Düsseldorf: 18-Jährige zündet zwei Polizeiwagen an – Was steckt dahinter?

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4567

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: 18-Jährige zündet zwei Polizeiwagen an Was steckt dahinter?

Die Ruhr Nachrichten berichteten am 7. Juli 2024 darüber, dass eine 18 Jahre alte Frau in Düsseldorf insgesamt vier Fahrzeuge angezündet habe. Danach habe sie laut den Ermittlungen am Montagmittag, den 1. Juli 2024, an zwei Streifenwagen vor der Düsseldorfer Altstadtwache und an zwei privaten Autos vor der benachbarten Staatsanwaltschaft Feuer gelegt. Die Brände konnten schnell gelöscht werden und der Polizei war es möglich, die Frau in der Nähe der Tatorte festzunehmen. Die Hintergründe der Tat seien noch unklar, wobei die Polizei glaube, dass es kein politisches Motiv gab. Nach Aussagen einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft hatte das Ordnungsamt zunächst prüfen lassen, ob die Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden sollte, wofür es letztlich aber keinen Anlass gab.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtige bekannt?
  3. Liegt bei der Tatverdächtigen eine psychische Erkrankung vor? (Wenn ja, welche?)
  4. Wie hat sich die Anzahl der in Brand gesteckten Fahrzeuge in Düsseldorf seit 2015 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?
  5. Welchem politisch motivierten Spektrum (PMK-links, -rechts, Ausländische Ideologie, Religiöse Ideologie) werden diese Brandanschläge zugerechnet?

Markus Wagner

 

MMD18-10831

 

1 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/regionales/polizeiwagen-angezuendet-vor-polizeiwache-in-duesseldorf-w1769078-2000569284/.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4567 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 02.10.2024 im Wesentlichen berichtet, dass die zum Tatzeitpunkt im Jahr 2022 18-Jährige inzwischen rechtskräftig u. a. wegen (versuchter) Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel verurteilt worden sei. Am 04.07.2022 habe die Verurteilte beabsichtigt, vor der Polizeiwache Stadtmitte in Düsseldorf zwei Polizeifahrzeuge zu entzünden, wobei die Brände rechtzeitig durch Polizeibeamte hätten gelöscht werden können. Anschließend habe sie in der Nähe zwei Privatfahrzeuge angezündet, wobei sich in einem Fall der Brand auf das gesamte Fahrzeug ausgeweitet habe.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtige bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die Beschuldigte ist bereits mehrfach kriminalpolizeilich unter anderem wegen Sachbeschädigung, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, Diebstahl an Kraftfahrzeugen, vorsätzlicher Brandstiftung, schwerer Brandstiftung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung zum Nachteil von

Polizeibeamten, Beleidigung, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Ladendiebstahl, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten.

  1. Liegt bei der Tatverdächtigen eine psychische Erkrankung vor? (Wenn ja, welche?)

Von Angaben zu möglichen psychischen Erkrankungen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung ihres Alters zur Tatzeit abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Wie hat sich die Anzahl der in Brand gesteckten Fahrzeuge in Düsseldorf seit 2015 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Deren bundeseinheitliche Erfassungsrichtlinien sehen keine spezifische Erfassung von in Brand gesteckten Fahrzeugen vor. Insofern ist eine Beantwortung der Frage auf dieser Datenbasis nicht möglich.

  1. Welchem politisch motivierten Spektrum (PMK-links, -rechts, Ausländische
    Ideologie, Religiöse Ideologie) werden diese Brandanschläge zugerechnet?

Die Tat war nicht politisch motiviert.

 

MMD18-11476

Beteiligte:
Markus Wagner