Drohender Bevormundung und Einschränkung der individuellen Mobilität entgegenwirken: NRW muss Gesetzesinitiative zur Straßenverkehrsordnung im Bundesrat stoppen!

Antrag
vom 17.10.2023

Antrag

der Fraktion der AfD

Drohender Bevormundung und Einschränkung der individuellen Mobilität entgegenwir­ken: NRW muss Gesetzesinitiative zur Straßenverkehrsordnung im Bundesrat stoppen!

I. Ausgangslage

Schon vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung Reformpläne vorgelegt, die noch 2023 in Kraft treten sollten. Primär sollten Kommunen künftig selbst entscheiden können, ob zusätzliche Fahrspuren, mehr Anwohnerparkbereiche oder neue Tempo-30-Zonen vor Ort sinnvoll sind. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, um Länder und Kommunen zukünftig zu befä­higen in der Straßenverkehrsordnung „auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes“ zu be-rücksichtigen.1

Der Bundestag wird vorrausichtlich am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, über den Gesetz­entwurf der Bundesregierung für ein zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsge­setzes abstimmen. Eine Zustimmung in 2./3. Lesung gilt als sicher. Im Anschluss wird der Bundesrat dann nur noch angehört. Eine erste Stellungnahme des Bundesrates wurde durch die Bundesregierung kategorisch abgelehnt.2

Nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes können künftig Tempolimits sehr viel leichter umgesetzt werden. Verkehrsexperten befürchten, dass das Gesetz „mehr und ausge­dehntere Tempo-30-Zonen, neue und wahrscheinlich kostenintensive Regeln fürs Anwohner-parken, Busspuren sowie Sonderfahrspuren für E- und Wasserstofffahrzeuge“ ermöglichen wird.3 Wer mit seinem Benzin- oder Dieselfahrzeug anreisen möchte, könnte sehr bald aus urbanen Zonen ausgesperrt sein oder sich in einem ausgedehnten Anreisestau wiederfinden. Mit Effizienz und Praktikabilität hat das gleichzeitig wenig zu tun, da zwar Sonderspuren für E-Fahrzeuge geschaffen werden sollen und somit ein bevorzugter Verkehr eingerichtet wird, die­ser aber mangels entsprechender Fahrzeuge kaum oder gar nicht genutzt wird.

Flankiert wird dieses Verkehrswendeprojekt von Lobbyvereinen, wie der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH), die die Reform des Straßenverkehrsrechts schon im Vorfeld als unzureichend kritisiert hatten.4 Vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung zeichnen sich somit bereits neue Massenklagen ab, um weitere Einschränkungen für Autofahrer gerichtlich zu erzwingen.

II. Der Landtag stellt fest

Die Landesregierung muss im verkehrsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen für die Ge­währleistung eines leistungsfähigen und den Bedürfnissen der Bürger entsprechenden Ver­kehrsfluss Sorge tragen. Auch ist es gutes Recht und Pflicht der Landesregierung, fehlgeleitete Gesetzesinitiativen im Bundesrat in Kooperation mit anderen Bundesländern notfalls zu stop­pen. Schon der Streit um Dieselfahrzeuge und Stickoxide, der gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis dazu benutzt wurde, um den Autofahrern die individuelle Mobilität zu verleiden, zeigte in der Vergangenheit die ideologische Richtung an: Der Lobbyverein Deutsche Umwelt­hilfe stand unmittelbar bereit, um unsere Städte zu autofreien Zonen zu machen – auch wenn dadurch Handel, Gewerbe, Pendler, Studenten und Senioren ihrer Mobilität beraubt werden. Der ÖPNV, der jedes Jahr teurer, aber nicht zuverlässiger oder sicherer wird, kann hier keine Alternative sein. Jenseits jeder Realitätswahrnehmung ziehen die von Grünen-Lobbyisten be­einflussten Koalitionäre ihr ideologisches Programm weiter durch. Batterieautos bleiben zu Tausenden bei den Händlern stehen, weil die Nachfrage ausbleibt, Hersteller von E-Fahrzeu­gen gehen pleite, aber die neue StVO soll es leichter machen, eigene Fahrspuren für Stromer auszuweisen. Der Ausbau von immer breiteren Fahrradwegen, die kaum genutzt werden, er­lebt ebenfalls eine massive Steigerung: Autofahrer stehen im Stau, während die neuen Son­derfahrspuren leer bleiben.

III. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, sich umgehend für eine Ablehnung des Geset­zesentwurfs im Bundesrat einsetzen und zusätzlich tätig zu werden, indem sie

  1. mit anderen Bundesländern umgehend eine gemeinsame Positionierung zum neuen Straßenverkehrsrecht festlegt, die sich am Wohle der Bürger und deren Verkehrsbedürf­nissen orientiert;
  2. umgehend und mittels geeigneter Öffentlichkeitsarbeit die Bürger des Landes über die fehlgeleitete Verkehrspolitik der Bundesregierung in Kenntnis setzt;
  3. eine reale Entlastung des Individualverkehrs in NRW veranlasst und nicht einer Gesetzänderung zustimmt, die die Mobilität der Bürger immer stärker einschränkt, hemmt und letztlich zu deren Nachteil unterbindet.

Klaus Esser
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-6380

 

1 https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/strassenverkehrsgesetz-aende-rungen/

2 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-pa-verkehr-strassenverkehrsgesetz-970374

3 https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ampel-schaltet-auf-rot-neues-stra%C3%9Fenver-kehrsrecht-kommt-mehr-tempo-30-und-neue-fahrverbote/ar-AA1iaauv

4 https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/entwurf-der-strassenverkehrsord-nung-deutsche-umwelthilfe-kritisiert-wissing-wegen-geplanter-verhinde/

Beteiligte:
Klaus Esser