Dortmund und Bochum: Brennende Polizeiwagen; zwei Frauen in U-Haft – Eine politische Tat?

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4568

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund und Bochum: Brennende Polizeiwagen; zwei Frauen in U-Haft Eine politische Tat?

Bei einem Brandanschlag an der Wache in Dortmund-Körne sind am Sonntagmorgen, den 1. September 2024, zwei Streifenwagen so massiv beschädigt worden, dass die Polizei sie nicht mehr einsetzen können wird. Darüber hinaus stellten Beamte an einem weiteren Fahrzeug den Versuch einer Brandstiftung fest. Dringend tatverdächtig sind zwei 20 Jahre alte Frauen aus Dortmund und Köln, die am Sonntag am Dortmunder Hauptbahnhof von Beamten der Bundespolizei festgenommen worden sind, nachdem Videoaufnahmen ausgewertet wurden.1

Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes hätten ergeben, dass die beiden Tatverdächtigen für einen ähnlichen Sachverhalt in Bochum infrage kommen könnten. An der Polizeiwache Ost in Bochum-Langendreer waren am Samstag, den 31. August 2024, gegen 11:30 Uhr an Streifenwagen ebenfalls Brände gelegt worden. Außerdem seien fünf weitere Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen worden. Bei der Vernehmung der beiden Frauen habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie auch etwas mit den Bränden in Bochum zu haben könnten. Die Tatverdächtigen seien zudem der Polizei bereits einschlägig bekannt und durch Brandstiftungen und Sachbeschädigungen aufgefallen.2

Eine Woche vor den Bränden an den Streifenwagen in Dortmund-Körne wurden mehrere Dienstfahrzeuge der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof beschädigt. Dort seien unter anderem Reifen zerstochen und Türen verklebt worden. Die Vandalismusschäden seien den Polizeibeamten am Sonntag, den 25. August 2024, gegen 15:30 Uhr aufgefallen.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  4. Wie hat sich die Anzahl der in Brand gesteckten Fahrzeuge in Dortmund und Bochum seit 2015 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?
  5. Welchem politisch motivierten Spektrum (PMK-links, -rechts, Ausländische Ideologie, Religiöse Ideologie) werden diese Brandanschläge zugerechnet?

Markus Wagner

 

MMD18-10833

 

1 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/brennende-polizeiwagen-dortmund-haftbefehl-frauen-verbindung-bochum-polizei-streifenwagen-w930928-2001355938/.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4568 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straf­tatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 02.10.2024 u. a. Folgendes berichtet:

„Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in Tateinheit mit Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, gemäß §§ 305a Absatz 1 Nr. 3 Abs. 2, 306 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB gegen die Beschuldigten […] anhängig.

Dem Ermittlungsverfahren liegen nach den bisherigen Erkenntnissen folgende Sachverhalte zugrunde:

1.

Am 30.08.2024 gegen 20:47 Uhr begaben sich die Beschuldigten zur Polizeiwache Hörde, um aufgrund eines gemeinsamen Tatplans dort abgestellte Funkstreifenwagen anzuzünden. In der Absicht, einen Grillanzünder auf einem Funkstreifenwagen zu entzünden, leuchtete die Beschuldigte […] mit ihrer Handytaschenlampe auf das Fahrzeug, während die Beschuldigte […] die unmittelbare Umgebung absicherte, um bei einer Gefahr der Entdeckung die […] war­nen zu können. Als sich ein Polizeibeamter dem Fahrzeug näherte, mussten beide die weitere Tatbegehung aufgeben und entfernten sich vom Tatort.

2.

Am 31.08.2024 gegen 11:20 Uhr platzierte die Beschuldigte […] an fünf an der Polizeiwache in Bochum Langendreer abgestellten Funkstreifenwagen jeweils Brandbeschleuniger (vermut­lich Grillanzünder) und entzündete diese in der Absicht, die Fahrzeuge zu zerstören. Wäh­renddessen beobachtete die Beschuldigte […] erneut die unmittelbare Umgebung, um bei ei­ner Gefahr der Entdeckung die […] warnen zu können. Die Brandlegung führte bei vier Strei­fenwagen zu teils erheblichen Beschädigungen. Ein Streifenwagen blieb unbeschädigt. […]

3.

Am 01.09.2024 gegen 08:38 Uhr legte die Beschuldigte […] an der Polizeiwache in Dortmund Körne bei drei dort geparkten Funkstreifenwagen jeweils einen Grillanzünder in den Kühlergrill bzw. unterhalb der Windschutzscheibe und zündete diese in der Absicht an, die Fahrzeuge durch Feuer zu beschädigen. Währenddessen stand die Beschuldigte […] abseits und beo­bachtete die unmittelbare Umgebung, um bei einer Gefahr der Entdeckung die […] warnen zu können. Zwei der Funkstreifenwagen wurden leicht und das dritte Fahrzeug stark im Bereich des Motorraums beschädigt. […]“

Die Beschuldigten haben nach ihren Festnahmen am 01.09.2024 im Rahmen von Beschul­digtenvernehmungen die Tatbegehungen eingeräumt.

Seit dem 02.09.2024 befinden sie sich aufgrund der gegen sie durch das Amtsgericht Dort­mund erlassenen Haftbefehle in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere stehen die Auswertung verschiedener Brandsach-verständigengutachten und der Eingang eines Sachverständigengutachtens zur Frage des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 20, 21, 63 StGB bei beiden Beschuldigten aus.

Hinsichtlich des in der Kleinen Anfrage dokumentierten Vorfalls vom 25.08.2024 am Dortmun­der Hauptbahnhof liegen hier keinerlei Erkenntnisse vor.“

Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat gegen die Sachbehandlung keine Bedenken und aus­geführt, der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund habe ihm seinerseits klarstellend berich­tet, die Ermittlungen hätten bislang keinerlei Anhaltspunkte für eine politische Tatmotivation erbracht.

  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
    Beide Tatverdächtige sind deutsche Staatsbürgerinnen.
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die beiden weiblichen Tatverdächtigen sind in der Vergangenheit bereits aufgrund der Bege­hung von insbesondere Eigentums-, Gewalt- und Rohheitsdelikten sowie Sachbeschädigun­gen und Hausfriedensbrüchen polizeilich in Erscheinung getreten. Staatsschutzrelevante Er­kenntnisse liegen zu den beiden Tatverdächtigen nicht vor.

  1. Wie hat sich die Anzahl der in Brand gesteckten Fahrzeuge in Dortmund und Bo­chum seit 2015 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?

Eine Beantwortung der Frage kann auf Grundlage von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfolgen. Diese verfügt über keinen Straftatenschlüssel, der die Brandstiftung an bzw. Brandanschläge auf Fahrzeuge abbildet.

  1. Welchem politisch motivierten Spektrum (PMK-links, -rechts, Ausländische Ideo­logie, Religiöse Ideologie) werden diese Brandanschläge zugerechnet?

Derzeit liegen keine Hinweise dahingehend vor, dass die Brandstiftungsdelikte aus einer politi­schen Motivation heraus begangen wurden. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen.

 

MMD18-11477

Beteiligte:
Markus Wagner