Düsseldorf: Antänzer in der Altstadt – Ist der Bürger zur permanenten Wachsamkeit verdammt?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1751

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: Antänzer in der Altstadt Ist der Bürger zur permanenten Wachsamkeit verdammt?

„Am frühen Montagmorgen waren die beiden Jugendlichen in der Altstadt unterwegs. Der Videobeobachter konnte mehrmals sehen, wie die Beiden Besucher antanzten und ablenkten. Hierbei blieb es nach jetzigem Stand bei Versuchen, bis es gegen 2.50 Uhr in der Mertensgasse unter den Augen des Videobeobachters zu einer vollendeten Tat kam.“1

Die Düsseldorfer Altstadt kommt nicht zur Ruhe und bleibt weiterhin Tatort für Straftaten. Diesmal waren zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren in der Nacht zum Ostermontag unterwegs und bestahlen ihre Opfer. Dabei tanzten die beiden Jugendlichen ihre Opfer an, um sie dadurch abzulenken. Sie stehen im Verdacht, mindestens einem Altstadtbesucher das Handy entwendet zu haben. Dieses Vorgehen wurde mit Hilfe der Videoüberwachung in der Düsseldorfer Altstadt von der Polizei beobachtet. Beim Zugriff durch die alarmierten Beamten, warfen die Tatverdächtigen das Handy weg. Allerdings konnte es von der Polizei sichergestellt und dem Geschädigten übergeben werden. Dieser hatte noch gar nicht bemerkt, dass ihm sein Handy entwendet worden war.2

Wie die Rheinische Post berichtet, erschienen „weitere Geschädigte in der Altstadtwache, um Anzeige zu erstatten. Diese Sachverhalte konnten speziell diesem Duo bislang jedoch nicht zugeordnet werden“.3

Bei der Festnahme randalierte der 15-Jährige, stürzte und musste noch in der Nacht behandelt werden. Im Anschluss wurde er entlassen. Sein 16-jähriger Komplize wurde einer Jugendschutzeinrichtung übergeben.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Handelt es sich bei den Tatverdächtigen um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
  3. Welche Kosten fallen in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich im Monat pro unbegleiteten minderjährigen Flüchtling an?
  4. Was sind die Tätermerkmale (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) von sogenannten „Antänzern“ beziehungsweise welche Delikte verbergen sich hinter diesem Begriff?
  5. Wie viele Taschendiebstähle gab es in der Düsseldorfer Altstadt von 2020 bis heute? (Bitte hinsichtlich der Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht sowie Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 https:// rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/kriminalitaet-in-duesseldorf-polizei-warnt-vor-antaenzern-in-der-altstadt_aid-88320363.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1751 mit Schreiben vom 31. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.05.2023 zum Sachstand des gegen zwei nicht vorbestrafte jugendliche Beschuldigte ma­rokkanischer Staatsangehörigkeit gerichteten Ermittlungsverfahrens im Wesentlichen berich­tet, dass der Tathergang in der Pressberichterstattung zutreffend wiedergegeben worden sei und die wegen des Tatvorwurfs des gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall geführten Ermittlungen andauerten.

  1. Handelt es sich bei den Tatverdächtigen um unbegleitete minderjährige Flücht­linge?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 benannten Bericht zufolge waren die Beschuldigten in einer Flüchtlingsunterkunft gemeldet. Zu ihrem genauen Aufenthaltsstatus lägen derzeit keine näheren Erkenntnisse vor.

  1. Welche Kosten fallen in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich im Monat pro unbe­gleiteten minderjährigen Flüchtling an?

Die Kosten für die Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten hängen maßgeblich von der Art der spezifischen Bedarfe der jungen Menschen und der Dauer der Leistungen ab. Einige benötigen spezielle Therapien oder eine besondere Betreuung, an­dere lediglich Unterstützung, z.B. bei Arztgängen, Integrationsleistungen o.Ä.. Aufgrund dieser unterschiedlichen Bedarfe und der daher erheblichen Spannbreite der Kosten sind keine be­lastbaren durchschnittlichen Kosten pro Monat pro unbegleitetem minderjährigen Geflüchteten zu ermitteln.

Es wird ebenfalls auf die Antwort auf die Fragen 1-3 der Kleinen Anfrage 662 vom 23.11.2022 (LT-Drs. 18/1812) verwiesen.

  1. Was sind die Tätermerkmale (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) von soge­nannten „Antänzern“ beziehungsweise welche Delikte verbergen sich hinter die­sem Begriff?

Das „Antanzen“ ist ein Modus Operandi des Taschendiebstahls. Hierbei nähern sich Täterin­nen und Täter den zum Teil alkoholisierten Opfern mit tänzerischen Bewegungen und stellen Körperkontakt, häufig verbunden mit einer Umarmung, her. Hierdurch schaffen die Täterinnen und Täter die Voraussetzungen für den späteren Diebstahl von Wertgegenständen. Dabei ge­hen die Täterinnen und Täter oftmals arbeitsteilig vor. Ein(e) Täterin oder Täter lenkt das Opfer ab, entwendet das Diebesgut und übergibt dieses zur Sicherung der Beute an einen anderen Täter bzw. eine andere Täterin. Die Täterinnen und Täter nutzen besonders häufig Situationen aus, in denen Gedränge herrscht (bspw. Partymeilen, Fußgängerzonen, Großveranstaltungen und Volksfeste), da hier ein enger Körperkontakt zunächst als sozialüblich wahrgenommen wird. Wenn das Opfer nicht auf den Annäherungsversuch eingeht oder den Taschendiebstahl bemerkt, wenden die Täterinnen und Täter vereinzelt Gewalt an, so dass der Tatbestand des Raubes bzw. räuberischen Diebstahls erfüllt sein kann.

  1. Wie viele Taschendiebstähle gab es in der Düsseldorfer Altstadt von 2020 bis heute? (Bitte hinsichtlich der Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht sowie Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen und Mehrfachstaatsange­hörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 wurden für den relevanten kriminalgeografischen Raum (vgl. Anlage 1) 2.351 Fälle des Taschendiebstahls polizeilich erfasst.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner