Drohnenaufklärung bei der Polizei NRW

Kleine Anfrage
vom 30.03.2021

Kleine Anfrage 5243des Abgeordneten Markus Wagner vom 30.03.2021

 

Drohnenaufklärung bei der Polizei NRW

Bereits im Oktober 2020 stellte Innenminister Reul im Schulungszentrum der Polizei in Neuss zwei neue Einsatzmittel zur Luftaufklärung vor. Allerdings kam es dabei zu einer technischen Panne im Bereich der Bildübertragung. Insgesamt sollen nach den vorangegangenen zehn­monatigen Probeläufen im Jahre 2020 zukünftig in zwei Schritten 106 Drohnen beschafft und in Betrieb genommen werden.

Mit diesen Drohnen sollen die 16 Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen (KTU), die Be­reitschaftspolizei, die Tatortvermessungsgruppe des Landeskriminalamtes (LKA) und die Ver-kehrsunfallaufnahmeteams in den Kreispolizeibehörden (KPB) ausgestattet werden.

Damit die Drohnen in der Praxis erfolgreich eingesetzt werden können, bedarf es einer beson­deren Fort- und Weiterbildung sogenannter „Fernpiloten“, von denen dann bis zu 276 landes­weit im Einsatz sein sollen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wurde der angekündigte Regelbetrieb mit 76 Drohnen im Januar 2021 aufgenommen? (Bitte nach Beginn, Anzahl und Verteilung der Drohnen auf die entsprechenden Dienst­stellen aufschlüsseln.)
  2. Sind nach der „Ministervorführung“ der Drohnen im Oktober 2020 weitere technische Probleme aufgetreten? (Bitte nach Art und Umfang aufschlüsseln.)
  3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit der vollen Einsatzbereitschaft der angekündigten 106 Drohnen gerechnet werden?
  4. Wie viele der angekündigten 276 Fernpiloten wurden bislang für die Steuerung und Hand­habung der Drohnen geschult und sind damit einsatzbereit?
  5. Sieht die Landesregierung einen weiteren Bedarf an Drohnen und Drohnenpiloten, etwa bei der Wasserschutzpolizei?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://polizei.nrw/presse/nordrhein-westfalen-fuehrt-drohnen-bei-der-polizei-ein.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5243 mit Schreiben vom 21. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wurde der angekündigte Regelbetrieb mit 76 Drohnen im Januar 2021 aufgenommen? (Bitte nach Beginn, Anzahl und Verteilung der Drohnen auf die entsprechenden Dienststellen aufschlüsseln.)

Der Regelbetrieb wurde am 01.01.2021 aufgenommen. Mit Stand 06.04.2021 stehen derzeit den Kreispolizeibehörden Düsseldorf und Wuppertal jeweils drei und dem Landeskriminalamt sowie den Kreispolizeibehörden Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Essen, Kleve, Köln und Münster jeweils zwei Drohnen zur Verfügung. Zudem werden aktuell sieben Drohnen zu Fortbildungszwecken eingesetzt. Die weitere Ausstattung erfolgt sukzessive entsprechend den Darstellungen in der Sitzung des Innenausschusses am 29.10.2020 zu Tagesordnungspunkt 11 „Bessere Aufgabenwahrnehmung – Drohnen unterstützen die Arbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen“ (APr 17/1171).

  1. Sind nach der „Ministervorführung“ der Drohnen im Oktober 2020 weitere technische Probleme aufgetreten? (Bitte nach Art und Umfang aufschlüsseln.)

Nein, es gab keine technischen Probleme, die Auswirkungen auf die Flugsicherheit oder die Einsatzbewältigung gehabt hätten.

  1. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit der vollen Einsatzbereitschaft der angekündigten 106 Drohnen gerechnet werden?

Die notwendigen Beschaffungen in diesem Zusammenhang sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden.

  1. Wie viele der angekündigten 276 Fernpiloten wurden bislang für die Steuerung und Handhabung der Drohnen geschult und sind damit einsatzbereit?

Mit Stand 06.04.2021 stehen 43 Fernpilotinnen und Fernpiloten einsatzbereit zur Verfügung. Die Fortbildung weiterer Fernpilotinnen und Fernpiloten erfolgt sukzessive (vgl. hierzu ebenfalls o. a. APr 17/1171).

  1. Sieht die Landesregierung einen weiteren Bedarf an Drohnen und Drohnenpiloten, etwa bei der Wasserschutzpolizei?

Die Wasserschutzpolizei verfügt bereits über zwei Drohnen. Weitere Bedarfe werden fortlaufend geprüft (vgl. hierzu ebenfalls o. a. APr 17/1171).

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner