Düsseldorf: Mann in einem Uber-Taxi erschossen – Handelt es sich um einen Racheakt?

Kleine Anfrage
vom 26.03.2025

Kleine Anfrage 5302

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: Mann in einem Uber-Taxi erschossen Handelt es sich um einen Racheakt?

In der Nacht zu Donnerstag, den 13. März 2025, kam es in der Karlstraße am Hauptbahnhof in Düsseldorf zu einem Großeinsatz der Polizei. Zeugen meldeten Schüsse, die auf ein Uber-Taxi abgegeben wurden. Die Projektile durchschlugen die Scheibe des Taxis, wodurch der Fahrgast tödlich getroffen wurde. Am Tatort lagen mehrere Hülsen verteilt. Zunächst vermutete die Polizei, dass es sich bei dem Opfer um einen 35-jährigen Mann handele. Mittlerweile heißt es aus Polizeikreisen, dass es sich um einen 49 Jahre alten Kameruner handelte, der einen französischen Pass bei sich hatte.1

Nach Zeugenaussagen sollen zwei Männer an das Uber-Taxi herangetreten sein, als es gerade an einer roten Ampel hielt. Mindestens einer der Tatverdächtigen soll mit einer Schusswaffe durch die Scheibe des Wagens auf den Fahrgast geschossen haben. Rettungskräfte versuchten vergeblich, den Mann am Tatort zu reanimieren. Die Hintergründe der Tat sind unklar, wobei ihr ein Streit zwischen den Männern in oder vor einem nahegelegenen Hotel vorausgegangen sein soll. Die Polizei fahndet seitdem nach dem mutmaßlichen Schützen, der nach der Tat in Richtung Hauptbahnhof geflüchtet sein soll. Bereits in der Nacht begannen Kriminaltechniker, Spuren am Tatort zu sichern.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wurde die Tat durch Kameras jedweder Art aufgezeichnet?
  5. Welchen anderen Kriminalfällen konnten die Patronenhülsen respektive die Projektile zugeordnet werden?

Markus Wagner

 

MMD18-13247

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/schuesse-in-duesseldorf-uber-fahrgast-auf-beifahrersitz-erschossen-67d26f24e63adf17b0ba1734?wtmc=whtspp-shr&t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5302 mit Schreiben vom 30. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir unter dem 03.04.2025 im Wesentlichen berichtet, dass der in der Kleinen Anfrage geschilderte Sachverhalt Gegenstand eines gegen drei Männer und eine Frau wegen Totschlages geführten Ermittlungsverfahrens sei. Zwischen dem Geschädigten und den Beschuldigten sei es in einem Hotel in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofes zu einer zunächst verbal und sodann körperlich geführten Auseinanderset­zung gekommen, der sich der Geschädigte durch die Nutzung eines Fahrzeugs zu entziehen versucht habe. Die männlichen Beschuldigten seien dem Fahrzeug nachgeeilt und einer von ihnen habe mehrfach mit einer Schusswaffe auf den Geschädigten gefeuert, der dadurch töd­lich verletzt worden sei. Der mutmaßliche Schütze befinde sich in Untersuchungshaft; die kon­krete Beteiligung der übrigen Personen sei noch Gegenstand der andauernden Ermittlungen.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftat in Nordrhein-Westfalen polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen eines Körperverletzungsdelikts

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftat in Nordrhein-Westfalen polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen eines Körperverletzungsdelikts

Zwei Tatverdächtige sind in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen nicht polizeilich in Er­scheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deut­schen Tatverdächtigen nennen.)

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge besitzen der mutmaßliche Schütze nach derzeitigem Erkenntnisstand die deutsche und türkische, die übrigen Personen die türkische bzw. syrische Staatsangehörigkeit.

  1. Wurde die Tat durch Kameras jedweder Art aufgezeichnet?

Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht ist dies nicht der Fall.

  1. Welchen anderen Kriminalfällen konnten die Patronenhülsen respektive die Pro­jektile zugeordnet werden?

Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht erfolgte keine Zuordnung zu einem anderen Kriminalfall.

 

MMD18-13688

Beteiligte:
Markus Wagner