Düsseldorf: 23-jähriger Syrer bei Diebstahl im Zug ertappt – Weshalb ist er den Beamten bereits bekannt?

Kleine Anfrage
vom 20.03.2024

Kleine Anfrage 3536

der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD

Düsseldorf: 23-jähriger Syrer bei Diebstahl im Zug ertappt Weshalb ist er den Beamten bereits bekannt?

Am Donnerstagabend, den 1. Februar 2024, wurde ein 23-jähriger Mann gegen 18.20 Uhr dabei erwischt, wie er in einem ICE versuchte andere Reisende zu bestehlen. Polizeibeamte der Zivilfahndung beobachteten den „bereits bekannten“1 Syrer dabei, wie er Fahrgäste und Bereiche innerhalb des Zuges auskundschaftete. Nahe des Halts am Düsseldorfer Flughafen entnahm der Täter dann einen fremden Koffer aus einer Ablage und versuchte umgehend den Zug zu verlassen. Allerdings konnten die Beamten den 23-Jährigen daran hindern und beschlagnahmten den Koffer. Durch einen Aufruf im Zug konnte der 52-jährige Besitzer des Gepäckstücks ausfindig gemacht werden. Außerdem meldete sich eine 32-Jährige, die angab, dass ihr ein Portemonnaie samt Sonnenbrille und Geldkarten von einem Mann entwendet worden waren. Die Polizisten konnten das beschriebene Diebesgut bei einer anschließenden Durchsuchung finden und der Frau aushändigen. Der 23-jährige Syrer wurde vorläufig festgenommen und zu einer nahegelegenen Polizeidienststelle gebracht. Des Weiteren wurde eine Untersuchungshaft beantragt und ein Strafverfahren wegen eines „besonders schweren Falls des Diebstahls“2 eingeleitet.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Aus welchem Grund bzw. welchen Gründen ist der Syrer der Polizei bereits bekannt?
  3. Seit wann befindet sich der Syrer in Deutschland?
  4. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der syrische Tatverdächtige in Deutschland?
  5. Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW zu Diebstahldelikten in Bussen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln? (Bitte nach Ort, Delikt, Art des Verkehrsmittels, Anzahl der Täter sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner
Klaus Esser

 

MMD18-8531

 

1 https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorf-syrer-will-im-ice-848-portemonnaie-und-koffer-klauen-87010594.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3536 mit Schreiben vom 19. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beant­wortet.

  1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand der staatsan-waltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tather­gang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tat­verdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz am 02.04.2024 mit Randbericht des Generalstaatsanwaltes vom 03.04.2024 im Wesentlichen berichtet, dass der Beschuldigte am 01.02.2024 in dem vom Hauptbahnhof Essen in Richtung Düsseldorf fahrenden ICE 848 zunächst aus der Handtasche einer Zeugin eine Sonnenbrille, eine Schachtel Zigaretten, eine EC-Karte und eine Kreditkarte entwendet und beim Einfahren des Zuges in den Bahnhof Düsseldorf-Flughafen den abgestellten Koffer eines weiteren Zeugen an sich genommen habe. Beamte der Bundespolizei hätten ihn am Verlassen des Zuges mit dem Koffer gehindert und vorläufig festgenommen.

Der Beschuldigte sei zunächst wieder aus dem Gewahrsam des Polizeipräsidiums entlassen worden, derzeit werde aber geprüft, ob hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Taten je­weils ein besonders schwerer Fall des Diebstahls in Form der Gewerbsmäßigkeit angenom­men werden könne und ob, gegebenenfalls auch nach Verbindung weiterer Verfahren, die Voraussetzungen für die Beantragung eines Haftbefehls gemäß § 112 StPO gegen den zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebenen Beschuldigten vorlägen.

Der den Beschuldigten betreffende Auszug aus dem Bundeszentralregister weise lediglich eine Verurteilung im Oktober 2023 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe auf.

Der Beschuldigte ist syrischer Staatsbürger. Von Angaben zu seinem Vornamen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlich­keitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitli­chen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informa­tionsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Aus welchem Grund bzw. welchen Gründen ist der Syrer der Polizei bereits be­kannt?

Ausweislich der vorgenannten Berichte der Leitenden Oberstaatsanwältin und des General­staatsanwaltes in Düsseldorf sind bei verschiedenen Staatsanwaltschaften weitere Verfahren – vor allem wegen Diebstahlsdelikten und Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz – gegen den Beschuldigten anhängig. Aufgrund welcher Hinweise der Beschuldigte den einschreitenden Beamten in diesem konkreten Einzelfall bereits zuvor bekannt war, ist der Landesregierung nicht bekannt, da die zugrundeliegende Festnahme und der entsprechende Ermittlungsvor­gang durch die Bundespolizei verantwortet werden.

  1. Seit wann befindet sich der Syrer in Deutschland?
    Der Beschuldigte befindet sich seit 2023 in Deutschland.
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der syrische Tatverdächtige in Deutschland?

Der Beschuldigte ist derzeit vollziehbar ausreisepflichtig.

  1. Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW zu Diebstahldelikten in Bussen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln? (Bitte nach Ort, Delikt, Art des Ver­kehrsmittels, Anzahl der Täter sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten derzeit bis zum Berichtsjahr 2023 qualitätsgesichert vor.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik findet seit dem 01.01.2018 die separate Erfassung von öffentlichen Verkehrsmitteln als Tatörtlichkeit statt. Folgende Katalogwerte wurden für die Aus­wertung herangezogen:

  • Omnibus (ÖPV)
  • Privatbahn
  • S-Bahn
  • Personenzug DB AG
  • Straßenbahn
  • sonstiges schienengebundenes innerstädtisches Verkehrsmittel
  • U-Bahnzug.

Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln bitte ich der folgenden Ta­belle zu entnehmen:

2018 2019 2020 2021 2022 2023
4549 3491 3839 1785 5174 8774

 

MMD18-8976