Düsseldorf: Massenschlägerei in Shisha-Bar – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 17.07.2023

Kleine Anfrage 2131

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: Massenschlägerei in Shisha-Bar Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 23. Juni 2023, auf meine Kleine Anfrage vom 22. Mai 2023, Drucksache 18/4426, wurde auf meine gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

Folgendes geantwortet:

„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 26.05.2023 im Wesentlichen berichtet, dass die Polizei am Tattag zu einer Bar wegen einer Schlägerei mit mindestens zehn beteiligten Personen gerufen worden sei. Der konkrete Tathergang und die Identifizierung der an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligten Personen sei Gegenstand weiterer Ermittlungen. Das Ermittlungsverfahren richte sich derzeit gegen vier Beschuldigte kosovarischer bzw. deutscher Staatsangehörigkeit wegen des Verdachts der (gefährlichen) Körperverletzung, Widerstands gegen bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Der Bundeszentralregisterauszug eines Beschuldigten weise keine Eintragungen auf. Die übrigen Beschuldigten seien zuvor in Verfahren nach Jugendstrafrecht u. a. wegen Körperverletzungsdelikten und Nötigung in Erscheinung getreten.

Von den Angaben zu dem Vornamen des Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit und weiteren Einzelheiten zu den Vorstrafen der übrigen Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizier-barkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.“2

Auf Frage 2

„War die Shisha-Bar schon einmal Gegenstand polizeilicher und/oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen?(Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen und Delikten aufschlüsseln.)“3

wies die Landesregierung auf Folgendes hin:

„Seit 2019 ist die in Rede stehende Shisha-Bar in 14 Fällen Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen. Bei den zu Grunde liegenden Ermittlungsanlässen handelte es sich um Verdachtslagen hinsichtlich verschiedener Straftaten (Diebstahl, Sachbeschädigung, (gefährliche) Körperverletzung, Bedrohung, Verstoß Waffengesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Räuberische Erpressung, Geldwäsche und ein Sexualdelikt) und einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Verordnung über das Bewachungsgewerbe). Staatsanwaltschaftliche Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen mangels statistischer Erfassung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz nicht vor. Zur Beantwortung der Frage bedürfte es daher einer händischen Auswertung sämtlicher Verfahrensakten, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist.“4

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Warum wurden bisher gegen die Beschuldigten, deren Bundeszentralregister Eintragungen aufweisen, keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet?
  2. Wie lautet der Vorname des Beschuldigten, der eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? (Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Herr Innenminister Herbert Reul in seiner Rede am 25.01.2023 Folgendes sagte: „Auch damit, die Vornamen zu nennen, habe ich kein Problem. Sie werden das sehen. […] Hier wird überhaupt nichts verschwiegen. Es wird alles benannt, und es wird sich darum gekümmert […].“5
  3. Welche weiteren Einzelheiten zu den Vorstrafen der übrigen Beschuldigten sind bekannt? (Ich möchte auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Herr Innenminister Herbert Reul in seiner Rede am 25.01.2023 Folgendes sagte: „Auch damit, die Vornamen zu nennen, habe ich kein Problem. Sie werden das sehen. […] Hier wird überhaupt nichts verschwiegen. Es wird alles benannt, und es wird sich darum gekümmert […].“6

Markus Wagner

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 23.06.2023.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 http:// intranet .landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP18-21.pdf, S. 51.

6 http:// intranet .landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP18-21.pdf, S. 51.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2131 mit Schreiben vom 14. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Warum wurden bisher gegen die Beschuldigten, deren Bundeszentralregister Eintragungen aufweisen, keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet?

Die betroffenen Beschuldigten verfügen über gefestigte Aufenthaltstitel. Die Voraussetzungen für die Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen liegen nicht vor.

  1. Wie lautet der Vorname des Beschuldigten, der eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? (Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Herr Innenminister Herbert Reul in seiner Rede am 25.01.2023 Folgendes sagte: „Auch damit, die Vor­namen zu nennen, habe ich kein Problem. Sie werden das sehen. […] Hier wird überhaupt nichts verschwiegen. Es wird alles benannt, und es wird sich darum gekümmert […].“)
  2. Welche weiteren Einzelheiten zu den Vorstrafen der übrigen Beschuldigten sind bekannt? (Ich möchte auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Herr Innenmi­nister Herbert Reul in seiner Rede am 25.01.2023 Folgendes sagte: „Auch damit, die Vornamen zu nennen, habe ich kein Problem. Sie werden das sehen. […] Hier wird überhaupt nichts verschwiegen. Es wird alles benannt, und es wird sich da­rum gekümmert […].“)

Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 1848 (Landtagsdruck­sache 18/4764) wird Bezug genommen. Die dort genannten verfassungsrechtlichen Gründe, mit denen von den erfragten Angaben abgesehen worden ist, gelten fort.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner