Kleine Anfrage 4555
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Dortmund: Polizeieinsatz im Freibad – Festnahmen nach Schlägerei und Sexualdelikt – Wer war es?
Am Dienstagabend, den 6. August 2024, gingen laut Angaben der Polizei Dortmund am Abend gegen 18:45 Uhr Notrufe ein und berichteten von einer größeren Schlägerei. Daraufhin habe man mehrere Kräfte zum Freibad Volkspark geschickt. Wie die Polizei mitteilte, hat es nicht nur einen Einsatz, sondern gleich zwei voneinander unabhängige gegeben – inklusive mehrerer Festnahmen. Neben der Auseinandersetzung sei es noch zu einer Festnahme wegen eines Sexualdelikts gekommen.1
Bei der gemeldeten Schlägerei habe es sich um einen Streit unter Jugendlichen „wegen Nichtigkeiten“ gehandelt, wie ein Polizeisprecher ausdrückte. Es sei eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen mit je vier Personen gewesen. Hier habe einer der Beteiligten Pfefferspray gesprüht und dabei zwei der Jugendlichen leicht verletzt. Zwei 15-Jährige seien festgenommen und ihren Erziehungsberechtigten übergeben worden. Zwei weitere seien flüchtig. Im Verlauf des Abends kam es in der Brückstraße in der City zudem zu einem weiteren Einsatz, bei dem Pfefferspray eingesetzt wurde. Laut Gerüchten, die den Ruhr Nachrichten zugetragen wurden, sollen dort teilweise die gleichen Personen wie im Freibad beteiligt gewesen sein. Im Freibad folgte unterdessen eine weitere Festnahme in einem anderen Fall. Die Polizisten, die wegen der Schlägerei vor Ort waren, seien wegen eines weiteren Vorfalls angesprochen worden. Im Freibad war es demnach zu einem Sexualdelikt gekommen, bei dem einer 15-Jährigen in den Schritt gefasst worden sei. Der Fall habe mit der Schlägerei jedoch nichts zu tun gehabt. Der mutmaßliche Täter wurde vor Ort festgenommen worden. Als ihn die Polizisten abführten, sei er zudem von Angehörigen des Mädchens mit Steinen beworfen worden.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Die Ministerin der Justiz hat die Kleine Anfrage 4555 mit Schreiben vom 22. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Dortmund hat mir unter dem 01.10.2024 im Wesentlichen berichtet, die mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalte seien Gegenstand von insgesamt drei anhängigen Ermittlungsverfahren.
Ein Ermittlungsverfahren richte sich gegen zwei jugendliche Beschuldigte wegen des Verdachts einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Ihnen werde vorgeworfen, sich am 06.08.2024 im Freibad „Volksbad“ an einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen beteiligt zu haben, in deren Rahmen eine der beteiligten Personen Pfefferspray eingesetzt und hierdurch andere verletzt habe.
Das zweite Ermittlungsverfahren richte sich gegen einen weiteren jugendlichen Beschuldigten wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung, Beleidigung und Bedrohung. Ihm werde von der gleichfalls jugendlichen Geschädigten vorgeworfen, sie am 06.08.2024 im Freibad „Volksbad“ oberhalb ihrer Badebekleidung unsittlich berührt zu haben. Unmittelbar nach Verlassen des Freibads soll der Beschuldigte die Geschädigte und ihre Begleiter beleidigt und Drohungen ausgestoßen haben.
Schließlich richte sich ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen einen erwachsenen Beschuldigten wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Diesem Beschuldigten werde vorgeworfen, sich am 06.08.2024 vor dem Eingang des Freibads „Volksbad“ an einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit weiteren Personen beteiligt und zudem mit Steinen geworfen zu haben.
Ein Ermittlungsverfahren, das den in der Kleinen Anfrage beschriebenen weiteren Einsatz von Pfefferspray am Abend des 06.08.2024 in der Brückstraße in Dortmund zum Gegenstand habe, sei bei der Staatsanwaltschaft Dortmund bisher nicht zur Eintragung gelangt und auch durch die Polizei Dortmund nicht ermittelbar.
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Dortmund hat mir hierzu unter dem 31.10.2024 berichtet, der Bundeszentralregisterauszug des erwachsenen Beschuldigten weise sieben Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht zu Geldstrafen und zu zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen aus. Die jugendlichen Beschuldigten seien nicht vorbestraft.
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Dies vorausgeschickt ist der erwachsene Tatverdächtige in Nordrhein-Westfalen bislang im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, des schweren Bandendiebstahls, des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und der einfachen Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.
Einer der Jugendlichen ist bislang im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen, des Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Bedrohung, der einfachen Körperverletzung, des Raubes in zwei Fällen, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des schweren Raubs in vier Fällen und des Ladendiebstahls in zwei Fällen polizeilich in Erscheinung getreten. Ein weiterer Jugendlicher ist bislang im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls polizeilich in Erscheinung getreten.
Sonstige polizeiliche Erkenntnisse liegen nicht vor.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Die Tatverdächtigen besitzen ausschließlich die syrische Staatsangehörigkeit.
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen.