Düsseldorf: 16-Jähriger muss nach brutalem Raubüberfall ins Krankenhaus

Kleine Anfrage
vom 08.01.2026

Kleine Anfrage 6828 vom 1. Dezember 2025
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: 16-Jähriger muss nach brutalem Raubüberfall ins Krankenhaus

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Am Dienstagabend, den 11. November 2025, ist es an der Stadtbahn-Haltestelle Tonhalle in Düsseldorf-Pempelfort zu einem besonders brutalen Überfall auf einen 16-jährigen Jugendli­chen gekommen. Der junge Mann wartete am Bahnsteig, als zwei Männer an ihn herantraten und ihn nach den Wertsachen befragten, die er bei sich trug. Unmittelbar darauf attackierten sie ihn unvermittelt und äußerst heftig. Mit einem bislang nicht identifizierten Gegenstand ver­setzten sie dem Jugendlichen mehrere kraftvolle Schläge. Nach dieser gewalttätigen Attacke raubten die Täter seine Powerbank sowie die Handyhülle und ergriffen anschließend zu Fuß die Flucht in Richtung Tonhalle.1

Dank der schnellen Reaktion der Polizei gelang es einer nahe befindlichen Funkstreife, beide Tatverdächtigen bereits kurz nach ihrer Flucht im Umfeld der Haltestelle aufzuspüren und fest­zunehmen. Bei der Durchsuchung der Männer fanden die Beamten die entwendete Power-bank, die dem Opfer zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Der 16-Jährige musste aufgrund der erlittenen Verletzungen medizinisch versorgt und in ein Krankenhaus gebracht werden. Bei den festgenommenen Tätern handelt es sich um zwei 24-jährige Männer, die der Polizei als Intensivtäter bekannt sind und bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Gegen beide liegen zudem mehrere offene Haftbefehle vor. Die Polizei führt die Ermittlungen fort; insbesondere wird geprüft, ob möglicherweise eine dritte Person an der Tat beteiligt war.2

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 6828 mit Schreiben vom 2. Januar 2026 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir unter dem 15.12.2025 im Wesentlichen berichtet, dass ihre Behörde wegen des der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen zwei 24 Jahre alte Beschuldigte wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung führe. Gegenstand der fortdauernden Ermittlungen sei auch die Prüfung, ob wegen des Mitführens eines Schlagstocks bei der Tat­begehung ein Verstoß gegen das Waffengesetz in Betracht komme oder weitere Personen an der Tat beteiligt waren.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen jeweils bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zusammenhang mit dem hier in Rede stehenden Ermittlungsverfahren wurden zwei Tat­verdächtige erfasst.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in acht Fällen wegen Körperverletzung,
  • in sieben Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in vier Fällen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz,
  • in drei Fällen wegen Diebstahls,
  • in drei Fällen wegen Sachbeschädigung,
  • in zwei Fällen wegen Raubes,
  • in zwei Fällen wegen Vergewaltigung,
  • in einem Fall wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern,
  • in einem Fall wegen Brandstiftung,
  • in einem Fall wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls,
  • in einem Fall wegen Verwendens von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisatio­nen und
  • in einem Fall wegen Bedrohung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwölf Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in elf Fällen wegen Körperverletzung,
  • in sechs Fällen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz,
  • in vier Fällen wegen Sachbeschädigung,
  • in drei Fällen wegen Bedrohung,
  • in zwei Fällen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls,
  • in zwei Fällen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz,
  • in einem Fall wegen schweren Raubes und
  • in einem Fall wegen Beleidigung.
  1. Welche Vorstrafen haben die Tatverdächtigen jeweils? (Bitte chronologisch auf­listen.)

Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge ist ein Beschuldigter wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der weitere Beschuldigte ist in der Vergangenheit u. a. wegen Raubes zu einer Einheitsju­gendstrafe von drei Jahren sowie zuletzt wegen Bedrohung und wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt worden.

  1. Über welche (Mehrfach-)Staatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge verfügen die Beschuldigten je­weils über die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

MMD18-17238

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-pempelfort-brutaler-raubueber-fall-16-jaehriger-muss-ins-krankenhaus_aid-138860205.

2 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner