Dortmund: Zugbegleiter in einer S-Bahn brutal attackiert

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5168

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Zugbegleiter in einer S-Bahn brutal attackiert

Am Dienstagmittag, den 14. Januar 2025, kam es in einer S2 zu einem gewalttätigen Zwischenfall, bei dem ein Bahnmitarbeiter von einem zunächst unbekannten Angreifer attackiert wurde. Gegen 11:20 Uhr haben zwei Bahnmitarbeiter am Dortmunder Hauptbahnhof Bundespolizisten darüber informiert, dass sie kurz zuvor in einer S2 in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen seien. Der Vorfall soll sich auf der Strecke von Castrop-Rauxel nach Dortmund ereignet haben. Dabei soll ein Unbekannter den 30-jährigen Zugbegleiter zunächst verbal beleidigt und anschließend mit einem „Faustschlag gegen die Brust“ attackiert haben.1

Obwohl sich die Bahnmitarbeiter zunächst vom Angreifer entfernten, sei dieser ihnen gefolgt und habe den 30-Jährigen erneut geschlagen und getreten. Die Zugbegleiter haben dann den Angreifer am Bahnhof Dortmund-Mengede schließlich des Zuges verwiesen. Anhand einer genauen Personenbeschreibung durch die Zugbegleiter konnten die Polizeibeamten den 35­jährigen Tatverdächtigen, der bereits polizeibekannt ist, identifizieren. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet. Darüber hinaus seien die Videoaufnahmen aus der S-Bahn angefordert worden.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen, etc.)
  5. Wie viele Angriffe auf ÖPNV-Mitarbeiter (Zug-/Bahnmitarbeiter und -angestellte) wurden in Nordrhein-Westfalen 2024 im Vergleich zu 2023 registriert?

Markus Wagner

 

MMD18-12921

 

1 Vgl. https:!!www.ruhrnachrichten.de!castrop-rauxel!s2-polizei-zugbegleiter-castrop-rauxel-dortmund-hbf-bahn-mengede-schaffner-angegriffen-faustschlag-w984841-2001519730!.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5168 mit Schreiben vom 27. März 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang und Straftatbe­stände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 06.03.2025 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand noch an­dauernder Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung und Beleidigung. Nach dem bisherigen Verfahrensstand sei es am 14.01.2025 während einer Fahrt in der S-Bahn-Linie S2 zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und zwei Zugbegleitern gekommen, die den Beschuldigten auf sein lautes Herumschreien ange­sprochen hätten. Der Beschuldigte habe einen der Zugbegleiter sodann mit der Faust gegen die Brust geschlagen und u. a. geäußert, beide Zugbegleiter sollten doch zurück in die Türkei gehen. Beim Ausstieg habe er einem der Zugbegleiter erneut mit der Faust vor die Brust ge­schlagen und gegen dessen Beine getreten.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bis zu ei­ner rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in dreiunddreißig Fällen wegen Ladendiebstahls,
  • in zwei Fällen wegen schweren Diebstahls,
  • in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung,
  • in vier Fällen wegen Hausfriedensbruchs,
  • in zwei Fällen wegen einfacher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in vier Fällen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte,
  • in fünf Fällen wegen Betrugs,
  • in einem Fall wegen Unterschlagung,
  • in drei Fällen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz,
  • in vier Fällen wegen exhibitionistischer Handlungen,
  • in zwei Fällen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses,
  • in einem Fall wegen sexueller Belästigung und
  • in einem Fall wegen Beleidigung.
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger.

  1. In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächti­gen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen, etc.)

Dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge konnte der Beschuldigte anhand der Beschreibung der Zeugen eindeutig identifiziert werden. Eine Öffentlichkeitsfahn­dung sei daher nicht eingeleitet worden.

  1. Wie viele Angriffe auf ÖPNV (Zug-/Bahnmitarbeiter und – angestellte) wurden in Nordrhein-Westfalen 2024 im Vergleich zu 2023 registriert?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Grundsätzlich erfolgt eine Differenzierung unterschiedlicher Personengrup­pen in der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Hilfe der Opferspezifik. Die Berufsgruppe „Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Personennahverkehrs“ ist nicht Bestandteil der Personengruppen in der Opferspezifik. Insofern ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich.

 

MMD18-13299

Beteiligte:
Markus Wagner