Dortmund: Streit eskaliert in der Nordstadt – Mann nach Messerstich in Lebensgefahr – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 05.05.2025

Kleine Anfrage 5544

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Streit eskaliert in der Nordstadt Mann nach Messerstich in Lebensgefahr Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 16. Januar 2025, Drucksache 18/12519, auf meine Kleine Anfrage vom 9. Dezember 2024, Drucksache 18/11995, habe ich auf Frage 1

„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)“1

folgende Antwort erhalten:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 13.12.2024 im Wesentlichen berichtet, die Staatsanwaltschaft Dortmund führe wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine bislang unbekannte Person.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen habe die unbekannte Person am 28.10.2024 nach einem zunächst verbalen Streit ein etwa 20 cm langes Küchenmesser aus ihrem Hosenbund gezogen und damit zweimal auf den Geschädigten eingestochen. Anschließend sei sie geflüchtet. Die Ermittlungen dauerten an.“2

Zur Beantwortung der Frage 4

„Wie viele Straftaten mit einem Messer respektive einer Stichwaffe wurden in Dortmund von 2020 bis heute pro Jahr registriert?“3

hat die Landesregierung unter anderem die nachstehende Tabelle aufgeführt, aus der hervorgeht, dass die Straftaten in Dortmund, bei denen eine Stichwaffe eingesetzt wurde, 2023 im Vergleich zu 2022 um 77,78 Prozent gestiegen sind:

Berichtsjahr Stichwaffen
insgesamt davon
Messer (WaffG) sonstiges Messer sonstige Stichwaffe
2020 352 75 260 17
2021 267 26 232 9
2022 224 28 192 4
2023 398 52 338 84

 

Zur Beantwortung der Frage 5

„Wie viele Gewalttaten wurden in der Dortmunder Nordstadt von 2020 bis heute pro Jahr registriert?“5

hat die Landesregierung unter anderem die nachstehende Tabelle aufgeführt, aus der hervorgeht, dass die Zahl der Gewalttaten in der Dortmunder Nordstadt 2023 im Vergleich zu 2021 um 14,78 Prozent gestiegen ist:

Berichtsjahr Fallzahlen
insgesamt davon
Gewaltkriminalität Vorsätzliche einfache Körperverletzung
2020 1333 715 618
2021 1252 616 636
2022 1477 732 745
2023 1437 740 6976

 

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall mittlerweile?
  2. Wann wurden die einzelnen Maßnahmen/Schritte der Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen jeweils eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)
  3. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die Straftaten mit einer Stichwaffe verantwortlichen Tatverdächtigen 2023 jeweils?
  4. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die Gewalttaten in der Dortmunder Nordstadt verantwortlichen Tatverdächtigen 2023 jeweils?
  5. Wie lauten die Vornamen der in den Fragen 3 und 4 genannten deutschen Tatverdächtigen jeweils?

Markus Wagner

 

MMD18-13659

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 16.01.2025, Drucksache 18/12519.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5544 mit Schreiben vom 30. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Vor dem Hintergrund der sogenannten „Echttatverdächtigenzählung“ ist eine Addition der Anzahl von Tatverdächtigen aus den einzelnen Unterkategorien nicht zulässig. Eine tatver­dächtige Person wird unabhängig von der Anzahl ihrer Straftaten in der Gesamtzahl daher nur einmal ausgewiesen.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall mittlerweile?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 08.05.2025 im Wesentlichen berichtet, die noch andauernden Ermittlungen hätten bislang nicht zu weiteren Erkenntnissen über den Tatverdächtigen geführt.

  1. Wann wurden die einzelnen Maßnahmen/Schritte der Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen jeweils eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)

Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund berichtet, eine Öffentlichkeitsfahndung habe mangels zu Identifizierungszwecken geeigneten Bildmaterials nicht erfolgen können. Derzeit werde die Möglichkeit der Erstellung eines Phantombildes geprüft.

  1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die Straftaten mit einer Stich­waffe verantwortlichen Tatverdächtigen 2023 jeweils?

Die Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen zu polizeilich bekannt gewordenen Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ („Messer WaffG“, „sonstiges Messer“ und „sonstige Stichwaffe“) in Dortmund im Berichtsjahr 2023 bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die Gewalttaten in der Dort­munder Nordstadt verantwortlichen Tatverdächtigen 2023 jeweils?

Die Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen zu polizeilich bekannt gewordenen Straftaten der „Gewaltkriminalität“ sowie der „vorsätzlichen einfachen Körperverletzung“ in der Dortmunder Nordstadt im Berichtsjahr 2023 bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie lauten die Vornamen der in den Fragen 3 und 4 genannten deutschen Tatver­dächtigen jeweils?

Die Vornamen der in den Fragen 3 und 4 ermittelten deutschen Tatverdächtigen bitte ich den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vor­name aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausge­wiesen.

 

MMD18-14103

Beteiligte:
Markus Wagner