Düsseldorf: Jugendliche wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft – Wie hoch war die Gefahr?

Kleine Anfrage
vom 24.04.2024

Kleine Anfrage 3758

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: Jugendliche wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft Wie hoch war die Gefahr?

Am Osterwochenende wurden auf Antrag der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Haftbefehle gegen drei Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren erlassen, wie die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Sie stehen unter dringendem Tatverdacht, einen islamistischen Anschlag geplant zu haben. Nun sitzen die Verdächtigen in Untersuchungshaft. Nach Informationen der Bild1 sei der Staatsschutz in Hagen auf die Angeklagten aufmerksam geworden. Demzufolge sollen die Jugendlichen die Terrormiliz Islamischer Staat verherrlicht haben. Darüber hinaus hätten sie geplant, Christen in Kirchen und Polizisten in Polizeiwachen mit Molotowcocktails und Messern zu attackieren. Des Weiteren hätten sie eine Chatgruppe zum Austausch erstellt. Zwar habe es noch keinen genauen Anschlagsort oder Zeitpunkt gegeben, allerdings war nach Einschätzungen der Ermittler das Gefahrenpotential geboten. Aus diesem Grund habe es auch bereits Durchsuchungen gegeben. Die beiden 15-jährigen Verdächtigen würden aus Düsseldorf und dem Kreis Soest kommen, die 16-Jährige aus dem Märkischen Kreis. Nach Angaben der Ermittler sollen sie sich „zu einem Verbrechen – Mord und Totschlag – in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereit erklärt haben“2.

Erst im November des vergangenen Jahres wurden zwei 15- und 16-jährige Jugendliche aufgrund des Terrorverdachts festgenommen. Auch sie sympathisierten mit dem IS und sollen einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben. Sie konnten in Brandenburg beziehungsweise NRW in Untersuchungshaft gebracht werden. Bei den damaligen Untersuchungen seien zwar keine Brennstoffe gefunden worden, jedoch habe es nach der Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft ein „sehr konkretes Gedankenmodell“ in Bezug auf die Durchführung eines solchen Anschlags gegeben.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Seit wann hat der Staats- bzw. Verfassungsschutz die jugendlichen Verdächtigen bereits im Blick gehabt?
  3. Standen die verdächtigen Jugendlichen in direktem Kontakt mit dem IS oder anderen Terrornetzwerken?
  4. Wie viele der derzeit in NRW als islamistische Gefährder eingestuften Personen sind minderjährig?

Markus Wagner

 

MMD18-9033

 

1 https://www.n-tv.de/panorama/Drei-Jugendliche-wegen-Terrorverdachts-in-U-Haft-article24868095.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3758 mit Schreiben vom 23. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstra­fen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdäch­tigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Seit wann hat der Staats- bzw. Verfassungsschutz die jugendlichen Verdächtigen bereits im Blick gehabt?
  3. Standen die verdächtigen Jugendlichen in direktem Kontakt mit dem IS oder anderen Terrornetzwerken?
  4. Wie viele der derzeit in NRW als islamistische Gefährder eingestuften Personen sind minderjährig?

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. Es wird auf den schriftlichen Bericht vom 30.04.2024 für die Sitzung des Innenausschusses am 02.05.2024 (LT-Vorlage 18/2524) verwiesen.

 

MMD18-9327

Beteiligte:
Markus Wagner