Kleine Anfrage 1217
der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 30.01.2023
Dortmund: Zivilcourage wird mit Schlägen belohnt
Eine beherzte Dortmunderin hat am Mittwoch, den 11. Januar 2023, beobachtet, wie ein etwa 10-jähriger Junge von mehreren Jugendlichen in der Nähe der Grundschule an der Robert-Koch-Straße 50 in Dortmund bedrängt wurde. Die 39-Jährige schritt daraufhin mutig ein, ging dazwischen und zog den Jungen weg. Anschließend sei einer der Jugendlichen sofort auf die Frau losgegangen und habe ihr mehrfach auf den Brustkorb geschlagen, wodurch sie zu Boden fiel.1
Nach Angaben der WAZ habe sich die verletzte Frau in eine nahe Apotheke und von dort aus in die Notaufnahme eines Krankenhauses begeben. Nach Informationen der Polizei seien die Jugendlichen, die Masken getragen hätten, in Richtung Ostfriedhof geflüchtet.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Gibt es Hinweise darauf, dass die aus mehreren Jugendlichen bestehende Gruppe, die den 10-jährigen Jungen bedrängt hat, auch schon in anderen Stadtteilen Dortmunds durch ähnliche Aktionen aufgefallen ist? (Bitte nach Straße und Vorfall aufschlüsseln.)
- Wie wurde der 39-jährigen Dame bisher seitens der Landesregierung gedankt?
- War die Grundschule an der Robert-Koch-Straße 50 in Dortmund respektive der Bereich vor der Grundschule schon mal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.)
- Zu wie vielen Übergriffen auf Grundschüler ist es im öffentlichen Raum seit 2015 in Dortmund gekommen? (Bitte nach Jahr und Vorfall aufschlüsseln.)
Markus Wagner
Carlo Clemens
1 Vgl. htt p s : / / www. W a z .de/staedte/dort m u n d/mutige-dortmunderin-hilft-k i n d-und-wird-zu-boden-g e s c h l a gen-id 2 3 73 857 63.h t m l.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1217 mit Schreiben vom 27. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung, dem Minister der Justiz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 3. Februar 2023 im Wesentlichen berichtet, ein wegen des in der Kleinen Anfrage zutreffend geschilderten Sachverhalts dort geführtes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt sei gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden, da die Täter nicht hätten ermittelt werden können. Die vermeintlich jugendlichen Täter hätten bei der Tatausführung Masken getragen und die Verletzte habe angegeben, die Täter nicht wiedererkennen zu können.
- Gibt es Hinweise darauf, dass die aus mehreren Jugendlichen bestehende Gruppe, die den 10-jährigen Jungen bedrängt hat, auch schon in anderen Stadtteilen Dortmunds durch ähnliche Aktionen aufgefallen ist? (Bitte nach Straße und Vorfall aufschlüsseln.)
In seinem vorgenannten Bericht hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund die Frage 2 mit ‚Nein‛ beantwortet.
- Wie wurde der 39-jährigen Dame bisher seitens der Landesregierung gedankt?
Die Kreispolizeibehörde Dortmund beabsichtigt, die couragierte Bürgerin im Rahmen einer stattfindenden Feierstunde ins Polizeipräsidium Dortmund einzuladen. Die couragierte Bürgerin hat bereits ein Dankesschreiben des Polizeipräsidenten der Kreispolizeibehörde Dortmund erhalten.
- War die Grundschule an der Robert-Koch-Straße 50 in Dortmund respektive der Bereich vor der Grundschule schon mal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.)
Die der Polizei NRW bekannt gewordenen Straftaten werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW) erfasst. Gemäß den Richtlinien zur Führung der PKS NRW werden nur Fälle erfasst, die hinreichend konkretisiert sind. Hierzu müssen überprüfte Anhaltspunkte zum Tatbestand, dem Handlungsort und der Tatzeit / dem Tatzeitraum vorliegen. Vage, nicht überprüfbare Angaben reichen nicht aus, um als Fall in die PKS NRW aufgenommen zu werden.
An der Anschrift Robert-Koch-Straße 50 in Dortmund sind postalisch zwei Grundschulen verzeichnet. Es handelt sich hier um die katholische Franziskus-Grundschule und die Berswordt-Europa-Grundschule.
Der Anlage 1 bitte ich die Straftaten für die Jahre 2015 bis 2021 zu entnehmen, welche polizeilich unter der Anschrift Robert-Koch-Straße 50 in Dortmund als Tatort erfasst wurden. Es kann sich hierbei um Straftaten handeln, die sich in den Grundschulen, in weiteren dazugehörigen Gebäudeteilen oder lediglich an der Anschrift, beispielsweise vor den Grundschulen, ereignet haben.
Dem Krisenmanagement des Ministeriums für Schule und Bildung ist im Oktober 2019 ein Sachbeschädigungsdelikt an den Grundschulen an der Robert-Koch-Straße 50 per WE-Meldung mitgeteilt worden. Darüber hinaus liegen dem schulischen Krisenmanagement keine weiteren Meldungen vor.
- Zu wie vielen Übergriffen auf Grundschüler ist es im öffentlichen Raum seit 2015 in Dortmund gekommen? (Bitte nach Jahr und Vorfall aufschlüsseln.)
Justizseitig erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung.
Hierüber wird seitens des Ministeriums für Schule und Bildung keine Statistik geführt, da eine Überwachung der Lebensbereiche von Grundschülerinnen und Grundschülern außerhalb des Aufgabenbereichs des Ministeriums für Schule und Bildung liegt.
In der PKS NRW wird zu besonderen Personengruppen eine Opferspezifik erfasst, so auch zur Personengruppe „Schüler“. Dies erfolgt, sofern die Tatmotivation in den personen-, berufs-beziehungsweise verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht. Eine Differenzierung nach Alter oder Art der Schülerin / des Schülers – beispielsweise Grundschüler/-in – erfolgt dabei nicht. Daher liegen der Polizei NRW keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.