Düsseldorf: Illegales Spielcasino im Hinterzimmer ausgehoben

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 674
des Abgeordneten Markus Wagner vom 28.10.2022

Düsseldorf: Illegales Spielcasino im Hinterzimmer ausgehoben

Im Zuge einer am Freitagabend, 14. Oktober 2022 in einer Sportsbar in Düsseldorf-Flingern gemeinsam durchgeführten Routinekontrolle der Zentralen Ermittlungsgruppe des Ordnungsamts sowie des Sondertrupps Prios der Düsseldorfer Polizei sind ein illegal betriebenes Spielcasino sowie ein mutmaßlicher Drogenumschlageplatz entdeckt worden. Hinter einer mit Bierkisten getarnten Geheimtür befanden sich in einem separaten Raum elf Geldspielautomaten in vollem Betrieb. Darüber hinaus wurden nebst etwa 500 Gramm Kokain im Wert von rund 50.000 Euro noch weitere Drogen sowie Drogenutensilien sichergestellt. Außerdem wurden mehrere Tausend Euro Bargeld beschlagnahmt. Eine 42-jährige Angestellte der Bar wurde vorläufig festgenommen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Ist die Sportsbar, in der das illegale Spielcasino entdeckt worden ist, und deren Umfeld schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln.)
  3. Wurden bei der Durchsuchung auch legale bzw. illegale Waffen sichergestellt? (Bitte nach Waffenart aufschlüsseln.)
  4. Gibt es Bezüge zur Organisierten Kriminalität?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. h t t p s : / / r p – o n l i n e. d e / nr w / s t ae d t e/ du e s s e ldorf/blaulicht/duesseldorf-flingern-illegales-spielcasino-mit-geheimtuer-ausgehoben_aid-78453291.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 674 mit Schreiben vom 25. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tat­verdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vor­namen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.11.2022 im Wesentlichen berichtet, dass in dem derzeit gegen zwei Beschuldigte mit deut­scher bzw. griechischer Staatsangehörigkeit geführten Ermittlungsverfahren wegen des Ver­dachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels und des Vorbereitens der Herstellung von un­richtigen Impfausweisen ermittelt werde. Bei dem Einsatz am 14.10.2022 seien elf Geldspiel­automaten, Bargeld in Höhe von rund 2.000 Euro, etwa 560 Gramm Kokain und etwa 270 Gramm Cannabis sichergestellt worden. Ferner seien zwei Küchenmesser, eine Schere und ein Blankoformular zur Bescheinigung von (Coronaschutz-)Impfungen in den Räumlichkeiten aufgefunden und sichergestellt worden.

Ein Beschuldigter sei wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Die weitere Beschul­digte ist der Berichtslage zufolge wegen Beleidigung und wegen Verstoßes gegen das Betäu­bungsmittelgesetz vorbestraft.

Von einer Nennung des Vornamens der Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen) und vor dem Hintergrund der im Strafver­fahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) bei Abwägung mit dem parlamentari­schen Informationsanspruch abgesehen. Dabei ist auch zu beachten, dass die Beschuldigte wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat sowie weiterer, presseöffentlicher An­gaben zum Verfahrensstand zur Person identifizierbar wäre.

  1. Ist die Sportsbar, in der das illegale Spielcasino entdeckt worden ist, und deren Umfeld schon einmal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln.)

Nach dem vorbezeichneten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf ist im Jahr 2018 wegen einer im Umfeld begangenen gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des vorgenannten Beschuldigten ermittelt worden. Das Verfahren sei im Jahr 2019 eingestellt wor­den.

Das Ministerium des Innern hat mir zur Beantwortung mit Schreiben vom 14.11.2022 folgende Information zur Verfügung gestellt:

„Neben den in der Kleinen Anfrage thematisierten Delikten sind folgende Ermittlungsverfahren an der genannten Örtlichkeit polizeilich bekannt geworden:

  • Diebstahl in/aus Gaststätten und Kantinen, 2022
  • schw. Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten und Kantinen von/aus Automaten, 2022
  • schw. Fall des Diebstahls in/aus Gaststätten und Kantinen, 2021
  • Diebstahl in/aus Gaststätten und Kantinen, 2019

Im Umfeld der Sportsbar ist darüber hinaus eine Straftat wegen illegalen Handels mit Cannabis aus dem Jahr 2019 polizeilich bekannt geworden.“

  1. Wurden bei der Durchsuchung auch legale bzw. illegale Waffen sichergestellt? (Bitte nach Waffenart aufschlüsseln.)

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf zufolge sind Waffen im Sinne der Fragestellung nicht sichergestellt worden.

  1. Gibt es Bezüge zur Organisierten Kriminalität?

Ebenfalls sind nach dem vorbezeichneten Bericht Bezüge zur Organisierten Kriminalität bis­lang nicht ersichtlich.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner