„Du machst den Unterschied“ – erneute Werbekampagne des MKFFI

Kleine Anfrage
vom 25.05.2021

Kleine Anfrage 5510der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 25.05.2021

 

„Du machst den Unterschied“ – erneute Werbekampagne des MKFFI

Wie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 38741 seinerzeit ergeben hat, gibt es keinerlei wissenschaftlich fundiere Möglichkeit, den Erfolg von Werbemaßnahmen im Themenfeld „Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes“ zu messen. So musste die Landesregierung zugeben, man vermute lediglich, dass „bei Teilnehmern der bisherigen Veranstaltungen Interesse für den öffentlichen Dienst geweckt wurde.“

Die Landesregierung wurde in diesem Zusammenhang auch gefragt, wann sie landesweite Umfragen mit dem Ziel der Ermittlung belastbarer Zahlen zum Anteil von Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst durchführen würde, um den Erfolg der aufgeführten Maßnahmen bewerten zu können. Sie antwortete, dass man noch nicht entschieden habe, „ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt eine Befragung durchgeführt wird.“

Wie bereits in der Kleinen Anfrage 3874 dargelegt, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Daten über eine mögliche Einwanderungsgeschichte von Beschäftigten der Landesbehörden erhoben, so dass diese in der Folge auch nicht vorliegen können. Eine landesweite Umfrage wurde von der Landesregierung in diesem Zusammenhang noch nie durchgeführt. Alle Werbemaßnahmen erfolgen daher ohne gesicherte Datengrundlage, wodurch sich ein möglicher Erfolg nicht feststellen lässt.

Im Rahmen einer Pressemitteilung stellte das MKFFI am 04. Mai 2021 eine weitere Werbekampagne zu diesem Themenfeld vor – „Du machst den Unterschied“.2

Erneut sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte für eine Ausbildung oder für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst gewonnen werden. Wie das MKFFI mitteilt, wird mit dem Start der Kampagne zur Unterstützung der Berufsberatung ein spezielles Informationspaket mit Foldern, Postern und Postkarten an rund 2.600 Schulen, 140 Hochschulen sowie mehr als 80 Arbeitsagenturen und Jobcenter verschickt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Werbeagentur wurde mit der Kampagne „Du machst den Unterschied“ beauftragt?
  2. Welchen Auftragswert hat die neue Kampagne „Du machst den Unterschied“?
  3. Hat die Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3874 am 05. August 2020 eine Befragung durchführen lassen, um auf diesem Wege Datenmaterial für eine anschließende Erfolgskontrolle bzw. eine Kosten/Nutzen-Rechnung von Werbemaßnahmen in diesem Themenbereich zu erhalten?3
  4. Mit welchen Instrumenten wird die Landesregierung im Anschluss der neuen Kampagne deren Erfolg messen, wenn analog zu früheren Kampagnen in diesem Themenbereich keine Daten zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst vorliegen sollten?
  5. Welche messbaren Kriterien wurden im Vorfeld der Kampagne herangezogen, um die Notwendigkeit der erneuten Kampagne in diesem Themenbereich fundiert zu begründen?

Gabriele Walger-Demolsky

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10472

2 Vgl. https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/du-machst-den-unterschied-landesregierung-will-menschen-mit-einwanderungsgeschichte?fbclid=IwAR0uZwd2rz6-68teHpMZd9OpICDMoOrRtQssutiyOpKV5eGzgdjNzV3x7Oc

3 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10472; Antwort der Landesregierung auf Frage 4


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5510 mit Schreiben vom 25. Juni 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen anderen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Werbeagentur wurde mit der Kampagne „Du machst den Unterschied“ be­auftragt?

Der Auftrag wurde der Werbeagentur von morgen erteilt.

  1. Welchen Auftragswert hat die neue Kampagne „Du machst den Unterschied“?

Der mit der unter 1. benannten Agentur abgeschlossene Vertrag umfasst einen Auftragswert von 98.252,59 Euro.

  1. Hat die Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3874 am 05. August 2020 eine Befragung durchführen lassen, um auf diesem Wege Datenma­terial für eine anschließende Erfolgskontrolle bzw. eine Kosten/Nutzen-Rechnung von Werbemaßnahmen in diesem Themenbereich zu erhalten?
  2. Mit welchen Instrumenten wird die Landesregierung im Anschluss der neuen Kam­pagne deren Erfolg messen, wenn analog zu früheren Kampagnen in diesem The­menbereich keine Daten zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst vorliegen sollten?
  3. Welche messbaren Kriterien wurden im Vorfeld der Kampagne herangezogen, um die Notwendigkeit der erneuten Kampagne in diesem Themenbereich fundiert zu begründen?

Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammengangs gemeinsam beantwortet.

Mit der Crossmedia-Kampagne „Du machst den Unterschied“ sollen insbesondere Menschen mit Einwanderungsgeschichte auf die Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst der Landesverwaltung aufmerksam gemacht werden, Informationsdefizite und Vorur­teile abgebaut und Interesse geweckt werden. Ziel ist es, den Anteil der Beschäftigten mit Ein­wanderungsgeschichte in der Landesverwaltung zu erhöhen.

Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 6 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) verankert. Darin heißt es: „Die Landesverwaltung wird zur Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit im Umgang mit der Vielfalt in der Gesellschaft interkulturell weiter geöffnet. Das erfolgt durch Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst…“ (Quelle:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-tail_text?anw_nr=6&vd_id=13197&ver=8&val=13197&sg=0&menu=1&vd_back=N, letzter Aufruf am 01.06.2021).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhebt die Landesregierung zwar keine Daten über eine mögliche Einwanderungsgeschichte bei ihren Beschäftigten, hat diese aber im Rahmen zweier freiwilliger und anonymer Befragungen in den Jahren 2011 und 2015 zum Vorliegen oder Nicht-vorliegen einer Einwanderungsgeschichte auf Ressortebene befragt. Demnach lag der Anteil der Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte auf Ressortebene in 2011 bei 12.,1 % und in 2015 bei 13,4 %. Im Vergleich dazu hatten in 2015 24,4% der in NRW lebenden Menschen eine Einwanderungsgeschichte (vgl. 5. Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen, Ausgabe 2016); aktuell liegt dieser Anteil bei ca. 30 % (vgl. 8. Kommen­tierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen, Ausgabe 2019) und damit deutlich über dem Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die in den Ressorts tätig sind.

Die Kampagne „Du machst den Unterschied“ soll dazu beitragen, diesen Anteil zu erhöhen. Inwieweit individuelle Studien- und Berufsentscheidungen sowohl quantitativ als auch qualita­tiv auf die Werbekampagne direkt zurückzuführen sind, lässt sich nicht evaluieren, da eine solche Werbekampagne nur einen Baustein im Berufsentscheidungsprozess darstellen kann.

Über die im Rahmen der Werbekampagne eingesetzten Maßnahmen lässt sich jedoch prinzi­piell ableiten bzw. messen, wie viele Menschen Interesse an der Kampagne hatten bzw. diese zur Kenntnis nehmen konnten. Das gilt sowohl für die Außenwerbung in Form von Seitenschei-benplakaten im Rahmen des ÖPNV und City Light-Plakate als auch für die Beiträge auf den Social-Media-Kanälen Facebook, Instagram und Twitter.

Ebenso können Besuche und Seitenaufrufe der als Landingpage fungierende Internetseite www.karriere.nrw bzw. www.karriere.nrw/deine-chance ausgewertet werden.

Die so erhobenen Daten werden nach Beendigung der Kampagne ausgewertet und entspre­chend zur Bewertung des Erfolges der Kampagne herangezogen.

 

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