Kleine Anfrage 1848
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Düsseldorf: Massenschlägerei in Shisha-Bar
In der Nacht auf Samstag, den 13. Mai 2023, ist es in einer Düsseldorfer Shisha-Bar auf der Brehmstraße zu einem Großeinsatz der Polizei gekommen. Mehrere Notrufe gingen bei der Polizei ein, weil in der Bar zehn bis zwölf Männer aufeinander einprügelten. Gleichzeitig mischten sich rund 90 weitere Personen ein und „Messer!“-Rufe hallten durch die Räumlichkeit.1
Die Polizei rückte mit rund 20 Streifenwagenbesatzungen aus, da von bewaffneten Schlägern berichtet wurde. Nach Angaben der Polizei trafen die Einsatzkräfte vor Ort auf rund 100 Personen, meist Jugendliche und junge erwachsene Männer, die sich aggressiv verhielten. Etwa zehn von ihnen schlugen weiterhin aufeinander ein, woraufhin die Polizeibeamten Pfefferspray einsetzten. Während des Einsatzes wurden vier Beamte tätlich angegriffen. Insgesamt nahm die Polizei vier Schläger in Gewahrsam, von denen drei wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands und Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt wurden. Darüber hinaus wurde ein Schlagring sichergestellt.2
Dem Gewaltausbruch vorausgegangen war wohl zunächst ein verbaler Streit zwischen zwei Personengruppen, der schnell eskalierte. Dabei soll ein 33 Jahre alter Kosovare mit dem Kopf einer Shisha auf einen 19 Jahre alten Kontrahenten eingeschlagen und verletzt haben.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- War die Shisha-Bar schon einmal Gegenstand polizeilicher und/oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen und Delikten aufschlüsseln.)
- Ist der oben genannte Vorfall als Tumultlage gewertet worden?
- Gibt es Bezüge der Tatverdächtigen zur Organisierten und/oder Clan-Kriminalität?
- Gibt es Bezüge des Inhabers oder Betreibers der Shisha-Bar zur Organisierten und/oder Clan-Kriminalität?
Markus Wagner
1 Vgl. https:// www .bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorf-vier-festnahmen-bei-massenschlaegerei-in-shisha-bar-83921880.bild.html.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1848 mit Schreiben vom 23. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 26.05.2023 im Wesentlichen berichtet, dass die Polizei am Tattag zu einer Bar wegen einer Schlägerei mit mindestens zehn beteiligten Personen gerufen worden sei. Der konkrete Tathergang und die Identifizierung der an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligten Personen sei Gegenstand weiterer Ermittlungen. Das Ermittlungsverfahren richte sich derzeit gegen vier Beschuldigte kosovarischer bzw. deutscher Staatsangehörigkeit wegen des Verdachts der (gefährlichen) Körperverletzung, Widerstands gegen bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
Der Bundeszentralregisterauszug eines Beschuldigten weise keine Eintragungen auf. Die übrigen Beschuldigten seien zuvor in Verfahren nach Jugendstrafrecht u. a. wegen Körperverletzungsdelikten und Nötigung in Erscheinung getreten.
Von den Angaben zu dem Vornamen des Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit und weiteren Einzelheiten zu den Vorstrafen der übrigen Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- War die Shisha-Bar schon einmal Gegenstand polizeilicher und/oder staatsanwalt-schaftlicher Ermittlungen?(Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen und Delikten aufschlüsseln.)
Seit 2019 ist die in Rede stehende Shisha-Bar in 14 Fällen Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen. Bei den zu Grunde liegenden Ermittlungsanlässen handelte es sich um Verdachtslagen hinsichtlich verschiedener Straftaten (Diebstahl, Sachbeschädigung, (gefährliche) Körperverletzung, Bedrohung, Verstoß Waffengesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Räuberische Erpressung, Geldwäsche und ein Sexualdelikt) und einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Verordnung über das Bewachungsgewerbe). Staatsanwaltschaftli-che Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen mangels statistischer Erfassung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz nicht vor. Zur Beantwortung der Frage bedürfte es daher einer händischen Auswertung sämtlicher Verfahrensakten, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten ist
- Ist der oben genannte Vorfall als Tumultlage gewertet worden?
- Gibt es Bezüge der Tatverdächtigen zur Organisierten und/oder Clan-Kriminalität?
Erkenntnisse zu Bezügen im Sinne der Fragestellung liegen derzeit nicht vor. - Gibt es Bezüge des Inhabers oder Betreibers der Shisha-Bar zur Organisierten und/oder Clan-Kriminalität?
Erkenntnisse zu Bezügen im Sinne der Fragestellung liegen derzeit nicht vor.