Drittes Geschlecht im Regierungsbezirk Düsseldorf

Kleine Anfrage
vom 29.09.2021

Kleine Anfrage 6008des Abgeordneten Herbert Strotebeck vom 29.09.2021

 

Drittes Geschlecht im Regierungsbezirk Düsseldorf

Nicht nur „Facebook bietet […] in der deutschsprachigen Version mehr als 60 Auswahlmöglichkeiten fürs Geschlecht an“,1 auch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag erschuf vor drei Jahren eine neue Geschlechtsoption: Neben den zwei bislang bekannten Geschlechtern (männlich und weiblich) gibt es seither das Geschlecht bzw. den Personenstand „divers“.2

Laut eines Berichts der „Welt“ haben in Deutschland bis zum September 2020 nur 394 Bürger den Geschlechtseintrag „divers“ gewählt oder den Eintrag offen gelassen, 19 Säuglinge wurden als „divers“ registriert.3

Das Antwortschreiben der Kreisverwaltung Mettmann im September 2021 auf die Anfrage eines Mitgliedes des Kreistags förderte nun zutage, dass es unter den Einwohnern im Kreis offiziell auch weiterhin nur zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich.4

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Einwohner im Regierungsbezirk Düsseldorf besitzen derzeit das Geschlecht „divers“? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt sowie in absoluten und prozentualen Zahlen)
  2. Wie viele Menschen im Regierungsbezirk Düsseldorf haben seit dem Jahre 2018 den Geschlechtseintrag „divers“ gewählt? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt)
  3. Wie viele Neugeborene im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden seit 2018 als „divers“ registriert? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt)

Herbert Strotebeck

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.sueddeutsche.de/digital/neue-funktion-in-deutschland-facebook-laesst-nutzer-aus-60-geschlechtsidentitaeten-waehlen-1.2116073

2 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-de-geburtenregister-581364

3 https://www.welt.de/politik/deutschland/article225498835/Intergeschlechtlichkeit-So-oft-wurde-dritte-Geschlechtsoption-genutzt.html

4 https://session.kreis-mettmann.de/bi/getfile.asp?id=118744&type=do


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6008 mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Einwohner im Regierungsbezirk Düsseldorf besitzen derzeit das Ge­schlecht „divers“? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt sowie in absoluten und prozentualen Zahlen)

Die Bevölkerungsfortschreibung stellt die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung nach demographischen Merkmalen fest. Basis der Bevölkerungsfortschreibung sind auf

Grundlage des § 5 des Bevölkerungsstatistikgesetzes die Ergebnisse des letzten Zensus (2011). Die Änderung des Personenstandsgesetzes, die einen Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister ermöglicht, wurde 2018 verabschiedet. Somit konnte zum Zeitpunkt des Zensus 2011 die Geschlechtsausprägung „divers“ nicht erfasst werden. Das hat zur Folge, dass aus der bei IT.NRW – Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen – ge­führten Bevölkerungsstatistik aktuell keine Berechnung der Personen mit einem Ge­schlechtseintrag „divers“ möglich ist.

Im Zensus 2022 wird der Geschlechtseintrag „divers“ berücksichtigt werden, so dass zukünftig auf dessen Grundlage Ergebnisse zur Anzahl der Personen mit einem Geschlechtseintrag „di­vers“ bereitgestellt werden können.

  1. Wie viele Menschen im Regierungsbezirk Düsseldorf haben seit dem Jahre 2018 den Geschlechtseintrag „divers“ gewählt? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt)

Zum aktuellen Zeitpunkt existiert keine amtliche Statistik zu Änderungen des Geschlechtsein­trags. Daher liegen der Landesregierung keine Daten über die Anzahl der Menschen vor, die ihren Geschlechtseintrag zu „divers“ geändert haben.

  1. Wie viele Neugeborene im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden seit 2018 als „di­vers“ registriert? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt)

Im Zeitraum 2018 bis 2020 wurden im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt elf Lebendgebo-rene mit dem Geschlechtseintrag divers oder ohne Angabe registriert. Die Nennung einer kon­kreten Fallzahl für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist aus Gründen des sich aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes ergebenden statistischen Geheimhaltungsgebots nicht möglich. Da­nach sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die für eine Bundes­statistik gemacht werden, geheim zu halten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für die Veröffentlichungen der Bevölkerungsstatistiken muss somit gewährleistet sein, dass sich den Betroffenen keine Einzelangaben zuordnen lassen. Zu diesem Zweck werden in Veröf­fentlichungen Einzelangaben vergröbert bzw. kleine Fallzahlen (< 3) gesperrt.   Antwort als PDF