Jährige und der 29-Jährige im Unfallklinikum Dortmund-Nord erneut aufeinandertrafen. Auch hier kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der die Tante weitere Beleidigungen aussprach. Alle Beteiligten erwarten nun weitere Strafverfahren und auch hier sprachen die Beamten Platzverweise aus.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Personen nennen.)
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen?
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4708 mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 11.11.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand noch andauernder Ermittlungen in zwei Verfahren.
Ein Verfahren richte sich gegen drei Beschuldigte wegen wechselseitiger Körperverletzungen und einer Beleidigung. Dem Beschuldigten A werde vorgeworfen, versucht haben, den Beschuldigten B zu schlagen, und dem Beschuldigten C in einem anschließenden Tumult, an dem ca. 20 Personen beteiligt gewesen seien, einen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben. Der Beschuldigte B stehe im Verdacht, die Mutter des Beschuldigten A beleidigt und der Beschuldigte C, den Beschuldigten A geboxt und ins Gesicht geschlagen zu haben.
Das weitere Ermittlungsverfahren richte sich gegen die Beschuldigte D wegen des Vorwurfs der Beleidigung und Körperverletzung. Ihr werde vorgeworfen, den Beschuldigten A des zuerst genannten Verfahrens zweimal verbal beleidigt zu haben, wobei sie ihn in einem Fall zudem mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben soll.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Beschuldigter ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen Beleidigung,
- in fünf Fällen wegen Körperverletzungsdelikten,
- in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und
- in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ein weiterer Beschuldigter ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung eines Körperverletzungsdelikts kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.
Ein weiterer Beschuldigter ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen eines Körperverletzungsdelikts und
- in zwei Fällen wegen Beleidigung.
Die Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:
- in fünf Fällen wegen Körperverletzungsdelikten und
- in drei Fällen wegen Beleidigung.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Personen nennen.)
Der Beschuldigte A besitzt ausschließlich die türkische, der Beschuldigte B die serbische sowie die deutsche und die Beschuldigten C und D ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Der Beschuldigte B besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt, die Beschuldigte D durch Einbürgerung im Jahr 1999.