Düsseldorf: DNA überführt Sexualstraftäter – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1134
des Abgeordneten Markus Wagner vom 23.01.2023

Düsseldorf: DNA überführt Sexualstraftäter Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 3. Januar 2023, Drucksache 18/2337, auf unsere Kleine Anfrage vom 1. Dezember 2022, Drucksache 18/1936, wurde auf unsere gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

unter anderem wie folgt geantwortet:

„Der Beschuldigte (…) ist ägyptischer Staatsangehöriger. Der ihn betreffende Bundeszentralregisterauszug weist eine Eintragung auf. Im Juni 2021 ist er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sonstige polizeiliche Erkenntnisse sind hier nicht bekannt.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Seit wann befindet sich die oben genannte Person, die wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde, in Deutschland?
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich diese Person in Deutschland?
  3. Warum befindet sich die in Frage 1 genannte Person, die bereits vorbestraft ist, nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland?
  4. Wurden mittlerweile gegen die in Frage 1 genannte Person aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Drucksache 18/2337, S. 1.

2 Ebenda, S. 2.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1134 mit Schreiben vom 27. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Anlässlich der im Rahmen der Kleinen Anfrage erfolgten Überprüfung der Personalien des Beschuldigten haben sich Zweifel bzgl. der Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen ergeben, der möglicherweise im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz im Hinblick auf die von dort angesichts der mitgeteilten Zweifel veranlasste Überprüfung unter dem 31.01.2023 im Wesentlichen berichtet, dass die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten nicht vollständig geklärt sei. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf wird der Verifizierung der Personalien des Beschuldigten sein besonderes Augenmerk widmen.

  1. Seit wann befindet sich die oben genannte Person, die wegen vorsätzlicher Kör­perverletzung verurteilt wurde, in Deutschland?
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich diese Person in Deutschland?
  3. Warum befindet sich die in Frage 1 genannte Person, die bereits vorbestraft ist, nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland?
  4. Wurden mittlerweile gegen die in Frage 1 genannte Person aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet.

Im Hinblick auf die Fragestellungen bleibt zunächst das Ergebnis der weiteren Ermittlungen abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner