Düsseldorf: Erneute Messerstecherei in der Altstadt – Sieht so der neue Alltag der Bürger aus?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1623

des Abgeordneten Markus Wagner vom 29.03.2023

Düsseldorf: Erneute Messerstecherei in der Altstadt Sieht so der neue Alltag der Bürger aus?

Wieder ist es in der Düsseldorfer Altstadt zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bei der Messer verwendet und Personen schwer verletzt wurden. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, den 15. März 2023, wurde die Polizei gegen 01:00 Uhr zu einer angeblichen Massenschlägerei auf der Kurze Straße gerufen – Die Kurze Straße ist innerhalb der Altstadt rund um das „Kürzer“ eigentlich eher studentisch und friedlich geprägt. Zuletzt gab es jedoch auch hier an der Kreuzung zur Mertensgasse einen Todesfall. Vorausgegangen war zunächst eine in einer Gaststätte aus bislang unklaren Gründen entstandene körperliche Auseinandersetzung zwischen vier bis fünf Menschen, bei der auch Reizgas eingesetzt wurde. Dabei verletzte ein Tatverdächtiger mindestens zwei Beteiligte mit einem Messer.1 Die Gaststätte im Souterrain gilt als Fremdkörper beziehungsweise Nachweis dafür, dass sich die Altstadt immer mehr verändert. So gilt sie unter den Altstadtgängern als Treffpunkt für Organisierte Kriminalität, Clans und Rockern mit Bezug zum Drogen- und Rotlichtmilieu.

Als eine erste Funkstreife an der Tatörtlichkeit eintraf, hatte sich das Geschehen bereits auf die Straße verlagert. Die Beamten sahen sich einer Auseinandersetzung ausgesetzt, die sich vor dem Lokal abspielte. Zudem standen 20 bis 30 weitere Personen auf der Straße. Aus dem gesamten Stadtgebiet wurden Polizeikräfte zur Unterstützung angefordert, sodass die Lage vor Ort beruhigt werden konnte. Allerdings war es zwei Tatverdächtigen im Alter von 29 und 30 Jahren möglich, vom Tatort zu fliehen. Diese wurden jedoch von der Polizei kurze Zeit später gestellt und vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung beider Personen wurden ein Messer und Pfefferspray aufgefunden.2

Die zwei durch das Messer schwer verletzten Männer wurden noch vor Ort von den Beamten medizinisch versorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der zwei Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Opfer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Opfer, seit wann die Opfer im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der Opfer und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Opfer nennen.)
  3. War die Gaststätte in der Düsseldorfer Altstadt, in und vor der sich die körperliche Auseinandersetzung zugetragen hat, schon einmal Gegenstand polizeilicher und/oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.)
  4. Wem gehört die Immobilie respektive ist Betreiber der betreffenden Gaststätte?
  5. Gibt es zu den unter Frage 1, 2 und 4 genannten Bezüge zur Organisierten bzw. Rocker-oder Clankriminalität?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-verletzte-nach-messerstecherei-in-der-altstadt_aid-86692617.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1623 mit Schreiben vom 26. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 11.04.2023 zum Sachstand des gegen zwei Beschuldigte iranischer Staatsangehörigkeit ge­richteten Ermittlungsverfahrens im Wesentlichen berichtet, dass es gegen 01:00 Uhr am 15.03.2023 zu Streitigkeiten zwischen den Beschuldigten und der Gruppe der späteren Ge­schädigten gekommen sei. Durch einen Beschuldigten sei im Rahmen der Auseinanderset­zung ein Reizstoffsprühgerät eingesetzt worden, wodurch mehrere Personen in der Diskothek Reizungen der Augen und Atemwege davongetragen hätten. Zudem hätten mehrere Perso­nen nicht lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen erlitten, wobei bislang nicht habe geklärt werden können, durch wen die Verletzungen zugefügt worden seien. Einer der Be­schuldigten sei mit einem Messer mit Blutanhaftungen angetroffen worden; auf dem mutmaß­lichen Fluchtweg des anderen Beschuldigten sei ebenfalls ein Messer mit Blutanhaftungen aufgefunden worden. Die Ermittlungen dauerten an.

Ein Beschuldigter sei bereits mehrfach wegen Körperverletzung, Diebstahls und Straßenver­kehrsdelikten vorbestraft. Hinsichtlich des weiteren Beschuldigten liege ein Strafregisterauszug derzeit noch nicht vor.

Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamenta­rischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich o­der jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Ge­setzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie den allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.

  1. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der zwei Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Opfer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Opfer, seit wann die Opfer im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der Opfer und sons­tige polizeiliche Erkenntnisse über die Opfer nennen.)

Von Angaben zur Person der Geschädigten, insbesondere zu etwaigen Vorstrafen, wird mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Geschädigten und den Opferschutz abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird insoweit durch die Mitteilung zum Sachstand der Ermittlungen und durch allgemeine Angaben zu den Geschädigten entsprochen.

  1. War die Gaststätte in der Düsseldorfer Altstadt, in und vor der sich die körperliche Auseinandersetzung zugetragen hat, schon einmal Gegenstand polizeilicher und/oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) NRW. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt regelmäßig zu einem zeitli­chen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und deren statistischer Erfassung.

Zur Beantwortung der Fragestellung erfolgte für die Jahre 2018 bis 2022 eine anschriftenba­sierte Auswertung zu der postalischen Anschrift der in Rede stehenden Gaststätte. Hierbei werden insoweit alle Sachverhalte erfasst, die sich entweder in der fraglichen Gaststätte, einer weiteren unter gleicher Anschrift verzeichneten Gaststätte, sonstigen Räumlichkeiten in dem Objekt oder vor dem Objekt ereignet haben. Die Anzahl der polizeilich bekanntgewordenen Straftaten in oder an der Anschrift – aufgeschlüsselt nach Straftaten und Jahren – sind der Anlage zu entnehmen.

Für eine abschließende Bewertung, ob die erfassten Straftaten im Sachzusammenhang mit der in Rede stehenden Gaststätte begangen wurden, wäre eine händische Auswertung aller polizeilich erfassten Vorgänge erforderlich, die mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist.

Staatsanwaltschaftliche Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen mangels statistischer Erfassung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz nicht vor. Zur Beantwortung der Frage bedürfte es daher einer händischen Auswertung sämtlicher Verfahrensakten, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist.

  1. Wem gehört die Immobilie respektive ist Betreiber der betreffenden Gaststätte?

Der Betreiber ist dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge bekannt und nicht Beschuldigter. Mit Blick auf seine Persönlichkeitsrechte wird daher von einer Mitteilung personenbezogener Daten abgesehen.

  1. Gibt es zu den unter Frage 1, 2 und 4 genannten Bezüge zur Organisierten bzw. Rocker- oder Clankriminalität?

Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nach bisherigem Ermittlungsstand nicht vor.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner