Kleine Anfrage 4554
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Dortmund: Schlägerei am Nordmarkt – Schon wieder …
Am Samstagabend, den 31. August 20024, kam es auf dem Nordmarkt in Dortmund zu einer heftigen Auseinandersetzung, bei der ein 31-jähriger Mann schwer verletzt wurde. Der Vorfall begann mit einem Notruf um 20:34 Uhr, nachdem der Mann mit seinem Fahrrad im Bereich des Toilettenhauses von einer Gruppe von bis zu zehn Männern angegriffen wurde. Passanten und Polizisten leisteten erste Hilfe, bevor er ins Krankenhaus gebracht wurde. Der Verletzte wurde operiert und ist außer Lebensgefahr. Die Polizei ermittelt wegen versuchter Tötung und sicherte den Tatort über mehrere Stunden ab.1
Am Tatort wurde eine mit Blut beschmierte Eisenstange gefunden, doch die genaue Tatwaffe, vermutlich ein spitzer Gegenstand wie ein Messer, wurde bisher nicht entdeckt. Die Täter flüchteten nach der Tat in Richtung Clausthaler Straße/Stollenstraße. Der Vorfall sorgte für einen großen Polizeieinsatz, bei dem der Nordmarkt über Nacht abgesperrt und kriminaltechnisch untersucht wurde. Die Ermittlungen zur Identität der Tatverdächtigen laufen derzeit, und Staatsanwaltschaft sowie Polizei ermitteln gemeinsam. Die Polizei hat mehrere Zeugenaussagen und bittet die Öffentlichkeit um weitere Hinweise, insbesondere Videomaterial, das vor Eintreffen der Polizei aufgenommen wurde.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in der Dortmunder Nordstadt seit 2020 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt? (Bitte die einzelnen Delikte aufschlüsseln.)
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4554 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 02.10. und 03.11.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens wegen des Tatvorwurfs des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei der Geschädigte am 31.08.2024 gegen 20:30 Uhr von einer mehrköpfigen Gruppe um den Beschuldigten unvermittelt vom Fahrrad gezogen und zunächst mit Schlägen und Tritten angegriffen worden. Sodann habe der Beschuldigte dem Geschädigten mit einer Machete mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt und ihn so lebensgefährlich verletzt. Der Beschuldigte und seine Mittäter seien anschließend geflüchtet.
Der Beschuldigte befinde sich seit dem 03.09.2024 in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, insbesondere zu den bisher unbekannten Mittätern und den Hintergründen der Tat, dauerten an.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? Der Beschuldigte besitzt ausschließlich die syrische Staatsangehörigkeit.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit in zwei Fällen wegen des Verdachts der Körperverletzung, in einem Fall wegen des Verdachts eines Tankbetruges, in einem Fall wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, in einem Fall wegen des Verdachts der Unterschlagung von Kraftfahrzeugen, in einem Fall wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, in zwei Fällen wegen des Verdachts eines Sexualdelikts, in einem Fall wegen des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in einem Fall wegen des Verdachts der Beleidigung polizeilich in Erscheinung getreten.
- Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in der Dortmunder Nordstadt seit 2020 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt? (Bitte die einzelnen Delikte aufschlüsseln.)
Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten des Jahres 2024 nicht vor.
Eine vergleichende Darstellung unterjähriger Entwicklungen für beide Halbjahre ist auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich, da es im laufenden Berichtsjahr zu Verschiebungen und Änderungen der in Rede stehenden Daten kommen kann. Eine bloße Addition der Fallzahlen beider Halbjahre ergibt somit nicht zwangsläufig die qualitätsgesicherte Jahresabschlusszahl. Insofern bitte ich der folgenden Tabelle die Anzahl der Fälle, die sich in den Jahren 2020 bis 2023 in der Dortmunder Nordstadt ereignet haben und bekannt geworden sind, zu entnehmen.
Jahr | Fälle |
2020 | 10.851 |
2021 | 10.869 |
2022 | 11.173 |
2023 | 12.365 |