Dortmund: Zivilcourage wird mit Schlägen belohnt – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1609

der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 29.03.2023

Dortmund: Zivilcourage wird mit Schlägen belohnt Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 27. Februar 2023, Drucksache 18/3261 auf unsere Kleine Anfrage vom 30. Januar 2023, Drucksache 18/2774, wurde auf unsere gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

wie folgt geantwortet:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 3. Februar 2023 im Wesentlichen berichtet, ein wegen des in der Kleinen Anfrage zutreffend geschilderten Sachverhalts dort geführtes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt sei gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden, da die Täter nicht hätten ermittelt werden können. Die vermeintlich jugendlichen Täter hätten bei der Tatausführung Masken getragen und die Verletzte habe angegeben, die Täter nicht wiedererkennen zu können.“2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Befinden sich in dem Bereich, wo die 39-Jährige angegriffen wurde, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)
  2. In welcher Form und Umfang wurde innerhalb des kurzen Ermittlungsverfahrens nach den mutmaßlichen Tätern gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], wiederholte Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)
  3. Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass das geführte Ermittlungsverfahren bereits ca. drei Wochen nach Begehung der Tat (11. Januar 2023) gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden ist (3. Februar 2023)?

Markus Wagner
Carlo Clemens

 

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1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 27.02.2023, Drs. 18/3261, S. 1.

2 Ebenda, S. 1–2.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1609 mit Schreiben vom 21. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Befinden sich in dem Bereich, wo die 39-Jährige angegriffen wurde, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)

In seinem dem Ministerium der Justiz übersandten Bericht vom 31. März 2023 hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund die Frage mit „Nein“ beantwortet.

  1. In welcher Form und Umfang wurde innerhalb des kurzen Ermittlungsverfahrens nach den mutmaßlichen Tätern gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], wiederholte Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)

Nach dem vorgenannten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund sind am 16. Januar 2023 Zeugenaufrufe auf dem Presseportal der Polizei NRW und mit der Presseberichterstattung in der WAZ Dortmund vom gleichen Tage veröffentlicht worden.

  1. Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass das geführte Ermittlungsverfahren bereits ca. drei Wochen nach Begehung der Tat (11. Januar 2023) gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden ist (3. Februar 2023)?

Mit seinem vorgenannten Bericht hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund das Ministerium der Justiz diesbezüglich wie folgt unterrichtet:

„Der Vorgang ist hier mit polizeilichem Abschlussbericht vom 31. Januar 2023 am 2. Februar 2023 eingegangen.

Weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte und erfolgversprechende weitere Ermittlungsansätze nicht zur Verfügung standen, wurde das Verfahren mit Verfügung vom 2. Februar 2023 eingestellt.“

Bei Bekanntwerden neuer, erfolgversprechender Ermittlungsansätze können die Ermittlungen jederzeit erneut aufgenommen werden.

 

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