Düsseldorf: Razzia wegen der Sanierung der NRW-Staatskanzlei

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5169

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: Razzia wegen der Sanierung der NRW-Staatskanzlei

Am Dienstagmorgen, den 14. Januar 2025, durchsuchten etwa 200 Ermittler des Landeskriminalamtes ab 06:00 Uhr 57 Wohnungen und Büroräume in sechs Städten in Nordrhein-Westfalen. Der Verdacht: Bestechung, Absprachen, Untreue und Betrug. Die Großrazzia wegen des Verdachts auf Wirtschaftskriminalität stand in Zusammenhang mit der Sanierung der Düsseldorfer Staatskanzlei. Es zeigt sich, dass nicht nur Beschäftigte des Bau-und Liegenschaftsbetriebes NRW im Visier von Staatsanwaltschaft und LKA stehen, sondern außerdem Personen aus dem Umfeld eines Architekturbüros zu den Tatverdächtigen gehören, wie eine Sprecherin des Landeskriminalamts bestätigt. Dabei handelt es sich um eines der bekanntesten Planungsbüros der Stadt handelt, das „Studio Baukunst“ an der Oberbilker Allee. Das rund 15-köpfige Unternehmen wurde 2018 gegründet, unter anderem von P., einem 69-Jährigen, der Professor und bis 2022 Rektor der Kunstakademie Düsseldorf war.1

Weder das Landeskriminalamt selbst noch die verantwortliche Staatsanwaltschaft Wuppertal wollen sich zu Details der Durchsuchungen äußern. In einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung heißt es, man ermittle schon seit Oktober 2024 wegen Wirtschaftskriminalität: „Im Zentrum des Falls steht die seit 2017 andauernde Sanierung der Staatskanzlei.“2

Die Rheinische Post berichtete, wonach die Anzeige eines Zeugen sowie Prüfungen der Innenrevision des Bau- und Liegenschaftsbetriebes Nordrhein-Westfalens (BLB NRW) Auffälligkeiten ergeben hatten. Dies sei der Grund, warum neben dem LKA auch die Schwerpunktabteilung zur Korruptionsbekämpfung der Staatsanwaltschaft Wuppertal informiert wurde, um die Federführung des Verfahrens zu übernehmen. In der Mitteilung heißt es, dass sich schnell der Verdacht auf korruptes und betrügerisches Handeln bei der Vergabe eines der Gewerke erhärtete.3

Weiter heißt es:

„Es bestehe unter anderem der Verdacht, dass durch Beschuldigte gezielt Einfluss auf Auftragsvergaben im Bereich der Beleuchtung der Staatskanzlei genommen wurde. Im Anschluss sei „gemeinsam mit den von ihnen bestimmten obsiegenden Bieterfirmen über eine Vielzahl von stark überhöhten Nachtragsrechnungen eine Schädigung des BLB in Millionenhöhe“ entstanden. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen sieben Personen im Alter zwischen 36 und 69 Jahren. Fakt ist, dass einer der drei Gründer schon im Jahr 2018 einen Planungswettbewerb für die Sanierung der Staatskanzlei gewonnen hatte. Initiator war der damalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Und: Der von ihm damals beauftragte Düsseldorfer Architekt aus dem heutigen „Studio Baukunst“ zeichnete schon für den Entwurf des Stadttors verantwortlich, in dem die Staatskanzlei zuvor fast 20 Jahre lang untergebracht war.“4

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb als landeseigener Immobiliendienstleister ist seit dem Umzug für die Finanzierung der Modernisierung des Gebäudes am Horionplatz verantwortlich. Die ursprünglich auf knapp 35 Millionen Euro veranschlagten Umbaukosten, sind mittlerweile auf 55 Millionen Euro angestiegen.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Wer respektive wie viele wussten von Angeboten und Preisvorstellungen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe zur Sanierung der Staatskanzlei?
  3. Auf wie hoch wird die Schadenshöhe beziffert?
  4. Welche Versäumnisse sieht die Landesregierung bei sich selbst im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatskanzlei?
  5. Welche Richtlinien respektive Überprüfungsmechanismen wurden bei dem Vergabeprozess nicht eingehalten?

Markus Wagner

 

MMD18-12922

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/staatskanzlei-duesseldorf-razzia-trifft-bekanntes-architekturbuero-studio-baukunst_aid-123092703.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 5169 mit Schreiben vom 28. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister der Justiz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz unter dem 6. März 2025 im Wesentlichen berichtet, die umfangreichen Ermittlungen dauerten an. Im Übrigen wird auf den Bericht der Landesregierung in der gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Finanz­ausschusses, des Hauptausschusses sowie des Unterausschusses Landesbetriebe und Son­dervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses am 17. Januar 2025 (APr 18/809, S. 20 ff.) Bezug genommen.

  1. Wer respektive wie viele wussten von Angeboten und Preisvorstellungen im Zu­sammenhang mit der Auftragsvergabe zur Sanierung der Staatskanzlei?

Es wird auf die Vorlage des Ministeriums der Finanzen vom 11. Februar 2025 (Vorlage 18/3588 Neudruck) sowie ergänzend auf die vertrauliche Vorlage des Ministeriums der Finan­zen vom 28. Januar 2025 (Vertrauliche Vorlage 18/137) verwiesen.

  1. Auf wie hoch wird die Schadenshöhe beziffert?

Es wird auf die Vorlage des Ministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2025 (Vorlage 18/3510) verwiesen. Nach dem dortigen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts (LOStA) lässt sich der strafrechtlich relevante Schaden derzeit noch nicht beziffern und ist Gegenstand der Er­mittlungen.

  1. Welche Versäumnisse sieht die Landesregierung bei sich selbst im Zusammen­hang mit der Sanierung der Staatskanzlei?

Beschäftigte der Landesregierung sind von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht betroffen.

Nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der Sonderprüfung im Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloi-tte wird die Landesregierung alle dann vorliegenden Erkenntnisse kritisch analysieren, bewer­ten und notwendige Konsequenzen ziehen.

Im Übrigen wird auf die mündlichen Erläuterungen in der Sitzung des Haushalts- und Finanz­ausschusses am 13. Februar 2025 (APr 18/840, S. 26 ff.) Bezug genommen.

  1. Welche Richtlinien respektive Überprüfungsmechanismen wurden bei dem Verga­beprozess nicht eingehalten?

Wegen der bisherigen (vorläufigen) Erkenntnisse wird auf die vertrauliche Vorlage des Minis­teriums der Finanzen vom 28. Januar 2025 (Vertrauliche Vorlage 18/137) verwiesen. Weiter­gehende Erkenntnisse, insbesondere infolge des Abschlusses der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie der Sonderprüfung im BLB NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft Deloitte, sind abzuwarten.

 

MMD18-13343

Beteiligte:
Markus Wagner